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   OLG Karlsruhe, 08.09.1995 - 11 W 165/95   

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https://dejure.org/1995,15567
OLG Karlsruhe, 08.09.1995 - 11 W 165/95 (https://dejure.org/1995,15567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.09.1995 - 11 W 165/95 (https://dejure.org/1995,15567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. September 1995 - 11 W 165/95 (https://dejure.org/1995,15567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1996, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.08.1991 - 22 W 39/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.1995 - 11 W 165/95
    Es kann der Kl nicht zum Nachteil gereichen, daß sie statt dessen den weniger kostenaufwendigen Weg gewählt hat, sich über die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung im Revisionsrechtszuge beraten zu lassen und dann auf die Bestellung eines beim BGH zugelassenen Anwaltes zu verzichten (OLG München Rpfleger 1981, 32; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 39).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines vor dem BGH nicht postulationsfähigen

    So lehnt die Rechtsprechung der Obergerichte den Anfall, zumindest aber die Erstattungsfähigkeit einer Ratsgebühr ab, wenn nicht wenigstens die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels überprüft wurden (OLG Stuttgart/Senat MDR 1982, 412; OLG Köln JurBüro 1986, 1035; OLG Schleswig SchlHA 1989, 130; OLG Karlsruhe AnwBl 1996, 412; KG Berlin AnwBl 1998, 103; OLG Hamm AnwBl 2001, 371; OLG Hamburg AGS 2005, 388; OLG Brandenburg MDR 2006, 1259), wofür aber der Gesetzgeber den Gebührentatbestand nach Nr. 2200 RVG-VV a. F. bzw. Nr. 2100 RVG-VV n. F. vorgesehen hat.
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01

    Ratsgebühr für Auskunft über Berufungsinstanz - Anfrage des Berufungsbeklagten an

    Diese Ratserteilung wird nicht mehr durch die in erster Instanz angefallenen Gebühren abgegolten (Senatsbeschluss vom 08.09.1995 - 11 W 165/95 -, allerdings für das Revisionsverfahren; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 39).
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