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   FG Köln, 24.09.2003 - 12 K 428/03   

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https://dejure.org/2003,10577
FG Köln, 24.09.2003 - 12 K 428/03 (https://dejure.org/2003,10577)
FG Köln, Entscheidung vom 24.09.2003 - 12 K 428/03 (https://dejure.org/2003,10577)
FG Köln, Entscheidung vom 24. September 2003 - 12 K 428/03 (https://dejure.org/2003,10577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Arbeitslohn/Sachbezug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer: - Arbeitslohn/Sachbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wirbelsäulentraining für Arbeitnehmer

  • IWW (Kurzinformation)

    Wirbelsäulentraining für Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lohnsteuerliche Behandlung für Angebot einer freiwilligen Trainingstherapie für Wirbelsäule an Mitarbeiter; Entlohnungscharakter der Therapie; Entgegenwirken bei berufsbedingten Krankheiten; Notwendige Begleiterscheinung besonders gewichtiger betriebsfunktionaler ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an

    Auszug aus FG Köln, 24.09.2003 - 12 K 428/03
    Des weiteren beruft sich der Kläger zur Stützung seiner Ansicht auf folgende von ihm im Verfahren 12 K 6738/00 - nach Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 30.05.2001 VI R 177/99 (BStBl II 2001, 671) - nachgereichten Unterlagen:.

    Der Kläger ist der Ansicht, dass durch die Vorlage der Informationsschrift über das FPZ-Konzept sowie der nachgereichten drei Unterlagen, auf deren Inhalt wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, der Nachweis für die im BFH-Urteil vom 30.05.2001 (a.a.O.) aufgeführten Kriterien erbracht worden sei, nach denen die Übernahme von Kosten durch den Arbeitgeber zum Erhalt bzw. zu der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer keinen geldwerten Vorteil darstelle.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 30.05.2001 a.a.O.) gehören zum Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG u.a. auch alle Vorteile, die Entlohnungscharakter haben.

    Unter Zugrundelegung vorstehender vom erkennenden Senat als zutreffend erachteten Rechtsgrundsätze hat der BFH in seinem Urteil vom 30.05.2001 (a.a.O.) ausgeführt, dass für den Fall, dass eine Maßnahme eines Arbeitgeber einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers vorbeugt oder ihr entgegenwirkt, der dem Arbeitnehmer aus der Maßnahme erwachsende Vorteil im Einzelfall nicht als Arbeitslohn zu erfassen sein kann und hierfür die entscheidungserheblichen Kriterien dargelegt.

  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Köln, 24.09.2003 - 12 K 428/03
    Hierbei kann das Interesse des Arbeitnehmers, den Vorteil zu erlangen vernachlässigt werden, falls sich dieser im Verhältnis zu den vom Arbeitgeber verfolgten gewichtigen betriebsfunktionalen Zwecken und der besonderen Geeignetheit des dazu eingesetzten Mittels als notwendige Begleiterscheinung darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 25.05.2000 VI R 195/98, BStBl II 2000, 690).
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