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   OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 WF 134/03   

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https://dejure.org/2003,8259
OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 WF 134/03 (https://dejure.org/2003,8259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2003 - 11 WF 134/03 (https://dejure.org/2003,8259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2003 - 11 WF 134/03 (https://dejure.org/2003,8259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für die Wiederholung eines abgelehnten Prozesskostenhilfeantrages

  • Judicialis

    ZPO § 117 IV; ; ZPO § 127 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 4; ZPO § 127 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Wiederholung eines abgelehnten Prozesskostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 647
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 10.07.1996 - 7 WF 70/96
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 WF 134/03
    Es besteht aber kein Rechtsschutzbedürfnis für die Wiederholung eines abgelehnten Bewilligungsantrages, der auf denselben Sachverhalt wie der erste Antrag gestützt wird (OLG Bamberg v. 10.7.1996 - 7 WF 70/96, FamRZ 1997, 756 f) oder aber - wie hier - allein dem Zweck dient, nach Ablauf der Beschwerdefrist bei unveränderten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die versäumte Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten und mit den notwendigen Belegen versehenen Vordrucks nach § 117 IV ZPO zu ermöglichen, dessen Fehlen gerade Grund für die Zurückweisung des ersten Prozesskostenhilfeantrags war (Zöller/PM/pp/, ZPO, 23. Aufl., § 117 Rz. 6; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, aaO.).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Ein neuer Antrag kann auf neue Tatsachen gestützt werden (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 2004, 236 ; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1218 ; OLG Frankfurt, OLGReport 2004, 287, 288; aA OLG Hamm FamRZ 2004, 647, 648) .
  • LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Das Arbeitsgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit einem weiteren Beschluss vom 23.01.2024 abgelehnt und seine Entscheidung damit begründet, dass kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe für die Wiederholung eines abgelehnten Prozesskostenhilfeantrages, der allein dem Zweck diene, nach Ablauf der Beschwerdefrist bei unveränderten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die versäumte Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten und mit den notwendigen Belegen versehenen Vordrucks nach § 117 Abs. 4 ZPO zu ermöglichen, dessen Fehlen der Grund für die Zurückweisung des ersten Prozesskostenhilfeantrages war, und verwies auf einen Beschluss des OLG Hamm vom 20.08.2003 (FamRZ 2004, 647 f.).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 6 WF 89/04

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Wiederholung eines wegen fehlender

    Dass dies auch für einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss gilt, wird jedoch auch nach der ZPO-Reform von der überwiegenden Meinung, der sich der Senat bereits angeschlossen hat (6 WF 4/04, Beschluss vom 12.01.2004), verneint (etwa Zöller/Philippi, 24. Aufl., Rz. 44 zu § 127 ZPO; Baumbach/Hartmann, 62. Aufl., Rz. 102 zu § 127 ZPO; OLG Hamm, FamRZ 2004, 647, 648).

    Nach dieser Maßgabe hat etwa das OLG Hamm das Rechtsschutzbedürfnis für die Wiederholung eines abgelehnten Bewilligungsantrages verneint, der allein dem Zweck dient, nach Ablauf der Beschwerdefrist bei unveränderten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die versäumte Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten und mit den notwendigen Belegen versehenen Vordrucks nach § 117 IV ZPO zu ermöglichen, dessen Fehlen gerade der Grund für die Zurückweisung des ersten Prozesskostenhilfeantrages war (OLG Hamm, FamRZ 2004, 647, 648).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 5 WF 68/07

    Prozesskostenhilfe: Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit einem

    Zwar erwachsen nach herrschender Meinung auch nach Neufassung des § 127 Abs. 2 ZPO ablehnende Prozesskostenhilfebeschlüsse nicht in materielle Rechtskraft (BGH vom 03.03.2004, IV ZB 43/03 in FamRZ 2004, 940; OLG Bamberg vom 10.07.1996 in FamRZ 97, 756; OLG Celle v. 19.12.2003 in FamRZ 2004, 1652; OLG Hamm v. 20.08.2003 in FamRZ 2004, 647; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Auflage, Rn 6 zu § 117; andere Ansicht: OLG Oldenburg vom 04.04.2003 in FamRZ 2003, 1302), so dass nach Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages erneut ein entsprechender Antrag gestellt werden kann.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2011 - L 25 AS 1935/11

    Prozesskostenhilfe - Beschwerdeausschluss - Prüfung der persönlichen und

    Noch klarer formuliert es das Oberlandesgericht Hamm, wenn es ausführt, es bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis für die Wiederholung eines abgelehnten Bewilligungsantrages, der auf denselben Sachverhalt wie der erste Antrag gestützt werde oder aber allein dem Zweck diene, nach Ablauf der Beschwerdefrist bei unveränderten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die versäumte Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten und mit den notwendigen Belegen versehenen Vordrucks nach § 117 Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) zu ermöglichen, dessen Fehlen gerade Grund für die Zurückweisung des ersten Prozesskostenhilfeantrags gewesen sei (Beschluss vom 20. August 2003 - 11 WF 134/03 - juris - unter Hinweis auf Zöller-Philippi, ZPO, 23. Auflage, § 117 Rn. 6; vgl. aber die gegenteilige Auffassung bei Zöller-Geimer, ZPO, 28. Auflage 2010, § 117, Rn. 6).
  • LG Bonn, 22.08.2017 - 8 S 249/16
    Ob dies auch bei der Nachreichung von Belegen der Fall ist (verneinend OLG Hamm Beschl. v. 20.8.2003 - 11 WF 134/03, BeckRS 2003, 30326198), kann hier dahinstehen, da die Antragstellerin keine weiteren Unterlagen vorgelegt hat, die eine andere Entscheidung veranlassen.
  • AG Bad Iburg, 03.02.2009 - 5 F 693/07
    Genau dies ist vorliegend der Fall: Das Gericht folgt in vollem Umfang der Auffassung des OLG Hamm ( FamRZ 2004, 647 [OLG Hamm 20.08.2003 - 11 WF 134/03] -648), wonach das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der erneut gestellte Prozesskostenhilfeantrag allein dem Zweck dient, nach Ablauf der Beschwerdefrist bei unveränderten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die versäumte Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten und mit den notwendigen Belegen versehenen Vordrucks nach § 117 II ZPO zu ermöglichen, dessen Fehlen gerade Grund für die Zurückweisung des ersten Prozesskostenhilfeantrages war.
  • AG Lüdenscheid, 13.03.2007 - 5 F 1011/06

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt und

    Neuerliche Anträge können aber wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen werden (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1218 [OLG Hamm 20.11.2003 - 3 WF 570/03] ; siehe auch OLG Bamberg FamRZ 1997, 756, 757 [OLG Bamberg 10.07.1996 - 7 WF 70/96] ; OLG Hamm FamRZ 2004, 647, 648) [OLG Hamm 20.08.2003 - 11 WF 134/03] .
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