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   LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04   

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https://dejure.org/2004,6871
LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04 (https://dejure.org/2004,6871)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04 (https://dejure.org/2004,6871)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 11 TaBV 31/04 (https://dejure.org/2004,6871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Bordpersonals bei Versetzung eines Flugkapitäns nach Feststellung dauernder Fluguntauglichkeit auf eine beim Bodenpersonal angesiedelte Stelle; Persönlicher Anwendungsbereich des Tarifvertrags über die Personalvertretung für das Bordpersonal der ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    BetrVG § 99 Abs. 1 und 2; § 117 Abs. 2, Tarifvertrag über die Personalvertretung für das Bordpersonal der LTU Lufttransportunternehmen GmbH & Co. KG vom 01.12.1997 § 73 Nr. 1 und 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Versetzung eines Flugkapitäns zum Bodenpersonal wegen dauerhafter Flugunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor allem dem Schutz der Interessen der Belegschaft und daneben auch dem Schutz des einzelnen, von der personellen Maßnahme, insbesondere einer Versetzung betroffenen Arbeitnehmers (BAG 20.09.1990 - 1 ABR 37/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 95 m. w. N.).

    Das bemisst sich nach den Zustimmungsverweigerungsgründen des § 99 Abs. 2 BetrVG (BAG 20.09.1990 - 1 ABR 37/90 - a. a. O.).

    Wie die im abgebenden Betrieb verbleibenden Arbeitnehmer infolge Erschwerung der Arbeitsbedingungen durch die Versetzung eines Arbeitnehmers in einen anderen Betrieb Nachteile gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG erleiden können (vgl. BAG 13.06.1989 - 1 ABR 11/88 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 74; BAG 20.09.1990 - 1 ABR 37/90 - a. a. O.), können durch eine Versetzung eines Arbeitnehmers aus dem Bereich des Bordpersonals in den Bereich des Bodenpersonals die im ersterem Bereich verbleibenden Arbeitnehmer infolge Erschwerung der Arbeitsbedingungen Nachteile i. S. von § 73 Nr. 5 TV-PV erleiden.

    Wie bei Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers mit der vom Arbeitgeber beabsichtigten Versetzung der Zweck des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG entfällt (so BAG 20.09.1990 - 1 ABR 37/90 - a. a. O.), so entfällt er, wenn ihm eine Tätigkeit im Bereich des Bordpersonals unmöglich wird und er deshalb künftig allenfalls noch im Bereich des Bodenpersonal eingesetzt werden kann.

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 27/00

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Luftrettungsdienstes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04
    Danach können zum Kreis der im Flugbetrieb beschäftigten und demnach der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht unterworfenen Arbeitnehmer bei Beachtung des gesetzgeberischen Grundes der Ausnahmevorschrift nur solche Personen gerechnet werden, bei denen das Schwergewicht ihrer Tätigkeit im mit ständigem Ortwechsel verbundenen fliegerischen Einsatz liegt (BAG 13.10.1981 - 1 ABR 35/79 - AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 14.10.1986 - 1 ABR 13/85 - AP Nr. 5 zu § 117 BetrVG 1972; BAG 20.02.2001 - 1 ABR 27/00 - AP Nr. 6 zu § 117 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88

    Begriff der "sonstigen Nachteile" für im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer als

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04
    Wie die im abgebenden Betrieb verbleibenden Arbeitnehmer infolge Erschwerung der Arbeitsbedingungen durch die Versetzung eines Arbeitnehmers in einen anderen Betrieb Nachteile gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG erleiden können (vgl. BAG 13.06.1989 - 1 ABR 11/88 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 74; BAG 20.09.1990 - 1 ABR 37/90 - a. a. O.), können durch eine Versetzung eines Arbeitnehmers aus dem Bereich des Bordpersonals in den Bereich des Bodenpersonals die im ersterem Bereich verbleibenden Arbeitnehmer infolge Erschwerung der Arbeitsbedingungen Nachteile i. S. von § 73 Nr. 5 TV-PV erleiden.
  • BAG, 14.10.1986 - 1 ABR 13/85

    Stellung eines Angestellten der Lufthansa als Purser mit Schwerpunkt auf dem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04
    Danach können zum Kreis der im Flugbetrieb beschäftigten und demnach der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht unterworfenen Arbeitnehmer bei Beachtung des gesetzgeberischen Grundes der Ausnahmevorschrift nur solche Personen gerechnet werden, bei denen das Schwergewicht ihrer Tätigkeit im mit ständigem Ortwechsel verbundenen fliegerischen Einsatz liegt (BAG 13.10.1981 - 1 ABR 35/79 - AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 14.10.1986 - 1 ABR 13/85 - AP Nr. 5 zu § 117 BetrVG 1972; BAG 20.02.2001 - 1 ABR 27/00 - AP Nr. 6 zu § 117 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.10.1981 - 1 ABR 35/79

    Arbeitnehmer im Flugbetrieb - Schwergewicht der arbeitsvertraglichen Tätigkeit -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04
    Danach können zum Kreis der im Flugbetrieb beschäftigten und demnach der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht unterworfenen Arbeitnehmer bei Beachtung des gesetzgeberischen Grundes der Ausnahmevorschrift nur solche Personen gerechnet werden, bei denen das Schwergewicht ihrer Tätigkeit im mit ständigem Ortwechsel verbundenen fliegerischen Einsatz liegt (BAG 13.10.1981 - 1 ABR 35/79 - AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 14.10.1986 - 1 ABR 13/85 - AP Nr. 5 zu § 117 BetrVG 1972; BAG 20.02.2001 - 1 ABR 27/00 - AP Nr. 6 zu § 117 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Personalvertretung Cockpit wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Juli 2004 - 11 TaBV 31/04 - aufgehoben.
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