Rechtsprechung
VGH Hessen, 07.02.2005 - 11 TG 3519/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Hund; Maulkorbzwang; räumliche Einschränkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sicherstellung eines Hundes, Widerruf der Halteerlaubnis und Auflage des Abgebens des Hundes im Tierheim; Begrenzung eines angeordneten Maulkorbzwangs und eines Leinenzwangs auf den öffentlichen Bereich; Ermessen bei der Entscheidung über die Reichweite eines ...
- Judicialis
HundeVO § 9 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HundeVO § 9 Abs. 3
Polizeirecht - Ermessen, Maulkorbzwang, räumliche Einschränkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Hunde
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 08.11.2004 - 3 G 1593/04
- VGH Hessen, 07.02.2005 - 11 TG 3519/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 118 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 29.08.2001 - 11 N 2497/00
Gefährlichkeitsvermutung für bestimmte Hunderassen; Voraussetzung für Erlaubnis …
Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2005 - 11 TG 3519/04
Die Ermächtigung nach § 9 Abs. 3 HundeVO begrenzt dagegen die Anordnung zum Tragen eines Maulkorbs nicht auf bestimmte Örtlichkeiten (anders noch die durch Urteil des Senats vom 29. August 2001 - 11 UE 2497/00 -, ESVGH 52, 41 ff. für nichtig erklärte Bestimmung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen gefährlicher Hunde vom 15. August 2000, GVBl. I S. 411: "Wer einen gefährlichen Hund nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, der älter als neun Monate ist, außerhalb seiner Wohnung oder seines eingefriedeten Besitztums führt, hat diesem eine Vorrichtung anzulegen, die das Beißen zuverlässig verhindert").