Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 11.04.2005

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 12 B 2.05   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • berlin.de

    Visarecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Visum zum Kindernachzug; Mazedonien; mazedonisches Familienrecht; alleiniges Personensorgerecht; unvollständige Sorgerechtsübertragung; planwidrige Regelungslücke; Analogie

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungen zum Visa-Recht

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungen zum Visa-Recht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Visumserteilung: Bedeutsame Entscheidungen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08  

    Alleinige Personensorge; Altersgrenze; Analogie; Anspruchsgrundlage;

    Zur Begründung hat es unter weitgehender Bezugnahme auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. April 2007 - OVG 12 B 2.05 - im Wesentlichen ausgeführt: Es spreche zwar Einiges dafür, dass der Vater der Klägerinnen nach mazedonischem Familienrecht trotz der durch das Urteil des Amtsgerichts Gostivar erfolgten Sorgerechtsübertragung nicht einem personensorgeberechtigten Elternteil im Sinne von § 1631 BGB gleichzustellen sei, weil dem mazedonischen Recht die Ausübung der Personensorge durch nur einen Elternteil grundsätzlich fremd sei.

    17 Ob der Vater der Klägerinnen - gemessen an diesen Maßstäben - die wesentlichen Entscheidungsrechte in Bezug auf die Person der Klägerinnen allein und ungeteilt besitzt, lässt sich den Feststellungen im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. April 2007 - OVG 12 B 2.05 - über die insoweit maßgebliche Rechtslage in Mazedonien, die sich das Verwaltungsgericht in der hier angefochtenen Entscheidung zu eigen gemacht hat, nicht hinreichend eindeutig entnehmen (vgl. auch das ebenfalls die mazedonische Rechtslage betreffende Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 28.08 - juris Rn. 16).

  • VG Berlin, 18.12.2008 - 2 V 63.07  

    Aufenthaltsrecht: Visum zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Vater bei

    Hierzu gehören z. B. die Schulwahl, die ärztliche Versorgung und die Einwilligung in Operationen, die Berufswahl und die Freizeitgestaltung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 - OVG 12 B 2.05 - juris, Rn. 18, m. w. N.).

    23 "Alleiniges" Personensorgerecht eines Elternteils setzt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift voraus, dass die Personensorge für das nachziehende Kind nicht mit dem anderen Elternteil geteilt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. Oktober 2008 - OVG 12 B 8.08 -, 21. Mai 2008 - OVG 12 B 66.07 - und 25. April 2007, a. a. O., Rn. 16).

    31 2. Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile vom 9. Oktober 2008 - OVG 12 B 8.08 -, 21. Mai 2008 - OVG 12 B 23.07 und 25. April 2007, a. a. O., Rn. 24 ff. ; ebenso VG Berlin, Urteile vom 22. August 2007 - VG 35 V 28.06 - und 14. Januar 2008 - VG 12 V 49.06 -), § 32 Abs. 3 AufenthG sei in solchen Fällen analog anzuwenden, in denen - wie hier - dem ausländischen Recht die Ausübung der (alleinigen) Personensorge durch nur einen Elternteil grundsätzlich fremd ist.

  • VG Berlin, 10.11.2008 - 3 V 62.07  

    Aufenthaltsrecht: Visum zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Vater bei

    Da die Klägerin im Zeitpunkt der für die Altersgrenzen in § 32 AufenthG maßgeblichen Stellung des Visumsantrags (vgl. hierzu Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. April 2007 - 12 B 2.05 -) das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (im April 2007 war die Klägerin 15 Jahre alt), kommt als Anspruchsgrundlage § 32 Abs. 3 oder 4 AufenthG in Betracht.

    Während nach § 20 Abs. 2 Satz 1 AuslG über den Visumsantrag nach Ermessen zu entscheiden war, wenn - wie hier - die Eltern des nachzugswilligen Kindes geschieden waren, besteht nach § 32 Abs. 2 AufenthG ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums, soweit der Nachzug zu dem allein sorgeberechtigten Elternteil erfolgen soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. August 2005 - OVG 7 B 24.05 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 a.a.O.).

    Nachdem der dem vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg durch Urteil vom 25. April 2007 (12 B 2.05) ebenso wie der dem Urteil vom 21. Mai 2008 (a.a.O.) zugrunde liegende Fall entschieden worden war, in der Revisionsinstanz für erledigt erklärt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 28. August 2008 ausgeführt, dass der Begriff des allein personensorgeberechtigten Elternteils im Sinne des § 32 Abs. 3 AufenthG mit Blick auf die Richtlinie 2003/86/EG des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung vom 22. September 2003 (ABl. L 251/12 vom 3. Oktober 2003) gemeinschaftsrechtlich auszulegen sei, dass diese Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren des Aufenthaltsgesetzes bereits vorgelegen habe und dass daher die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg "im Hinblick auf vermeintliche Regelungslücken im Aufenthaltsgesetz vorgenommene analoge Anwendung des § 32 Abs. 3 AufenthG in dieser Form nicht vertretbar" sei.

