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   OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - I-11 W 53/15   

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https://dejure.org/2016,3492
OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - I-11 W 53/15 (https://dejure.org/2016,3492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2016 - I-11 W 53/15 (https://dejure.org/2016,3492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2016 - I-11 W 53/15 (https://dejure.org/2016,3492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Loveparade-Zivilverfahren: Zweifel der Klägerinnen an Unparteilichkeit einer Richterin nachvollziehbar

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Vitamin B im Loveparade-Prozess

  • lto.de (Pressebericht)

    Befangene Richterin im Loveparade-Zivilverfahren: Kanzlei des Ehemanns erstellte Gutachten für Stadt Duisburg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Loveparade-Zivilverfahren - Zweifel der Klägerinnen an Unparteilichkeit einer Richterin nachvollziehbar

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Befangenheit im Loveparade-Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09

    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 11 W 53/15
    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 15.03.2011, NJW-RR 2011, 648).

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 15.03.2011, NJW-RR 2011, 648).

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

  • BGH, 14.06.2006 - IV ZR 219/04

    Besorgnis der Befangenheit wegen Verwandtschaft mit einem früheren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 11 W 53/15
    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 11 W 53/15
    Dafür genügt es, dass die Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben, da es bei den Vorschriften der Befangenheit von Richtern darum geht, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 15.03.2012, NJW 2012, 1890).

    Dafür genügt es, dass die Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben, da es bei den Vorschriften der Befangenheit von Richtern darum geht, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 15.03.2012, NJW 2012, 1890).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 11 S 49.17

    Selbstablehnung eines Richters nach § 48 ZPO bei beruflicher Befassung des

    Ferner ist in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2016 - I-11 W 53/15, 11 C 53/15 -, juris) die Besorgnis der Befangenheit eines Richters bejaht worden, dessen Ehepartner einer Anwaltssozietät angehöre, die zwar nicht im Prozess vertrat, aber ein in diesem Prozess zu würdigendes Rechtsgutachten erstellt hatte.
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