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   VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832   

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VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832 (https://dejure.org/2009,64114)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2009 - 11 ZB 09.832 (https://dejure.org/2009,64114)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 11 ZB 09.832 (https://dejure.org/2009,64114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; Nichtbeibringung des geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832
    Hinsichtlich Art und Umfang der nach § 3 Abs. 1 FeV zu treffenden Maßnahme hat die Rechtsprechung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Auswahlermessen zugebilligt (OVG Bremen vom 9.01.1990 NJW 1990, 2081; OVG Niedersachsen vom 1.04.2008 NJW 2008, 2059; BayVGH vom 27.03.2006 Az. 11 ZB 06.41).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit und Leben anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (OVG Niedersachsen vom 1.04.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 ZB 06.41

    Straßenverkehrsrecht: Untersagung der Führung von erlaubnisfreien Fahrzeugen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832
    Hinsichtlich Art und Umfang der nach § 3 Abs. 1 FeV zu treffenden Maßnahme hat die Rechtsprechung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Auswahlermessen zugebilligt (OVG Bremen vom 9.01.1990 NJW 1990, 2081; OVG Niedersachsen vom 1.04.2008 NJW 2008, 2059; BayVGH vom 27.03.2006 Az. 11 ZB 06.41).
  • VG Hannover, 21.12.2007 - 9 B 4217/07

    Fehlende Eignung zum Führen eines Fahrrads

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832
    So sei das Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 21.12.2007 Az. 9 B 4217/07) von einer Ermessensreduzierung auf Null erst bei einem völlig unkontrollierten Gebrauch von Drogen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Medikamenten sowie Alkohol während der Fahrt mit dem Fahrrad ausgegangen.
  • OVG Bremen, 09.01.1990 - 1 B 108/89

    Radfahrverbot; Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832
    Hinsichtlich Art und Umfang der nach § 3 Abs. 1 FeV zu treffenden Maßnahme hat die Rechtsprechung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Auswahlermessen zugebilligt (OVG Bremen vom 9.01.1990 NJW 1990, 2081; OVG Niedersachsen vom 1.04.2008 NJW 2008, 2059; BayVGH vom 27.03.2006 Az. 11 ZB 06.41).
  • VG Augsburg, 09.09.2019 - Au 7 K 18.1240

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad

    Nimmt eine Person mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass sie künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.; B.v. 22.10.2009 - a.a.O.; OVG Nds, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08).

    Für eine wenigstens bedingte Eignung der Klägerin zum Führen von Fahrrädern und Mofas bestehen keine Anhaltspunkte, da gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV wegen der Nichtvorlage des zu Recht geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf ihre völlige Nichteignung geschlossen werden durfte (BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

    Da kein Gutachten beigebracht wurde, das auch dazu dient, zu klären, ob Anknüpfungspunkte bestehen, dass eine Beschränkung oder eine Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnte, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde letztlich keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen vorliegend ohne Einschränkung zu untersagen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200

    Alkoholfahrt mit dem Fahrrad (1,94 Promille); Anforderung eines

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.; BayVGH, B.v. 22.10.2009 - a.a.O.).

    Für eine wenigstens bedingte Eignung des Antragstellers zum Führen von Fahrrädern und Mofas, bestehen keine Anhaltspunkte, da gemäß § 11 Abs. 8 FeV wegen der Nichtvorlage des zu Recht geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf seine Nichteignung geschlossen werden durfte (BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

    Da kein Gutachten beigebracht wurde, das auch dazu dient, zu klären, ob Anknüpfungspunkte bestehen, dass eine Beschränkung oder Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnte, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nahezu ohne Einschränkung zu untersagen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - a.a.O.).

    Das Begehren, Rechtsschutz auch hinsichtlich der sofortigen Vollziehbarkeit für das Verbot, Fahrräder und Mofas im Straßenverkehr zu führen, ist mit 2500,-- EUR zu veranschlagen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 C 09.2200

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Denn wenn kein Gutachten beigebracht wird, das auch dazu dient, zu klären, ob Anknüpfungspunkte bestehen, dass eine Beschränkung oder Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnten, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832).
  • VG Augsburg, 11.03.2013 - Au 7 K 13.249

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,73 Promille), wobei die Fahrerin nicht

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.; B.v. 22.10.2009 - a.a.O.; OVG Niedersachsen, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08).

    Für eine wenigstens bedingte Eignung der Antragstellerin zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie z.B. Fahrrädern und Mofas, bestehen keine Anhaltspunkte, da gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV wegen der Nichtvorlage des zu Recht geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf ihre völlige Nichteignung geschlossen werden durfte (BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

  • VG Augsburg, 14.06.2013 - Au 7 K 13.249

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,73 Promille), wobei der Fahrer nicht Inhaber

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.; B.v. 22.10.2009 - a.a.O.; OVG Niedersachsen, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08).

