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   LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08   

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LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08 (https://dejure.org/2008,9561)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2008 - 11 Sa 299/08 (https://dejure.org/2008,9561)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 11 Sa 299/08 (https://dejure.org/2008,9561)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Düsseldorf PDF

    BGB § 313 Abs. 1; BEEG § 16 Abs. 1 Satz 1
    Elternzeit/Elternteilzeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elternteilzeitverlangen nach verbindlicher Festlegung der Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
    Da keiner der in der Übergangsvorschrift des § 27 BEEG geregelten Tatbestände im Streitfall vorliegt, scheidet eine Anwendung des BErzGG aus (vgl. auch BAG 05.06.2007 - 9 AZR 82/07 - NZA 2007, 1352, 1354; BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 19, EzA § 15 BErzGG Nr. 17).

    Die Ausübung eines Gestaltungsrechts unter einer solchen Potestativbedingung ist zulässig, da beim Erklärungsempfänger keine Unklarheit über den Bedingungseintritt vorliegt (BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 35, EzA § 15 BErzGG Nr. 17; vgl. auch BAG 05.06.2007 - 9 AZR 82/07 - Rz. 40, EzA § 15 BErzGG Nr. 16).

    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit darstellen (BAG 05.06.2007 - 9 AZR 82/07 - Rz. 48, EzA § 15 BErzGG Nr. 16; vgl. auch BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 29, EzA § 15 BErzGG Nr. 17).

    Der Arbeitnehmer genügt seiner Darlegungslast bereits dann, wenn er behauptet, derartige entgegenstehende Gründe würden nicht bestehen (BAG 05.06.2007 - 9 AZR 82/07 - Rz. 49, a. a. O.).

    Entgegen der Auffassung der Vorinstanz ist vorliegend von einem unteilbaren Arbeitsplatz der Klägerin und damit von einem anerkannten entgegenstehenden betrieblichen Grund i. S. von § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG (vgl. hierzu BAG 05.06.2007 - 9 AZR 82/07 - NZA 2007, 1352, 1356) auszugehen.

    Dies folgt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts aus der vergleichbaren Interessenlage beider Bestimmungen (vgl. BAG 05.06.2007 - 9 AZR 82/07 - a. a. O.).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
    Im Hinblick darauf, dass der/die Arbeitnehmer/in die Möglichkeit hat, die Inanspruchnahme von Elternzeit nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG unter die Bedingung der gleichzeitigen Zustimmung des Arbeitgebers zur beantragten Elternzeit zu stellen (BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 35 juris), kann er/sie im Falle der Ablehnung des Elternzeitwunsches nicht die Anpassung des dem Arbeitgeber mitgeteilten Elternzeitraums analog § 313 Abs. 1 BGB verlangen.

    Da keiner der in der Übergangsvorschrift des § 27 BEEG geregelten Tatbestände im Streitfall vorliegt, scheidet eine Anwendung des BErzGG aus (vgl. auch BAG 05.06.2007 - 9 AZR 82/07 - NZA 2007, 1352, 1354; BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 19, EzA § 15 BErzGG Nr. 17).

    Durch die Inanspruchnahme von Elternzeit werden vielmehr lediglich die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (vgl. § 611 Abs. 1 BGB) zum Ruhen gebracht (BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 35, EzA § 15 BErzGG Nr. 17).

    Die Ausübung eines Gestaltungsrechts unter einer solchen Potestativbedingung ist zulässig, da beim Erklärungsempfänger keine Unklarheit über den Bedingungseintritt vorliegt (BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 35, EzA § 15 BErzGG Nr. 17; vgl. auch BAG 05.06.2007 - 9 AZR 82/07 - Rz. 40, EzA § 15 BErzGG Nr. 16).

    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit darstellen (BAG 05.06.2007 - 9 AZR 82/07 - Rz. 48, EzA § 15 BErzGG Nr. 16; vgl. auch BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 29, EzA § 15 BErzGG Nr. 17).

    Nur dem können betriebliche Gründe entgegenstehen (BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 34, EzA § 15 BErzGG Nr. 17).

  • ArbG Essen, 26.09.2007 - 6 Ca 1828/07

    Grenzen der rechtsmissbräuchlichen Zustimmungsverweigerung zur Veränderung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26.09.2007 - 6 Ca 1828/07 - teilweise abgeändert:.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26.09.2007 - 6 Ca 1828/07 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 26.09.2007 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Essen - 6 Ca 1828/07 - die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
    Dringende betriebliche Belange i. S. von § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG liegen nur vor, wenn sie der Verkürzung der Arbeitszeit als zwingende Hindernisse entgegenstehen (vgl. BAG 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 - EzA § 15 BErzGG Nr. 15).

    c) Dies alles steht aber einem Teilzeitverlangen, das zu keiner unzumutbaren Einschränkung der Planungssicherheit des Arbeitgebers führen darf (vgl. BAG 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 - a. a. O.), entgegen.

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07

    Kündigung während der Elternzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
    Das in § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG normierte Schriftformerfordernis ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Elternzeit (BAG 26.06.2008 - 2 AZR 23/07 - Rz. 24, EzA § 18 BErzGG Nr. 9 m. w. N.).

    Daher kommt dem schriftlichen Verlangen nach Elternzeit eine vor allem klarstellende Funktion für die Parteien zu (BAG 26.06.2008 - 2 AZR 23/07 - Rz. 25, a. a. O.).

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06

    Verringerungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
    Können die beiderseitigen Interessen nicht in Einklang gebracht werden, ist zuletzt das objektive Gewicht der vom Arbeitgeber vorgetragenen Beeinträchtigung zu prüfen (vgl. nur BAG 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06 - EzA § 8 TzBfG Nr. 18).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
    Eine solche vertragliche oder gesetzliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (vgl. z. B. BGH 21.09.2005 - XII - ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 901).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
    Das ist der Fall, wenn der Täuschende die Unrichtigkeit seiner Angaben kennt und zumindest billigend in Kauf nimmt, der Erklärungsempfänger könnte durch die Täuschung beeinflusst werden (BAG 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - EzA § 123 BGB Nr. 49; BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - EzA § 123 BGB Nr. 52; vgl. auch BAG 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 61).
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
    Das ist der Fall, wenn der Täuschende die Unrichtigkeit seiner Angaben kennt und zumindest billigend in Kauf nimmt, der Erklärungsempfänger könnte durch die Täuschung beeinflusst werden (BAG 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - EzA § 123 BGB Nr. 49; BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - EzA § 123 BGB Nr. 52; vgl. auch BAG 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 61).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08
    Das ist der Fall, wenn der Täuschende die Unrichtigkeit seiner Angaben kennt und zumindest billigend in Kauf nimmt, der Erklärungsempfänger könnte durch die Täuschung beeinflusst werden (BAG 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - EzA § 123 BGB Nr. 49; BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - EzA § 123 BGB Nr. 52; vgl. auch BAG 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 61).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 - 11 Sa 299/08 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26. September 2007 - 6 Ca 1828/07 - abgeändert hat.

    Die Revision ist namens der Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 (- 11 Sa 299/08 -, Vorinstanz: Arbeitsgericht Essen - 6 Ca 1828/07 -) gerichtet.

    Die am 30. Januar 2009 per Telefax eingereichte Revisionsschrift verweist auf eine beigefügte Abschrift des Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 (- 11 Sa 299/08 -).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin die Berufungsentscheidung als Urteil des "Landgerichts" Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 (- 11 Sa 299/08 -) benannt hat.

    Für die Beklagte und den Senat konnte nicht zweifelhaft sein, dass die Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 (- 11 Sa 299/08 -) anfechten wollte.

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