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OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 11 Wx 13/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung eines Betreuers mangels hinreichender Geeignetheit; Feststellung der Geeignetheit eines Betreuers zur Fortführung der Betreuung durch den Tatrichter
- OLG Brandenburg
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Beschränkung des Rechtsbeschwerdegerichts auf Prüfung von Rechtsfehlern
- Judicialis
FGG § 13 a; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 69 g Abs. 4 S. 1 Nr. 3; ; BGB § 1908 b Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908b Abs. 1 S. 1
Entlassung eines Betreuers - Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten nicht untrennbar mit Aufenthaltsbestimmungsrecht verknüpft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Guben, 23.03.2006 - 14 XVII 12/06
- LG Cottbus, 26.02.2007 - 7 T 163/06
- OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 11 Wx 13/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1356
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08
Betreuungsrecht: Mangelnde Eignung des Betreuers
Die diesbezügliche Beurteilung des Landgerichts als letzter Tatsacheninstanz kann im Rechtsbeschwerdeverfahren durch das Oberlandesgericht lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob die Vorinstanz von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt gemäß § 12 FGG ausreichend erforscht hat, bei ihrer Würdigung alle wesentliche Umstände berücksichtigt und bei Bewertung relevanter Umstände keine unrichtigen Maßstäbe zugrunde gelegt hat und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153 m.w.N.; Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1356;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 30).