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   FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04   

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https://dejure.org/2007,15023
FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04 (https://dejure.org/2007,15023)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2007 - 12 K 342/04 (https://dejure.org/2007,15023)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 12 K 342/04 (https://dejure.org/2007,15023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zeitpunkt des steuerlichen Endes der Vermietungsabsicht bei Abbruch eines Gebäudes nach tatsächlicher Aufgabe der Vermietungsabsicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 22 Nr. 2 EStG; § 23 EStG
    Zeitpunkt des steuerlichen Endes der Vermietungsabsicht im Falle des Abbruchs eines Gebäudes; Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung eines leerstehenden und später abgebrochenen Gebäudes; Begriff der Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21
    Vermietungsabsicht; Einkünfteerzielung; Überschusserzielungsabsicht - Steuerlich relevante Vermietungsabsicht bei Abbruch eines Gebäudes nach tatsächlicher Aufgabe der Vermietungsabsicht beendet

  • datenbank.nwb.de

    Steuerlich relevante Vermietungsabsicht bei Abbruch eines Gebäudes nach tatsächlicher Aufgabe der Vermietungsabsicht beendet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitpunkt des steuerlichen Endes der Vermietungsabsicht im Falle des Abbruchs eines Gebäudes; Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung eines leerstehenden und später abgebrochenen Gebäudes; Begriff der Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 125
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04

    VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
    Steht das Grundstücks wegen einer beabsichtigten Veräußerung leer, hat der Steuerpflichtige keine Überschusserzielungsabsicht im Sinne der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (BFH-Urteil vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299).

    Er hat ausgeführt, dass auch nach Aufgabe der Vermietungsabsicht entstandene Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn sie in wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen oder während der Vermietungszeit entstanden sind (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 IX R 79/90, BFH/NV 1997, 850; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610: Schönheitsreparaturen keine Werbungskosten bei anschließender Eigennutzung durch den Steuerpflichtigen; BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043 zu Reparaturaufwendungen; BFH-Urteil vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299: keine Werbungskosten bei Leerstand bei Verkaufsabsicht, Urteile jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
    Er hat ausgeführt, dass auch nach Aufgabe der Vermietungsabsicht entstandene Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn sie in wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen oder während der Vermietungszeit entstanden sind (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 IX R 79/90, BFH/NV 1997, 850; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610: Schönheitsreparaturen keine Werbungskosten bei anschließender Eigennutzung durch den Steuerpflichtigen; BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043 zu Reparaturaufwendungen; BFH-Urteil vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299: keine Werbungskosten bei Leerstand bei Verkaufsabsicht, Urteile jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
    Der Steuerpflichtige muss deshalb einen Enschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst und darf ihn nicht endgültig aufgegeben haben (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BStBl. II 1984, 303;vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BStB. II 1986, 747, Nr. 2 a der Gründe).
  • BFH, 19.04.2005 - IX R 10/04

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer historischen Mühle

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften (BFH-Urteil vom 19. April 2005 IX R 10/04, BStBl. II 2005, 692).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
    Der Steuerpflichtige muss deshalb einen Enschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst und darf ihn nicht endgültig aufgegeben haben (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BStBl. II 1984, 303;vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BStB. II 1986, 747, Nr. 2 a der Gründe).
  • BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96

    Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
    In seinemUrteil vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212 befasste sich der BFH mit der Frage, ob Abbruch- und Aufräumkosten eines ohne Abbruchabsicht erworbenen, später vermieteten, nach Auszug der Mieter abgebrochen Gebäudes und nach Neubebauung selbstgenutzten Gebäudes sofort abziehbare nachträgliche Werbungskosten sind.
  • BFH, 26.06.2001 - IX R 22/98

    Einkommensteuer - Werbungskosten - Abbruchkosten - Restwert eines Gebäudes -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
    In seinemUrteil vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16 hat er die Ausführungen in dem o.g. Urteil dahingehend klargestellt, dass Abrisskosten nicht bereits deshalb durch die Vermietung veranlasst sind, weil das Gebäude im Anschluss an die Vermietung als letzter Akt der Vermietungstätigkeit wegen baulicher Mängel abgerissen worden ist.
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
    Er hat ausgeführt, dass auch nach Aufgabe der Vermietungsabsicht entstandene Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn sie in wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen oder während der Vermietungszeit entstanden sind (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 IX R 79/90, BFH/NV 1997, 850; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610: Schönheitsreparaturen keine Werbungskosten bei anschließender Eigennutzung durch den Steuerpflichtigen; BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043 zu Reparaturaufwendungen; BFH-Urteil vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299: keine Werbungskosten bei Leerstand bei Verkaufsabsicht, Urteile jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
    Durch die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung veranlasst sind diejenigen Aufwendungen, bei denen objektiv ein Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs seit demUrteil vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BStBl. II 1985, 453).
  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
    Er hat ausgeführt, dass auch nach Aufgabe der Vermietungsabsicht entstandene Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn sie in wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen oder während der Vermietungszeit entstanden sind (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 IX R 79/90, BFH/NV 1997, 850; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610: Schönheitsreparaturen keine Werbungskosten bei anschließender Eigennutzung durch den Steuerpflichtigen; BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043 zu Reparaturaufwendungen; BFH-Urteil vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299: keine Werbungskosten bei Leerstand bei Verkaufsabsicht, Urteile jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 11.12.1990 - IX R 79/90

    Voraussetzungen einer formellen Beschwer eines Klägers

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