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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12 (https://dejure.org/2013,17212)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2013 - 12 B 9.12 (https://dejure.org/2013,17212)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 12 B 9.12 (https://dejure.org/2013,17212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Nr 1 Buchst a IFG, § 3 Nr 7 IFG, § 5 Abs 1 S 1 IFG
    Zugang zu vertraulich erhobenen Informationen des Auswärtigen Amtes - Geheimhaltungsinteresse

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 3 Nr 1 Buchst a IFG, § 3 Nr 7 IFG, § 5 Abs 1 S 1 IFG, § 5 Abs 2 IFG
    Informationszugang; Anspruch; Versagungsgründe; Schutz internationaler Beziehungen; nachteilige Auswirkungen; Darlegungsanforderungen; Bereichsausnahme; diplomatischer Dienst; Schutz zugesicherter Vertraulichkeit; Vorliegen eines materiell schutzwürdigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagungsgrund des § 3 Nr. 7 IFG hinsichtlich eines Anspruchs auf Informationszugang bei vertraulicher Erhebung oder Übermittlung der Information; Zugang zu Informationen des Auswärtigen Amtes hinsichtlich eines Einsatzes als internationaler Wahlbeobachter

  • fragdenstaat.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagungsgrund des § 3 Nr. 7 IFG hinsichtlich eines Anspruchs auf Informationszugang bei vertraulicher Erhebung oder Übermittlung der Information; Zugang zu Informationen des Auswärtigen Amtes hinsichtlich eines Einsatzes als internationaler Wahlbeobachter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12
    Nur die Bundesregierung kann bestimmen, ob eine von ihr erwartete oder befürchtete Einwirkung auf die auswärtigen Beziehungen mit Blick auf die von ihr verfolgten Ziele hingenommen werden kann oder vermieden werden soll (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - NVwZ 2010, 321 Rn. 15).

    Auch wenn die in die Zukunft gerichtete Beurteilung, ob und wie sich das Bekanntwerden von Informationen auf die außenpolitischen Ziele auswirkt, notwendiger Weise mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist, ist die erforderliche Prognose gerichtlich jedenfalls daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Prognose einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere in sich widersprüchliche Einschätzung getroffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - NVwZ 2013, 431 Rn. 37 ff. zum Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. e IFG; BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 19 f.).

    Vielmehr spricht alles dafür, dass der Anwendungsbereich des § 3 Nr. 7 IFG erst dann eröffnet ist, wenn neben der Abrede von Vertraulichkeit auch materiell ein objektiv schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse besteht (vgl. zum Ausschlussgrund des § 3 Nr. 4 IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 53 f.; Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 21.08 - NVwZ 2010, 326 Rn. 16 ff.; Schoch, a.a.O., § 3 Rn. 192; Scherzberg/Solka, in: Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, Stand: Oktober 2012, § 3 IFG Rn. 156).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12
    Auch wenn die in die Zukunft gerichtete Beurteilung, ob und wie sich das Bekanntwerden von Informationen auf die außenpolitischen Ziele auswirkt, notwendiger Weise mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist, ist die erforderliche Prognose gerichtlich jedenfalls daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Prognose einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere in sich widersprüchliche Einschätzung getroffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - NVwZ 2013, 431 Rn. 37 ff. zum Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. e IFG; BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 19 f.).

    Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass im Ergebnis im Wege einer generalisierenden Betrachtungsweise entgegen der gesetzgeberischen Konzeption eine Bereichsausnahme für die gesamte - oder wie hier: eine bestimmte - Tätigkeit der betreffenden Behörde geschaffen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2012, a.a.O., Rn. 41 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12
    Vielmehr spricht alles dafür, dass der Anwendungsbereich des § 3 Nr. 7 IFG erst dann eröffnet ist, wenn neben der Abrede von Vertraulichkeit auch materiell ein objektiv schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse besteht (vgl. zum Ausschlussgrund des § 3 Nr. 4 IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 53 f.; Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 21.08 - NVwZ 2010, 326 Rn. 16 ff.; Schoch, a.a.O., § 3 Rn. 192; Scherzberg/Solka, in: Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, Stand: Oktober 2012, § 3 IFG Rn. 156).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 12 B 27.11

    Kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12
    Bei der Frage, welches Gewicht der Offenbarung personenbezogener Daten zukommt, ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalles und die Art der in Rede stehenden personenbezogenen Angaben abzustellen (Urteil des Senats vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 - NVwZ 2012, 1196 Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 40.11

    Informationsanspruch; Abgeordnete des Deutschen Bundestages; Amtsausstattung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12
    Vielmehr müssen die konkret begehrten Informationen einen Zusammenhang mit diesen beruflichen Verhältnissen aufweisen; Amts- und Mandatsträger sollen durch die Ansprüche des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zur Preisgabe personenbezogener Informationen verpflichtet werden, die sie zur Ausübung ihres Amtes mitteilen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 40.11 - juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 10 S 3000/18

    Informationsbegehren auf Einsicht in die Bauakten des Nachbargrundstücks;

    Jedoch reicht der Umstand, dass die Einwilligung zum Informationszugang verweigert wurde, für sich allein, d. h. ohne die von Amts wegen zu berücksichtigenden sonstigen Tatsachen, noch nicht, um ein schutzwürdiges Interesse des betroffenen Dritten begründen zu können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2013 - OVG 12 B 9.12 - juris Rn. 41; Schoch a. a. O. Rn. 38; Beyerbach a. a. O. Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - 8 A 2410/13

