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   OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00   

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https://dejure.org/2000,6303
OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00 (https://dejure.org/2000,6303)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.08.2000 - 11 Wx 12/00 (https://dejure.org/2000,6303)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. August 2000 - 11 Wx 12/00 (https://dejure.org/2000,6303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21; ; WEG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 § 16 Abs. 2 § 21 § 23
    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen "vereinbarungsersetzenden" Beschlusses - Vertrauensschutz bei Änderung des Verteilungsschlüssels für abgeschlossene Abrechnungszeiträume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümergemeinschaft ; Eigentümerbeschluss; Mehrheitsbeschluss; Gemeinschaftskosten; Verteilungsschlüssel ; Abrechnungszeitraum

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1306
  • NZM 2001, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/00

    Änderung eines Beschlusses, der die Gemeinschaftsordnung ändert, durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen bestandskräftigen "vereinbarungsersetzenden" Eigentümerbeschluss auch dann durch Mehrheitsbeschluss aufheben und zu den Vereinbarungen der Gemeinschaft zurückkehren, wenn der "vereinbarungsersetzende" Erstbeschluss mit den Stimmen aller Wohnungseigentümer gefasst wurde (Fortführung von Senatsbeschluss vom 31.05.2000, 11 Wx 96/99 = NZM 2000, 869 = WuM 2000, 499).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wie in der Literatur ist anerkannt, dass ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss auch dann, wenn er "vereinbarungsersetzenden" Charakter hat, grundsätzlich durch einen erneuten Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden kann (KG ZflR 1998, 423, 424; KG WuM 1996, 647; Staudinger/Kreuzer, GBG, 12. Aufl., § 10 WEG RdNr. 60; Röll in Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 23 WEG RdNr. 23; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 10 WEG RdNr. 19), sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft beinhaltet, was bei einer Aufhebung des "vereinbarungsersetzenden" Beschlusses und einer Rückkehr zur Regelung der Teilungserklärung nicht der Fall ist (Senatsbeschluss vom 31.05.2000, NZM 2000, 869 = WuM 2000, 499).

    Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, konnte die Mehrheit der Eigentümer beschließen, den früheren Eigentümerbeschluss aufzuheben und zur Regelung der Teilungserklärung zurückzukehren; die Anerkennung der grundsätzlichen Bindungswirkung vereinbarungswidriger, aber bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse hat nicht zur Folge, dass ihre Aufhebung ihrerseits nur durch eine Vereinbarung aller Eigentümer möglich wäre (Senatsbeschluss vom 31.05.2000 a.a.O.).

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG angefochten und damit bestandskräftig wird, auch dann für die Gemeinschaft verbindlich, wenn es eigentlich einer Vereinbarung bedarf; ein solcher Beschluss kann zu einer wirksamen Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels führen (BGHZ 127, 99, 102 ff).

    Da er nicht in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, wirkt er gem. § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung im Grundbuch für und gegen etwaige Sondernachfolger der Wohnungseigentümer (BGHZ 127, 99, 104 f; BGHZ 129, 329, 332).

  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 113/91

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Sie muss bei der erneuten Beschlussfassung jedoch die schutzwürdigen Belange ihrer Mitglieder berücksichtigen, die sich aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses ergeben (BGHZ 113, 197, 200; BayObLG WuM 1992, 156, 157; BayObLGZ 1994, 339, 344).

    Anders mag dies sein, wenn der geltende Verteilungsschlüssel unpraktikabel ist oder zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. BayObLG WuM 1992, 156, 157).

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Da er nicht in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, wirkt er gem. § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung im Grundbuch für und gegen etwaige Sondernachfolger der Wohnungseigentümer (BGHZ 127, 99, 104 f; BGHZ 129, 329, 332).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Sie muss bei der erneuten Beschlussfassung jedoch die schutzwürdigen Belange ihrer Mitglieder berücksichtigen, die sich aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses ergeben (BGHZ 113, 197, 200; BayObLG WuM 1992, 156, 157; BayObLGZ 1994, 339, 344).
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Sie muss bei der erneuten Beschlussfassung jedoch die schutzwürdigen Belange ihrer Mitglieder berücksichtigen, die sich aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses ergeben (BGHZ 113, 197, 200; BayObLG WuM 1992, 156, 157; BayObLGZ 1994, 339, 344).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 11 Wx 38/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00
    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 16.07.1998 (11 Wx 38/98) Bezug.
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Anders mag dies sein, wenn der geltende Verteilungsschlüssel unpraktikabel ist oder zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. BayObLG WuM 1992, 156, 157; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1306).
  • OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03

    Aufwendungsersatz für Mitglied des Verwaltungsbeirates einer

    Der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 21.05.2001 (NJW-RR 2001, 1306) hat die willkürliche Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels zum Gegenstand, was hier auch nicht einschlägig ist, weil es schon an der Willkür fehlt.
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