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LAG Köln, 09.05.2003 - 11 TaBV 84/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Dotierung neu eingestellter Redaktionssekretärinnen; Gehaltstarifvertrag für Angestellte in Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen (GTV); Anspruch aufgrund betrieblicher Übung; Mitbestimmungsrecht als ...
- Judicialis
BetrVG § 99 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99 Abs. 1
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei freiem Aushandeln der Vergütung einzustellender Arbeitnehmer; Anwendung nicht allgemein verbindlicher Entgelttarifverträge auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer - Mitbestimmung, Eingruppierung, Gleichbehandlung, betriebliche ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.06.2002 - 11 BV 35/02
- LAG Köln, 09.05.2003 - 11 TaBV 84/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen
Auszug aus LAG Köln, 09.05.2003 - 11 TaBV 84/02
Das folgt schon aus dem Charakter dieses Mitbestimmungsrechts, das sich unstreitig in einem Mitbeurteilungsrecht erschöpft (BAG, Beschluß vom 22.03.1983 - 1 ABR 49/81 in AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972;… FKHES, 21. Aufl., § 99 Rn. 81;… DKK-Kittner, 7. Aufl., § 99 Rn. 62). - BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Köln, 09.05.2003 - 11 TaBV 84/02
Der Betriebsrat trägt auch nicht vor, welche betriebliche Praxis den nicht tarifgebundenen Redaktionssekretärinnen den Schluß hätte erlauben sollen, die Arbeitgeberin habe sich zur Anwendung des GTV oder eines anderen Vergütungsschemas verpflichten wollen (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 in AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972). - BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Änderung einer betrieblichen Übung
Auszug aus LAG Köln, 09.05.2003 - 11 TaBV 84/02
Denn eine betriebliche Übung kann sogar mit Wirkung gegen die durch sie bereits Begünstigten (BAG, Urteil vom 04.05.1999 - 10 AZR 290/98 in AP Nr. 55 zu § 242 B6B Betriebliche Übung), jederzeit aber mit Wirkung für die Neuzugänge wieder geändert werden.