Rechtsprechung
LAG München, 28.07.2006 - 11 Sa 718/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer unzulässigen Austauschkündigung; Entschluss zur Aufgabe der formalen Arbeitgeberstellung durch Übertragung von Aufgaben an eine externe Firma ; Möglichkeit einer Übertragung von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an externe ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung bei vollständiger Aufgabenübertragung an außenstehende Dritte - Abgrenzung zur Austauschkündigung - Darlegungslast bei Forderung von Überstundenvergütung bei arbeitsvertraglich vereinbartem monatlichen Nachweis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 31.03.2005 - 32 Ca 1765/04
- LAG München, 27.07.2006 - 11 Sa 718/05
- LAG München, 28.07.2006 - 11 Sa 718/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
Auszug aus LAG München, 28.07.2006 - 11 Sa 718/05
Unter Wiederholung und Vertiefung seines Vorbringens in der 1. Instanz trägt der Kläger bezüglich der Wirksamkeit der Kündigung insbesondere unter Berufung auf den vom BAG entschiedenen "Crewing-Fall" vor (BAG vom 26.09.1996, Az.:2 AZR 200/96) vor, dass es sich hier um eine unzulässige Austauschkündigung handle, da die Leitung und Direktion der EDV-Tätigkeiten zu den Aufgaben von H. gehöre und damit weiterhin im Betrieb verblieben sei und nicht der externen Dienstleistungsfirma übertragen worden sei.Das BAG hat in seinem "Crewing-Urteil" vom 26.09.1996 (Az: 2 AZR 200/96) entschieden, dass der Entschluss, die formale Arbeitgeberstellung durch Übertragung von Aufgaben an eine externe Firma aufzugeben, unter bestimmten Umständen keine die Kündigung bedingende freie Unternehmensentscheidung ist, sondern ein unzulässige Austauschkündigung.
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00
Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus LAG München, 28.07.2006 - 11 Sa 718/05
Zwar genügt ein Arbeitnehmer, der die Bezahlung von Überstunden fordert, nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (z. B. Urteil vom 17.04.2002 Az.: 5 AZR 644/00) seiner Darlegungslast nur, wenn auch er im Einzelnen darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien …
Auszug aus LAG München, 28.07.2006 - 11 Sa 718/05
Die Festlegung des Anforderungsprofils unterliegt der vom Gericht nur auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden freien Unternehmerdisposition (BAG vom 24.04.04, AZ: 2 AZR 326/03).
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
Beweislast bei Leistung von Überstunden
Auszug aus LAG München, 28.07.2006 - 11 Sa 718/05
(BAG vom 25.11.1993 2 AZR 517/93). - BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
Ultima-Ratio-Prinzip
Auszug aus LAG München, 28.07.2006 - 11 Sa 718/05
Eine weitergehende Darlegungslast ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten BAG-Urteil vom 22.07.1982 (Az.:2 AZR 30/81), das im übrigen eine andere Fallkonstellation betrifft. - BAG, 06.05.1981 - 5 AZR 73/79
Auszug aus LAG München, 28.07.2006 - 11 Sa 718/05
(vgl. auch BAG vom 06.05.1981 Az: 5 AZR 73/79).
Rechtsprechung
LAG München, 27.07.2006 - 11 Sa 718/05 |
Verfahrensgang
- ArbG München, 31.03.2005 - 32 Ca 1765/04
- LAG München, 27.07.2006 - 11 Sa 718/05
- LAG München, 28.07.2006 - 11 Sa 718/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
Auszug aus LAG München, 27.07.2006 - 11 Sa 718/05
Unter Wiederholung und Vertiefung seines Vorbringens in der 1. Instanz trägt der Kläger bezüglich der Wirksamkeit der Kündigung insbesondere unter Berufung auf den vom BAG entschiedenen "Crewing-Fall" vor (BAG vom 26.09.1996, Az.:2 AZR 200/96) vor, dass es sich hier um eine unzulässige Austauschkündigung handle, da die Leitung und Direktion der EDV-Tätigkeiten zu den Aufgaben von H. gehöre und damit weiterhin im Betrieb verblieben sei und nicht der externen Dienstleistungsfirma übertragen worden sei.Das BAG hat in seinem "Crewing-Urteil" vom 26.09.1996 (Az: 2 AZR 200/96) entschieden, dass der Entschluss, die formale Arbeitgeberstellung durch Übertragung von Aufgaben an eine externe Firma aufzugeben, unter bestimmten Umständen keine die Kündigung bedingende freie Unternehmensentscheidung ist, sondern ein unzulässige Austauschkündigung.
- BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
Ultima-Ratio-Prinzip
Auszug aus LAG München, 27.07.2006 - 11 Sa 718/05
Eine weitergehende Darlegungslast ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten BAG-Urteil vom 22.07.1982 (Az.:2 AZR 30/81), das im übrigen eine andere Fallkonstellation betrifft. - BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00
Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus LAG München, 27.07.2006 - 11 Sa 718/05
Zwar genügt ein Arbeitnehmer, der die Bezahlung von Überstunden fordert, nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (z. B. Urteil vom 17.04.2002 Az.: 5 AZR 644/00) seiner Darlegungslast nur, wenn auch er im Einzelnen darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
Beweislast bei Leistung von Überstunden
Auszug aus LAG München, 27.07.2006 - 11 Sa 718/05
(BAG vom 25.11.1993 2 AZR 517/93). - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien …
Auszug aus LAG München, 27.07.2006 - 11 Sa 718/05
Die Festlegung des Anforderungsprofils unterliegt der vom Gericht nur auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden freien Unternehmerdisposition (BAG vom 24.04.04, AZ: 2 AZR 326/03). - BAG, 06.05.1981 - 5 AZR 73/79
Auszug aus LAG München, 27.07.2006 - 11 Sa 718/05
Dies muss umso mehr dann gelten, wenn dem Arbeitgeber Aufzeichnungen über die geleisteten Überstunden vorliegen und er diese unwidersprochen hinnimmt (vgl. auch BAG vom 06.05.1981 Az: 5 AZR 73/79).