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   VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 02.3269, 12 BV 02.3270, 12 BV 03.8, 12 BV 03.12   

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https://dejure.org/2005,16213
VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 02.3269, 12 BV 02.3270, 12 BV 03.8, 12 BV 03.12 (https://dejure.org/2005,16213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.08.2005 - 12 BV 02.3269, 12 BV 02.3270, 12 BV 03.8, 12 BV 03.12 (https://dejure.org/2005,16213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. August 2005 - 12 BV 02.3269, 12 BV 02.3270, 12 BV 03.8, 12 BV 03.12 (https://dejure.org/2005,16213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Zuschüssen zu Heimkosten; Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Form einer Übernahme der Heimkosten; Verwaltungsakt als Rechtsgrund der Leistung; Tatbestandswirkung von Zuschussbescheiden

  • Judicialis

    BSHG § 39; ; BaySchFinG Art. 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68

    Hilfeleistung im Eilfall - Erstattungspflichten zwischen dem Träger der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 02.3269
    a) Insbesondere kann der Kläger sein Begehren nicht mit Erfolg auf das vom Bundessozialgericht entwickelte Rechtsinstitut des Abwälzungsanspruchs (siehe dazu BSGE 16, 151/156 und BVerwGE 32, 279/281 f.) stützen.
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68

    Keine Einrede der Entreicherung bei Anspruch des Bundes gegen Gemeinde

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 02.3269
    Das Verwaltungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass der Erstattungsanspruch ein eigenständiges öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut ist, das allgemein und auch im Verhältnis zwischen Verwaltungsträgern, bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Anwendung findet (vgl. BVerwGE 36, 108; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl., RdNrn. 20 ff. zu § 28, Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl. 1998, § 29 RdNrn. 25 ff.).
  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 02.3269
    a) Insbesondere kann der Kläger sein Begehren nicht mit Erfolg auf das vom Bundessozialgericht entwickelte Rechtsinstitut des Abwälzungsanspruchs (siehe dazu BSGE 16, 151/156 und BVerwGE 32, 279/281 f.) stützen.
  • BVerwG, 25.05.1961 - I A 10.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 02.3269
    Die Übertragung der Angelegenheit "Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen nach Art. 25 BaySchFG" beruht nicht auf einem Vertrag oder einem vertragsähnlichen Verhältnis (vgl. dazu den der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.5.1961 zugrunde liegenden Fall, in dem die Bundesrepublik - ohne Erfolg - von einem Bundesland Ersatz des Schadens begehrte, den Bedienstete des Bundeslandes bei der Ausführung ihm übertragener Angelegenheiten verursacht hatten: BVerwGE 12, 253).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - 1 A 3106/04

    Anspruch auf die Erstattung von beamtenrechtlichen Beihilfeleistungen;

    BSG, Urteil vom 30.1.1962 - 2 RU 219/59 -, BSGE 16, 151; Bay. VGH, Urteil vom 29.8.2005 - 12 BV 02.3269 u.a. -, juris.
  • VG München, 28.03.2012 - M 18 K 10.5295

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Dieser Anspruch ist nicht auf einen Ersatz von Vermögensschäden, sondern auf die Rückgängigmachung einer ohne Rechtsgrund erfolgten Vermögensverschiebung gerichtet (BayVGH, Urt. v. 29.8.2005, Az. 12 BV 02.3269).

    Für diese Bescheide, die auf § 35 a SGB VIII gestützt waren (anders als in dem der Entscheidung des BayVGH v. 29.8.2005, Az.: 12 BV 02.3269, entschiedenen Fall, in dem die Bescheide des Beklagten auf Art. 25 BaySchFG gestützt waren) hätte der Beklagte Mittel des Landkreises heranziehen müssen.

  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

    In solchen Fällen ermangelt es aber eines Auftrags (vgl. Bayer. VGH, U. v. 29.08.2005 - 12 BV 02.3269 -, FEVS 57, 365, 368).
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