    Für eine wenigstens bedingte Eignung der Klägerin zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie z.B. Fahrrädern und Mofas, bestehen keine Anhaltspunkte, da gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV wegen der Nichtvorlage des zu Recht geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf ihre völlige Nichteignung geschlossen werden durfte (BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

  • VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119

    Rechtmäßige Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B. v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200; B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B. v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U. v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - jeweils juris).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - juris.; B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832 - juris.; NdSOVG, B. v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - juris).

    Für eine wenigstens bedingte Eignung des Klägers zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie z. B. Fahrrädern und Mofas, bestehen keine Anhaltspunkte, da gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV wegen der Nichtvorlage des zu Recht geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf seine völlige Nichteignung geschlossen werden durfte (BayVGH, B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind die genannten Vorschriften die Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder früherem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr im Straßenverkehr geführt hat, mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung in aller Regel nicht nur die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu überprüfen (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832; vom 8.2.2010 ZfS 2010, 296; vom 11.5.2010 Az. 11 CS 10.68; vom 12.10.2010 Az. 11 ZB 09.2575).
  • VG Augsburg, 09.02.2011 - Au 7 S 11.25

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.; BayVGH vom 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; OVG Niedersachsen vom 1.4.2008 - 12 ME 35/08).

    Für eine wenigstens bedingte Eignung des Antragstellers zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie z.B. Fahrrädern und Mofas, bestehen keine Anhaltspunkte, da gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV wegen der Nichtvorlage des zu Recht geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf seine völlige Nichteignung geschlossen werden durfte (BayVGH vom 22.10.2009 - a.a.O.).

    Der Wert eines solchen Streitgegenstands wird mit 2500,-- EUR veranschlagt (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 02.03.2012 - Au 7 S 12.193

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verbot des Führens von fahrerlaubnisfreien

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.; BayVGH vom 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

    Für eine wenigstens bedingte Eignung des Antragstellers zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie z.B. Fahrrädern und Mofas, bestehen keine Anhaltspunkte, da gemäß § 11 Abs. 8 FeV wegen der Nichtvorlage des zu Recht geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf seine völlige Nichteignung geschlossen werden durfte (BayVGH vom 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

    Der Wert eines solchen Streitgegenstands wird mit 2500,-- EUR veranschlagt (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 06.10.2010 - 2 B 1076/10

    Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge

    Die Folgen eines auf solche Art verursachten Unfalls können dabei genauso schwerwiegend sein wie die Folgen eines Verkehrsunfalls, der durch einen ungeeigneten Führer eines Kraftfahrzeugs unmittelbar verursacht wird (so auch: Bay. VGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 11 ZB 09.832 -, juris; siehe hierzu auch: Geiger, Verbot des Führens nicht fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge, SVR 2007, 161).
  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 1 S 12.136

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 7 L 901/21

    Fahrerlaubnisfreie Teilnahme am Straßenverkehr, Untersagung des Führens eines

  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68

    Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

  • VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 7 K 21.2287

    Fahrerlaubnis, Untersagung, Fahreignung, Bescheid, Gefahrenabwehr,

  • VG Augsburg, 16.05.2011 - Au 7 S 11.544

    Erneute Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; Trunkenheitsfahrt mit dem

  • VG Ansbach, 16.02.2012 - AN 10 K 11.01749

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Trunkenheitsfahrt mit

  • VG Augsburg, 06.08.2010 - Au 7 S 10.1045

    Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Trunkenheitsfahrt mit

  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2023 - 7 L 1617/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Verfassungsmäßigkeit der

  • VGH Hessen, 21.07.2010 - 2 B 1076/10

    Berechtigte Zweifel an der Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen

  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; alkoholisierter Radfahrer ohne

  • VGH Bayern, 15.05.2013 - 11 ZB 13.450

    Straßenverkehrsteilnahme als Fahrradfahrer mit einer BAK von 2,12 ‰

  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Alkoholfahrt mit einem

  • VG München, 17.10.2019 - M 26 K 18.2389

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

  • VG München, 25.08.2010 - M 6b K 10.586

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille;

  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰)

  • VG München, 26.03.2010 - M 6b S 10.335

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund;

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 11 C 12.1175

    Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VG Augsburg, 16.12.2011 - Au 7 K 11.1063

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 CS 09.2183

    (Erfolglose) Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • VG München, 18.11.2011 - M 6a K 11.279

    Alkoholfahrt mit Personenkraftwagen bzw. Kraftfahrzeug

  • VG Ansbach, 22.08.2011 - AN 10 K 11.01416

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Trunkenheitsfahrt mit

  • VG München, 10.12.2010 - M 6b K 10.2163

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG München, 11.08.2010 - M 6b S 10.3383

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund;

  • VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 10 S 10.00086

    Verbot des Führens von Mofas und Fahrrädern; Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad und

  • VG München, 11.01.2010 - M 1 S 10.5985

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; erstmalige Fahrradfahrt unter

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