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   LAG München, 29.06.2009 - 11 Ta 137/09   

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https://dejure.org/2009,20380
LAG München, 29.06.2009 - 11 Ta 137/09 (https://dejure.org/2009,20380)
LAG München, Entscheidung vom 29.06.2009 - 11 Ta 137/09 (https://dejure.org/2009,20380)
LAG München, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 11 Ta 137/09 (https://dejure.org/2009,20380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentlicher Rechtsweg für Beihilfeklage eines ehemaligen Sparkassenvorstands

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 1; ; SpkG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentlicher Rechtsweg für Beihilfeklage eines ehemaligen Sparkassenvorstands

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Auszug aus LAG München, 29.06.2009 - 11 Ta 137/09
    Dies gilt auch dann, wenn der Organvertreter wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 2, Halbsatz 2 ArbGG anzusehen ist oder wenn das Anstellungsverhältnis zwischen juristischer Person und Vertretungsorgan wegen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis anzusehen ist und deshalb dem materiellen Arbeitsverhältnis unterliegt (BAG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 AZR 336/86, NZA 87, 845 m.w.N.; Urt. Vom 20.8.2003, Az.: 5 AZB 79/02, NZA 2003, 1108; Germelmann/Müller-Glöge, 6. Aufl. § 5 ArbGG, Rz. 45 m.w.N.).
  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92

    Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG München, 29.06.2009 - 11 Ta 137/09
    Über die sofortige Beschwerde war vom Landesarbeitsgericht gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden ( BAG, Beschluss vom 10.12.1992 -- 8 AZB 6/92 in AP Nr. 4 zu § 17a GVG).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

    Auszug aus LAG München, 29.06.2009 - 11 Ta 137/09
    Dies gilt auch dann, wenn der Organvertreter wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 2, Halbsatz 2 ArbGG anzusehen ist oder wenn das Anstellungsverhältnis zwischen juristischer Person und Vertretungsorgan wegen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis anzusehen ist und deshalb dem materiellen Arbeitsverhältnis unterliegt (BAG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 AZR 336/86, NZA 87, 845 m.w.N.; Urt. Vom 20.8.2003, Az.: 5 AZB 79/02, NZA 2003, 1108; Germelmann/Müller-Glöge, 6. Aufl. § 5 ArbGG, Rz. 45 m.w.N.).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 12/98
    Auszug aus LAG München, 29.06.2009 - 11 Ta 137/09
    Das Bundesarbeitsgericht habe in Bezug auf eine der vorliegenden Streitigkeit vergleichbare Streitigkeit in seiner Entscheidung vom 20. August 1998, Az.: 2 AZR 12/98, die Rechtswegzuständigkeit hinsichtlich einer Kündigungsschutzklage bejaht, was zur Folge habe, dass diese Rechtsgrundsätze auch bei einer Zahlungsklage wegen streitiger Beihilfeleistungen nach den entsprechend anzuwendenden beamtenrechtlichen Bestimmungen heranzuziehen seien.
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