Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 26.09.2006 - 11 U 1798/06 BSch |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 823; ; Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 6.07
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsausschluss bei Schädigung eines Teilnehmers an einer Sportveranstaltung - hier: Segelregatta -?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Segelbootes im Rahmen einer Bootswettfahrt durch einen anderen Segler; Frage nach der Bejahung eines Haftungsausschlusses nach den Grundsätzen der Inkaufnahme von Schädigungen bei Sportveranstaltungen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kollision bei Segelregatta - Haftungsausschluss beim Wettkampf gilt nur für Risikosportarten
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Segeln: Kein Haftungsausschluss bei Regatta auf Bodensee
- rechtvoraus.de (Kurzinformation)
Segelrecht - Segelwettfahrt - Haftungsausschluss nach den Grundsätzen der Inkaufnahme von Schädigungen bei Sportveranstaltungen
- rechtvoraus.de (Leitsatz)
Wassersport - Segeln - Regatta - Wendemarke - Haftungsausschluss - Mitverschulden - Quote
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 461
- SpuRt 2007, 257
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 19.03.2004 - 23 U 6/03
Schutzgesetz; Wettsegelbestimmungen; Haftungsausschluss; Segelregatta; Bodensee
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.09.2006 - 11 U 1798/06
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner vom Beklagten zitierten Entscheidung vom 19. März 2004 - Az. 23 U 6/03 BSch - im Leitsatz ausgeführt, dass die oben zitierten Grundsätze zur Inkaufnahme von Schädigungen auf Segelregatten übertragbar sind (NJW-RR 2004, 1257).Der Senat befindet sich mit der hier geäußerten Rechtsansicht nicht im Widerspruch zum Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil v.19. März 2004 - Az. 23 U 6/03 BSch), weil dort über einen Schaden entschieden wurde, der in einer für eine Segelregatta typischen Situation entstand; während hier die Boote zwar an einer Regatta teilnahmen, die Situation, die zum Schaden führte, segeltypisch, aber nicht regattatypisch war.
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02
Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.09.2006 - 11 U 1798/06
Es widerspräche Treu und Glauben, wenn ein Geschädigter dann den Schädiger für solche Schäden in Anspruch nehmen würde (BGH NJW 2003, 2018). - OLG Nürnberg, 28.06.2004 - 8 U 202/03
Haftung bei Fahrfehlern im Segelsport
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.09.2006 - 11 U 1798/06
Während das Oberlandesgericht Nürnberg in der Entscheidung vom 28. Juni 2004 - Az. 8 U 202/03 BSch - im Orientierungssatz festhält, dass im Falle von Kollisionen bei Segelregatten keine Haftungsfreistellung in Betracht kommt.