    Journalist kann Einsichtnahme in ein Gutachten über die NS-Vergangenheit

    OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - 12 B 9.12 -, juris, Rn. 40.
  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 19.15

    Abschluss des Verfahrens; Aufklärungsrüge; Funktionsfähigkeit und

    Darüber hinaus ist ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 - juris Rn. 34; Schirmer, in: Gersdorf/Paal, Beck';scher Online-Kommentar Informations- und Medienrecht, IFG, Stand 1. Februar 2017, § 3 Rn. 190; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 323 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15

    Informationsanspruch zu den Fahrtenbüchern eines ehemaligen Staatssekretärs

    Die konkret begehrten Informationen müssen einen Zusammenhang mit diesen beruflichen Verhältnissen aufweisen; Amts- und Mandatsträger sollen durch die Ansprüche des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zur Preisgabe personenbezogener Informationen verpflichtet werden, die sie zur Ausübung ihres Amtes mitteilen müssen (vgl. zum Informationsfreiheitsgesetz: OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 40.11 - juris, Rdnr. 27, und vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 -, juris, Rdnr. 40).

    Es entspricht auch dem Sinn und Zweck der Regelung, wonach Beschäftigte, die auf Grund ihres Dienstverhältnisses sensible personenbezogene Informationen preisgeben müssen, nicht mit dem Risiko belastet werden sollen, dass diese Informationen an Dritte außerhalb der qualifiziert zugriffsberechtigten Personalverwaltung herausgegeben werden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - 12 B 9.12 -, juris, Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 10 S 916/22

    Zugang zu beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

    Neben der Abrede von Vertraulichkeit muss insoweit auch materiell ein objektiv schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse bestehen (LT-Drs. 15/7720 a. a. O. unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2013 - 12 B 9.12 - juris; siehe ebenso BVerwG, Urteil vom 15.12.2020 a. a. O. Rn. 27, jew. zu § 3 Nr. 7 IFG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18

    Antrag auf Zugang zu Informationen zur Werftenförderung in Mecklenburg-Vorpommern

    Darüber hinaus ist ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2017 - 7 C 19.15 - NVwZ 2017, 1621, juris Rn. 24; Senatsurteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 - OVGE 34, 161, juris Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 12 B 4.12

    Informationszugang; Protokolle; Bund-Länder-Gesprächskreis; Stellungnahmen des

    Die im Einzelnen zum Schutz öffentlicher Interessen geregelten Ausschlussgründe, die grundsätzlich eng auszulegen sind, würden unterlaufen werden, wenn bereits der Umstand einer vertraulichen Informationsübermittlung für sich genommen ohne Hinzutreten eines objektiv anzuerkennenden Schutzbedürfnisses zum Ausschluss des Informationszugangs führen würde (Urteil des Senats vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Ebenso wenig ist nach dem Vorbringen der Beklagten erkennbar, dass die Gewährung von Informationszugang geeignet ist, die Aufgabenwahrnehmung des Bundesverwaltungsamtes oder des in Anspruch genommenen Ministeriums zu gefährden (Urteil des Senats vom 28. Juni 2013, a.a.O., Rn 37; Schoch, a.a.O., § 3 Rn. 192).

    Bei der Frage, welches Gewicht der Offenbarung personenbezogener Daten zukommt, ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalles und die Art der in Rede stehenden personenbezogenen Angaben abzustellen (Urteil des Senats vom 28. Juni 2013, a.a.O., Rn. 41 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 2062/12

    Informationsanspruch; Regierungsbehörde; Gesetzgebungsverfahren;

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 -, juris Rn. 34 f.; Schoch, IFG, 2009, § 3 Rn. 192 (unter Hinweis auf eine Vertraulichkeitsabrede des Bundes mit Toll Collect in einem Maut-Betreibervertrag).
  • VG Berlin, 25.11.2022 - 2 K 195.21

    Informationszugang im Zusammenhang mit der sogenannten "Pkw-Maut"

    Die Beklagte macht auch nicht bloß abstrakt die Verletzung von Vertraulichkeit im diplomatischen Verkehr geltend, was nicht genügte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9/12 - juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 3 L 314/13

    Informationsanspruch hinsichtlich der Höhe eines nach SGB 5 § 130a Abs 8

    Um zu vermeiden, dass der Anspruch auf Informationszugang gänzlich zur Disposition der am Informationsaustausch Beteiligten gestellt wird, ist der Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 Nr. 7 IZG LSA aber erst dann eröffnet, wenn neben der Vertraulichkeitsabsprache auch materiell ein objektiv schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse besteht (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 28. Juni 2013 - 12 B 9.12 -, juris Rn. 34 f. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 16.14

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 6.14

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2015 - 12 N 88.13

    Zulassungsbegehren; stattgebendes Urteil; Bundesstiftung; Aufarbeitung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2021 - 12 B 20.20

    Zu den Voraussetzungen des Informationsausschlussgrundes des § 3 Nr. 7 IFG

  • VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18

    Zugang zu einem Schriftwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt und der Ehefrau des

  • VG Saarlouis, 30.06.2021 - 5 K 1435/20

    Zum Anspruch eines potentiellen Regressgläubiger auf Mitteilung der Wohnanschrift

  • VG Berlin, 07.08.2013 - 2 K 273.12

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen; Sperren des Informationszugangs

  • VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 221.13

    Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vormals

  • VG Berlin, 28.01.2015 - 2 K 128.14

    Offenlegung von Namen und Büroanschriften von Gutachtern eines

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