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  • VG Berlin, 14.01.2008 - 12 V 49.06  

    Kindernachzug zu ausländischem Elternteil mit Niederlassungserlaubnis

    Nach der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg setzt alleiniges Personensorgerecht im Hinblick auf den Wortlaut des § 32 Abs. 3 AufenthG jedoch voraus, dass die ausländische Sorgerechtsentscheidung den im Ausland lebenden Elternteil von der Personensorge für das Kind ausschließt (Urteil vom 25. April 2007, OVG 12 B 2.05, Juris).

    Im Ergebnis kann die Frage der Übertragung der alleinigen Personensorge im kosovarischen Recht jedoch dahinstehen, da nach der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg § 32 Abs. 3 AufenthG jedenfalls analog anwendbar ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007, OVG 12 B 2.05, Juris).

    Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen, da der Rechtssache im Hinblick auf die Frage der analogen Anwendung des § 32 Abs. 3 AufenthG grundsätzliche Bedeutung zukommt und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aus diesem Grund in dem vom ihm entschiedenen vergleichbaren Fall die Revision zugelassen hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007, OVG 12 B 2.05, Juris).

  • VG Berlin, 27.02.2008 - 23 V 44.05  

    Visum zum Zwecke des Kindernachzugs; Visum zum Zwecke des Kindernachzugs

    Die weiteren Voraussetzungen der Vorschrift müssen im Hinblick auf die gesetzliche Zielsetzung bei Vollendung des 16. Lebensjahres bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes gegeben sein, wenn das Kind - wie hier - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz schon volljährig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 - OVG 12 B 2.05 -).

    Die übrigen generell für den Familiennachzug zu Ausländern geltenden Voraussetzungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 2, § 5 AufenthG) müssen im Hinblick auf die Zielsetzung des § 32 Abs. 3 AufenthG nicht nur zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, sondern bereits bei Vollendung des 16. Lebensjahres gegeben sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 25. April 2007 - OVG 12 B 2.05 - und - OVG 12 B 16.07 -, m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 12 M 29.07  

    D (A), Familienzusammenführung, Kindernachzug, alleiniges Sorgerecht,

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 32 Abs. 3 AufenthG jedoch in denjenigen Fällen, in denen das anzuwendende Heimatrecht des nachzugswilligen Kindes keine vollständige Sorgerechtsübertragung auf den im Bundesgebiet lebenden Elternteil zulässt, analog anwendbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 - OVG 12 B 2.05 -).
  • VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09  

    Kein Kindernachzug bei nicht anerkennungsfähiger Sorgerechtsübertragung

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - und vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. Oktober 2008 - 12 B 8.08 -, 21. Mai 2008 - 12 B 66.07 - und vom 25. April 2007 - 12 B 2.05 - Juris).
  • VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09  
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - und vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. Oktober 2008 - 12 B 8.08 -, 21. Mai 2008 - 12 B 66.07 - und vom 25. April 2007 - 12 B 2.05 - Juris).
  • VG Berlin, 11.02.2009 - 2 A 49.08  

    Antrag auf Einbürgerung eines mazedonischen Staatsangehörigen; Antrag auf

    Allenfalls das jüngste Kind des Klägers könnte die Voraussetzungen für einen vereinfachten Nachzug gemäß § 32 Abs. 3 AufenthG erfüllen (zur Frage des alleinigen Personensorgerechts nach mazedonischem Recht s. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 - OVG 12 B 2.05 - juris).
  • VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 148.09  

    § 2 Abs 3 AufenthG, § 9 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG, § 7 Abs 2 SGB

    Dabei richtet sich die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs ebenso wie die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens seit dem 1. Januar 2005 bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Sozialgesetzbuches - SGB II - (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - und vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. Oktober 2008 - 12 B 8.08 -, 21. Mai 2008 - 12 B 66.07 - und vom 25. April 2007 - 12 B 2.05 - Juris).
  • VG Berlin, 23.02.2011 - 23 V 16.08  

    Familiennachzug bei Niederlassungserlaubnis

  • VG Berlin, 19.01.2009 - 21 A 277.08  

    Erschleichen von Beförderungsleistungen und Vorliegen eines Ausweisungsgrundes;

  • VG Berlin, 26.02.2008 - 7 V 46.06  

    Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzugs

  • VG Berlin, 07.01.2009 - 21 V 61.07  

    Visumerteilung zum Zwecke des Familiennachzugs; Visumerteilung zum Zwecke des

  • VG Berlin, 13.05.2009 - 3 V 17.08  

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 11.04.2005 - 12 B 2.05   

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