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   OLG München, 24.09.1984 - 11 W 2509/84   

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https://dejure.org/1984,2290
OLG München, 24.09.1984 - 11 W 2509/84 (https://dejure.org/1984,2290)
OLG München, Entscheidung vom 24.09.1984 - 11 W 2509/84 (https://dejure.org/1984,2290)
OLG München, Entscheidung vom 24. September 1984 - 11 W 2509/84 (https://dejure.org/1984,2290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 5 Abs. 3 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufschiebende Wirkung; Aufschiebende Wirkung der Erinnerung; Erinnerung gegen den Kostenansatz; Anfechtung; Anfechtung von Anträgen

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 333
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG ist nicht statthaft; insoweit ist der Beschluss unanfechtbar (vgl. OLG München MDR 1985, 333; Hartmann, aaO Rn. 44).
  • VG Trier, 10.03.2009 - 5 K 378/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei einer Kostenerinnerung

    Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss ist mangels gesetzlicher Grundlage im Gerichtskostengesetz nicht gegeben (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. September 1984 - 11 W 2509/84 -, MDR 1985, S. 333; Hartmann a.a.O.).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der

    Im Übrigen ist für Entscheidungen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 JBeitrO oder § 66 Abs. 7 GKG von vornherein kein Rechtsmittel gegeben (vgl. VG Trier vom 10. März 2009 5 K 378/08.TR , [...], Rd. 9; ferner OLG München vom 24. September 1984 11 W 2509/84 , MDR 1985, 333).
  • FG Sachsen, 21.04.2010 - 3 Ko 531/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung bei ernstlichen Zweifeln an

    Die Anordnung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. OLG München, Beschluss v. 24.09.1984 - 11 W 2509/84, MDR 1985, S. 333 ).
  • FG Sachsen, 13.11.2009 - 3 Ko 1557/09

    Rechtmäßigkeit der Annahme eines doppelten Streitwerts wegen Erhebung einer

    Die Anordnung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. September 1984 11 W 2509/84, MDR 1985, S. 333).
  • VG München, 17.07.2012 - M 7 M 12.2883
    Soweit der Antrag auf Anordnung der aufschiebende Wirkung abgelehnt wurde, ist der Beschluss unanfechtbar ( OLG München vom 24.9.1984 Az. 11 W 2509/84 ; VG Trier vom 10.3.2009 a.a.O. RdNr. 9 -alle in juris-).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 10 W 96/12

    Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Erforderliche

    Gegen die Entscheidung des Gerichts über einen Antrag, die aufschiebende Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz anzuordnen, ist kein Rechtsmittel gegeben (OLG München, 11 W 2509/84, Beschluss vom 24. September 1984; Hartmann, Kostengesetze, § 66 GKG Rn. 44).
  • OVG Sachsen, 17.01.1996 - 2 S 488/95

    Voraussetzungen für die persönliche Befreiung von Gerichtsgebühren; Juristische

    Zwingend ist eine solche Deutung nicht, zumal eine sachlich gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Erinnerung und der Beschwerde nach § 5 GKG , was die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anbelangt, nicht geboten ist (in diesem Sinne auch Oesterreicher/Winter, aaO., § 5 RdNm. 10 und 61; OLG München, Beschl. v. 27.9.1984 - 11 W 2509/84, MDR 1985, S. 333; wohl auch BGH Beschl. v. 13.2.1992 - 5 ZR 112/90, NJW 1992, S. 1458).
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