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   LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03   

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LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 (https://dejure.org/2003,11195)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 (https://dejure.org/2003,11195)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2003 - 11 Sa 265/03 (https://dejure.org/2003,11195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 33 Abs. 2 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Höhergruppierung eines prozentualen Anteils der Lehrer an Gesamtschulen nach der Dauer des unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Anspruch eines Lehrers auf Höhergruppierung; Berücksichtigung des Prinzips der Bestenauslese und des arbeitsrechtlichen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 529/02

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03
    Etwaige Verstöße gegen den Grundsatz der Bestenauslese können allenfalls Schadensersatzansprüche begründen (BAG 02.07.2003 7 AZR 529/02; BAG 28.05.2002 AP Nr. 56 zu Artikel 33 Abs. 2 GG; BAG 02.12.1997 AP Nr. 40 zu Artikel 33 Abs. 2 GG; BAG 14.11.2001 AP Nr. 1 zu MTA § 2 SR 2a).

    Dafür reicht es nicht aus, die eigene Eignung zu behaupten und eine bessere Eignung von Mitbewerbern zu bestreiten (BAG 02.07.2003 7 AZR 529/02 unter II 3).

  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03
    Die nicht mit dem Prinzip der Bestenauslese des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Praxis des Landes, bei der Höhergruppierung eines prozentualen Anteils der Lehrer an Gesamtschulen den Kreis der Begünstigten nach der Dauer des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu bestimmen (generelle Höhergruppierung bei unbefristeter Einstellung im Schuljahr 1996/1997 und früher), begründete keinen Anspruch eines im maßgeblichen Jahr befristet und erst später unbefristet eingestellten Lehrers auf Höhergruppierung nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz (im Anschluss an BAG 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 - AP Nr. 58 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00

    Zulage - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03
    Ist dies nicht der Fall, kann die übergangene Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (BAG 21.03.2001 AP Nr. 17 zu § 33 a BAT = NZA 2001, 782; BAG 10.03.1998 AP Nr. 207 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 23.04.1997 AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975 Zulagen).
  • BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03
    Ist dies nicht der Fall, kann die übergangene Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (BAG 21.03.2001 AP Nr. 17 zu § 33 a BAT = NZA 2001, 782; BAG 10.03.1998 AP Nr. 207 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 23.04.1997 AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975 Zulagen).
  • LAG Hamm, 03.05.2005 - 12 Sa 2459/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2 GG dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

    Nachdem die Bezirksregierung M1xxxxx mit Schreiben vom 20.02.2004 den Antrag des Klägers unter Hinweis auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25.09.2003 (- 11 Sa 265/03 -) abgelehnt hatte, hat der Kläger sein Begehren auf Vergütung nach Vergütungsgruppe II a BAT zuzüglich einer Zulage mit der am 26.03.2004 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage fortverfolgt.

    Die Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - stellt sich jedoch bereits nicht als eine an die Grundsätze der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG gebundene Beförderungsentscheidung im Sinne dieser Grundrechtsnorm dar (a.A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2 GG dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

    Im Übrigen hat sich das beklagte L2xx auf die Urteile des LAG Hamm vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 - und vom 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04 - bezogen.

    Die Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - stellt sich jedoch bereits nicht als eine an die Grundsätze der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG gebundene Beförderungsentscheidung im Sinne dieser Grundrechtsnorm dar (a.A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2 GG dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

    Zur Begründung hat es sich auf den Inhalt des Erlasses des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2001 - 123-23/06-379/01 - (Blatt 68 und 69 der Gerichtsakte) sowie auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25.09.2003 (- 11 Sa 265/03 -) berufen und geltend gemacht, dass die für die Überleitung vorgesehenen Stellen durch die zum 01.01.2002 vollzogenen Überleitungen/Höhergruppierungen bereits besetzt seien und es im Hinblick auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG an einem entsprechenden substantiierten Vorbringen der Klägerin fehle.

    Die Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - stellt sich jedoch bereits nicht als eine an die Grundsätze der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG gebundene Beförderungsentscheidung im Sinne dieser Grundrechtsnorm dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Dabei kann offen bleiben, ob Art. 33 Abs. 2 GG vorliegend im Grundsatz einschlägig ist (so LAG Hamm 25. September 2003 - 11 Sa 265/03 -, zu II 2 der Gründe) oder die Norm bereits in Ermangelung einer eigenständigen Auswahlentscheidung wegen des Fehlens von bereitgestellten höherwertigen Planstellen von vornherein keine Anwendung findet (so LAG Hamm 21. Dezember 2004 - 12 Sa 1387/04 -, zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02

    Stichtagsregelung; Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Im Übrigen bezieht sich das beklagte L2xx auf das Urteil des LAG Hamm vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -.

    Deshalb kann offen bleiben, ob Artikel 33 Abs. 2 GG vorliegend im Grundsatz einschlägig wäre (so LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -) oder ob die Verfassungsbestimmung in Ermangelung einer eigenständigen Auswahlentscheidung wegen des Fehlens von bereitgestellten höherwertigen Planstellen von vornherein keine Anwendung findet.

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03

    "Bestenauslese", Unzulässigkeit einer Wartefrist für Bewerbungen um

    So hat das LAG Hamm (Urteil vom 25.09.2003, 11 Sa 265/03, n. v.) erkannt:.
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. September 2003 - 11 Sa 265/03 - aufgehoben.
  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2006 - 1 K 705/03

    Überleitung, Stichtag, Gesamtschule, Lehrer, Überleitungsgesetz

    vgl. BAG, Urt. v. 6. Juli 2005 - 4 AZR 42/04 - a.A. LAG Hamm, Urt. v. 25. September 2003 - 11 Sa 265/03 - .
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