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   VGH Hessen, 09.09.2005 - 11 UZ 734/05   

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https://dejure.org/2005,20398
VGH Hessen, 09.09.2005 - 11 UZ 734/05 (https://dejure.org/2005,20398)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.09.2005 - 11 UZ 734/05 (https://dejure.org/2005,20398)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. September 2005 - 11 UZ 734/05 (https://dejure.org/2005,20398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 4 RettDG HE 1998, § 22 Abs 5 RettDG HE 1998, § 4 Abs 2 RettDG HE 1998, § 8 Abs 3 RettDG HE 1998, § 42 Abs 2 VwGO
    Beauftragung mit Leistungen des Rettungsdienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beauftragung eines Leistungserbringers mit Notfallversorgung in einem Rettungsfall; Bestehen einer Klagebefugnis einer Krankenkasse für die Erhebung einer Klage wegen der Anfechtung der Beauftragung des Erbringens von Rettungsdienstleistungen; Beauftragung eines ...

  • Judicialis

    HRDG § 22 Abs. 4; ; HRDG § 22 Abs. 5; ; HRDG § 4 Abs. 2; ; HRDG § 8 Abs. 3; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.2005 - 11 UZ 734/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Sinne des oben genannten Zulassungsgrundes sind dann hinreichend dargelegt, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels unter Hinweis auf diesen Zulassungstatbestand begehrende Beteiligte einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.2005 - 11 UZ 734/05
    Insoweit scheidet auch die Erhebung einer Feststellungsklage wegen des Fehlens eines feststellungsfähigen (Außen-)Rechtsverhältnisses aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 -, NJW 1981, 2592 [2594] bezüglich der Linienführungsbestimmung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 Abs. 1 FStrG).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 3 C 12.93

    Allgemeine Ortskrankenkassen - Landesverband - Anfechtung von

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.2005 - 11 UZ 734/05
    Die Rechtmäßigkeit der Auftragsvergabe zur Durchführung der Notfallversorgung hängt daher nicht von der Rechtmäßigkeit des Bereichsplans ab; insbesondere ist es für die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des Dritten, im Hinblick auf den Leistungsträger, ohne Bedeutung, ob die ihm übertragenen Aufgaben den Festsetzungen des Bereichsplanes entsprechen oder ob der Plan selbst den Anforderungen des § 3 Abs. 1 HRDG an eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallversorgung genügt (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage bei der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan: BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 3 C 12.93 -, Buchholz 451.74 § 7 KHG Nr. 1).
  • VGH Hessen, 26.03.1999 - 11 TM 3406/98

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils - Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.2005 - 11 UZ 734/05
    Durch die Erteilung des Auftrags an einen Dritten zur Erfüllung der Aufgaben des Rettungsdienstes wird zwar der Bereichsplan als rein verwaltungsinterner Planungsakt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 1995 - 11 TH 2400/94 - und vom 26. März 1999 - 11 TM 3406/98 u.a., Juris) mit Wirkung nach außen umgesetzt.
  • VG Kassel, 10.02.2009 - 5 K 1098/07

    Zentrale Abrechnung der Notfallversorgung kann nicht erzwungen werden

    Welche Anforderungen bei der Erfüllung der Rettungsdienstaufgaben an die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit zu stellen sind, ist dabei im Bereichsplan geregelt ( vgl. Hess.VGH , B.v. 09.09.2005 - 11 UZ 734/05 -).
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