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   VGH Bayern, 09.02.1999 - 11 ZE 98.3358   

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VGH Bayern, 09.02.1999 - 11 ZE 98.3358 (https://dejure.org/1999,25763)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.1999 - 11 ZE 98.3358 (https://dejure.org/1999,25763)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 11 ZE 98.3358 (https://dejure.org/1999,25763)
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2018 - 1 LA 44/17

    Verwirkung eines subjektiv-öffentlichen Grundstücksnachbarrechts; Verwirkung bei

    Das gilt indessen dann nicht, wenn die Erfolglosigkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.02.1999 - 11 ZE 98.3358 -, juris [Rn. 4]).
  • BSG, 12.09.2011 - B 14 AS 25/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung gem § 193 im Abs 1 SGG im

    Zwar ist der Rechtsstreit - beschränkt auf die Frage der Kostenerstattung - nur noch vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängig, daraus alleine folgt jedoch ausgehend von einem Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde keine Kompetenz zu einer Kostenentscheidung über alle Instanzen hinweg, selbst wenn - vordergründig - Gesichtspunkte der Prozessökonomie dafür sprechen sollten (vgl Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 9.2.1999 - 11 ZE 98.3358) .

    Aufgrund der vom SGG abweichenden gesetzlichen Vorgaben zur Kostenentscheidung in § 161 Verwaltungsgerichtsordnung folgt aus der gegenteiligen instanzgerichtlichen Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten nichts anderes (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 9.2.1999 - 11 ZE 98.3358; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 24.4.1997 - 6 S 661/97; ebenso aber ohne Begründung: Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 941) .

  • VGH Bayern, 09.07.1999 - 25 ZE 99.1581

    Einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung bei Antrag

    Mit der umstrittenen aber überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist der Senat der Auffassung, daß bereits in dieser Phase die Hauptsache im Berufungsverfahren anhängig ist (vgl. Kopp/Schenke, RdNr. 19 zu § 123 und RdNr. 142 zu § 80 ; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO , RdNr. 117 zu § 80 ; Redeker/von Oertzen, RdNr. 57 zu § 80, inkonsequent bei RdNr. 15 zu § 123 zur Nichtzulassungsbeschwerde; BVerwG vom 24.3.1994 InfAuslR 1994, 395 im vergleichbaren Fall der Zulassungsbeschwerde; BayVGH, 11. Senat, vom 9.2.1999 BayVBl 1999, 309, zur ähnlichen Problemlage bei Erledigung der Hauptsache; in der Konsequenz wohl auch Meyer-Ladewig, RdNr. 8 zu § 124 a, indem er den Antrag auf Zulassung der Berufung als Rechtsmittel mit Devolutiveffekt ansieht; a.A. Happ, a.a.O., RdNr. 28 zu § 123 ; Kopp, VwGO , 10. Aufl. - Vorauflage - 1994, RdNr. 20 zu § 123 und RdNr. 94 zu § 80; für den Fall der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vgl. BayVGH, 12. Senat, vom 2.12.1992 NVwZ-RR 1993, 220).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 7 LA 10/07

    Einstellung eines Verfahrens und Feststellung der Unwirksamkeit des

    Nachdem die Klägerin das Verfahren mit Schriftsatz vom 25. Mai 2007 in der Hauptsache für erledigt und die Beklagte sich dem unter dem 4. Juni 2007 angeschlossen hat, ist es entsprechend § 92 Abs. 3 S. 1 VwGO einzustellen und ist entsprechend § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO (§ 173 S. 1 VwGO) die Unwirksamkeit des erstinstanzlichen Urteils festzustellen (vgl. zu Erledigungserklärungen während des Rechtsmittelzulassungsverfahrens BayVGH, Beschl. v. 9. Febr. 1999 - 11 ZE 98.3358 -, BayVBl. 1999, 309).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2000 - 7 B 371/00

    Beiladung im Zulassungsverfahren - Streitwert bei Klage auf Erteilung einer

    vgl.: OVG NW, Beschluss vom 22. März 1999 - 10 A 1621/96.A. - OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 7 M 4238/97 -, NVwZ-RR 1998, S. 337; VGH München, Beschluss vom 9. Februar 1999 - 11 ZE 98.3358 -, BayVBl 1999, S. 309f.
  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 20 CS 17.1609

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung

    Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof als Rechtsmittelgericht über die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu entscheiden (BayVGH, B.v. 9.2.1999 - 11 ZE 98.3358, BayVBl. 1999, 309; Clausing in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2016, § 161 Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 ZB 08.2292

    Hauptsacheerledigung; übereinstimmende Erledigungserklärungen im

    Zuständig für die Entscheidung ist der Verwaltungsgerichtshof, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache nach Rechtshängigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung übereinstimmend für erledigt erklärt wurde (vgl. BayVGH vom 9.2.1999 BayVBl 1999, 309).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 2 ZB 09.2500

    Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung

    Zuständig für die Entscheidung ist der Verwaltungsgerichtshof, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache nach Rechtshängigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung für erledigt erklärt wurde (BayVGH v. 9.2.1999 BayVBl 1999, 309).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 1 ZB 08.1654

    Hauptsacheerledigung; übereinstimmende Erledigungserklärungen im

    Zuständig für die Entscheidung ist der Verwaltungsgerichtshof, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache nach Rechtshängigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung übereinstimmend für erledigt erklärt wurde (vgl. BayVGH vom 9.2.1999 BayVBl 1999, 309).
  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 2 BV 08.1338

    Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenentscheidung

    Zuständig für die Entscheidung ist der Verwaltungsgerichtshof, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache nach Rechtshängigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung übereinstimmend für erledigt erklärt wurde (vgl. BayVGH v. 9.2.1999 BayVBl 1999, 309).
  • OVG Sachsen, 07.11.2012 - 2 A 636/12

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen

  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 2 ZB 07.1354

    Privilegierung; Betrieb auf Pachtgrund; Nebenerwerb

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