Rechtsprechung
LG Köln, 17.05.2023 - 111 Qs 35/23 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Wird zitiert von ...
- AG Halle/Saale, 08.09.2023 - 397 Gs 635/22
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Dies wird deutlich an der Vorschrift des § 48 Abs. 6 RVG, wonach der Verteidiger auch für diejenigen Tätigkeiten zu vergüten ist, die er (unabhängig davon ob bereits ein entsprechender Antrag gestellt war) vor der Beiordnung erbracht hat (vgl. hierzu LG Köln, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 111 Qs 35/23 juris).