Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.06.2000 - 11 W 16/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22289
OLG Schleswig, 05.06.2000 - 11 W 16/00 (https://dejure.org/2000,22289)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.06.2000 - 11 W 16/00 (https://dejure.org/2000,22289)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juni 2000 - 11 W 16/00 (https://dejure.org/2000,22289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Denn fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, kann die beklagte Partei nach einhelliger Ansicht nach Behebung dieses Mangels noch "sofort" anerkennen (SchlHOLG JurBüro 2000, 657; KG JW 1929, 118 f.; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 93 Rdn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 93 Rdn. 99 unter "Substantiierung"; Zöller/Herget, aaO Rdn. 6 unter "Unschlüssige Klage"; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO 3. Aufl. § 93 Rdn. 11; AK/Röhl, § 93 ZPO Rdn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2021 - 2 W 26/20

    Kosten eines in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten

    Ausnahmsweise kann ein sofortiges Anerkenntnis auch noch später erfolgen, nämlich dann, wenn eine zunächst unschlüssige Klage, gegen sich der Beklagte verteidigen darf und verteidigt hat, erst während des Rechtsstreits schlüssig wird, sofern der Beklagte sie alsdann (d.h. nach Schlüssigwerden) unverzüglich anerkennt (BGH, NJW-RR 2004, 999; OLG Schleswig, Beschluss vom 05.06.2000 - 11 W 16/00 = JurBüro 2000, 657; MüKoZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, ZPO § 93 Rn. 15).
  • AG Brandenburg, 18.12.2008 - 31 C 249/08

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer gegenüber dem geschäftsunfähigen Betreuten

    Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, kann die Beklagte dementsprechend sogar noch nach der Behebung dieses Mangels den Anspruch "sofort" anerkennen mit der Folge, dass dann dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind ( BGH , NJW-RR 2004, Seiten 999 f.; OLG Jena , NJ 2006, Seite 37; OLG Schleswig , JurBüro 2000, Seite 657; KG Berlin , JW 1929, Seite 118 ).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2008 - 11 W 29/08

    Klage eines Netzbetreibers auf Rückzahlung gezahlter Konzessionsabgaben: Vorlage

    Da die Beklagte erst nach der Vorlage des Testats im Laufe des Rechtsstreits verpflichtet war, den Anspruch auf Rückzahlung von Konzessionsabgaben zu erfüllen, konnte sie im Anschluss daran noch ein sofortiges Anerkenntnis mit der Kostenfolge des § 93 ZPO abgeben (vgl. für die Fälle einer zunächst unschlüssigen Klage BGH, Beschluss vom 03.03.2004, IV ZB 21/03, MDR 2004, 896; OLG Schleswig, Beschluss vom 5.6.2000, 11 W 16/00, JurBüro 2000, 657).
  • AG Brandenburg, 01.04.2009 - 31 C 249/08
    Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, kann die Beklagte dementsprechend sogar noch nach der Behebung dieses Mangels den Anspruch "sofort" anerkennen mit der Folge, dass dann dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind ( BGH, NJW-RR 2004, Seiten 999 f.; OLG Jena, NJ 2006, Seite 37; OLG Schleswig, JurBüro 2000, Seite 657; KG Berlin, JW 1929, Seite 118 ).
  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Sofortiges Anerkenntnis nach einer zunächst

    Eine solche vorgerichtliche Darlegungspflicht des Gläubigers besteht ganz allgemein in Fällen, in denen der in Anspruch Genommene nicht aus eigenem Wissen beurteilen kann, ob er tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist, so z. B. bei der Geltendmachung eines Freigabeanspruchs (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 790) oder eines dinglichen Rechts bei komplizierten Rechtslage (vgl. OLG Schleswig-Holstein JurBüro 2000, 657).
  • OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05

    Sofortiges Anerkenntnis nach erst im Prozess schlüssig gewordener Klageforderung

    Nach anderer Ansicht kann die Beklagte, wenn der Kläger seinen Klageanspruch erst im Laufe des Rechtsstreites in schlüssiger Weise begründet, noch sofort i.S.d. § 93 ZPO anerkennen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126 [128]; OLG Schleswig, JurBüro 2000, 657).
  • OLG Naumburg, 12.12.2002 - 8 WF 236/02

    Zur Prozesskostenlast bei Anerkenntnis des Beklagten im Rahmen einer unzulässigen

    Erkennt der Beklagte jetzt "sofort" an, wird er von den Kosten des Rechtsstreits befreit (§ 93 ZPO; OLG Schleswig, JurBüro 2000, 657 [unter Bezugnahme auf OLG München, WM 1979, 292 f.]; OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 636; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 801; OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 446 [unter Bezugnahme auf die versicherungsrechtliche Rspr.]; ferner Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 93 Rdn. 9 [unter Bezugnahme auf RGZ 103, 104, 108]; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rdn. 6 [Stichwort: unschlüssige Klage]; Wieczorek, ZPO [1956], § 93 Anm. B I a, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2007 - 13 W 71/07

    Zivilprozeßrecht: Frist für sofortiges Anerkenntnis bei unschlüssiger Klage;

    Vielmehr kann der (Wider-)Beklagte zuwarten, ob der (Wider-)Kläger sein Begehren richtig stellt (OLG Nürnberg, NJW-RR 97, 636; Schleswig, JurBüro 2000, 657).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht