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   OLG Dresden, 02.04.2003 - 11 U 452/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6614
OLG Dresden, 02.04.2003 - 11 U 452/02 (https://dejure.org/2003,6614)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.04.2003 - 11 U 452/02 (https://dejure.org/2003,6614)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. April 2003 - 11 U 452/02 (https://dejure.org/2003,6614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    VOB/B § 5 Ziffer 4; ; VOB/B § 8 Ziffer 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage des Verzugs und der Kündigungsberechtigung wegen nicht termingerechten Gebäudeabbruchs (sog. Prognosekündigung) bei verspäteter Vorlage der Abbruchgenehmigung und Baugenehmigung durch Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsfrist und Verzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz)

    §§ 5 Ziff. 4, 8 Ziff. 3 VOB-B
    Bauvertrag - Bauzeitenplanung - Prognosekündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeit-Kündigungen nicht auf ungesicherte Prognosen stützen! (IBR 2003, 405)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1174
  • NJ 2003, 544 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 22.05.2009 - 14 U 45/09

    Vorzeitige Auftragsentziehung im Bauvertrag bei nicht ernsthaftem Tätigwerden

    Eine Neuaufforderung, mit den (zwischenzeitlich eingestellten) Bauleistungen - wieder - zu beginnen, führt hingegen nicht dazu, dass der vertraglich vereinbarte Beginn der Ausführung in Abänderung des Ausgangsvertrages nunmehr auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde; § 5 Nr. 4 Fall 1 VOB/B kann auf eine solche Konstellation auch nicht entsprechend angewandt werden (vgl. OLG Dresden, MDR 2003, 1174 - juris-Rdnr. 16 -).
  • VK Südbayern, 08.04.2019 - Z3-3-3194-1-46-12/18

    Darlegungspflicht des Auftraggebers bei Bieterausschluss aufgrund früherer

    Denn der Auftraggeber hat es in der Hand, durch die Vereinbarung von Vertragsfristen dem Auftragnehmer ein enges zeitliches Korsett zu setzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2009 - 14 U 45/09; OLG Dresden, Urteil vom 02.04.2003 - 11 U 452/02).
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