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   FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99 B   

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https://dejure.org/2007,24297
FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99 B (https://dejure.org/2007,24297)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2007 - 12 K 6461/99 B (https://dejure.org/2007,24297)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 12 K 6461/99 B (https://dejure.org/2007,24297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von im eigenen Namen des Treuhänders aufgenommenen Darlehen beim Treugeber; Annahme von Dauerschuldzinsen nach § 8 Nr. 1 GewStG; Pauschalwertberichtigung von Darlehensforderungen und sonstigen Vermögensgegenständen; Einzelwertberichtigung einer Forderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung von im eigenen Namen des Treuhänders aufgenommenen Darlehen beim Treugeber - Annahme von Dauerschuldzinsen nach § 8 Nr. 1 GewStG - Pauschalwertberichtigung von Darlehensforderungen und sonstigen Vermögensgegenständen - Einzelwertberichtigung einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99
    Die Klägerin verweist dazu auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91, amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 93, 121, BStBl. II 1995, 655), in dem das BVerfG ausgesprochen hat, dass die steuerliche Gesamtbelastung in der Nähe der hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand zu bleiben habe.

     Zur Frage der Übermaßbesteuerung verweist der Beklagte auf das Urteil des BFH vom 11. August 1999 (XI R 77/97, BStBl. II 1999, 771), in dem der BFH ausgesprochen habe, dass für die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Belastung durch Einkommen- und Gewerbeertragsteuer keine Bindung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG an den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655, bestehe.

    ee) Ohne Erfolg beruft die Klägerin sich auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 121.

  • BFH, 28.11.1990 - X R 109/89

    GbR - Gesellschaftszweck - Verzinsliches Darlehn - Steuerermäßigung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99
    Auch wenn man, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einer eine der Fondsgesellschaften betreffenden Entscheidung vom 28. November 1990 (X R 109/89, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1991, 327) davon ausgehen wollte, dass sie, die Klägerin, bei der Aufnahme der Kredite nicht auf Rechnung der jeweiligen Fondsgesellschaft habe handeln können, so sei damit noch nicht gesagt, dass die Kredite positiv ihr, der Klägerin, zugerechnet werden könnten.

    Der Beklagte verweist darauf, dass sich der BFH in seinen Urteilen vom 28. November 1990 (X R 109/89, BStBl. II 1991, 327) und vom 04. November 1992 (X R 212/87, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1993, 235), die die Klägerin unter ihrer früheren Firma betreffen, abschließend sowohl zur Zurechnung der Darlehen als Einkunftsquelle selbst als auch zur Zurechnung der damit verbundenen Steuervorteile geäußert habe.

    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, der jedenfalls angenommen hat, dass die Fondsgesellschaften nicht Darlehensgläubigerinnen der Objektgesellschaften waren (BFH in BStBl. II 1991, 327, in BFH/NV 1993, 235).

  • BFH, 11.08.1999 - XI R 77/97

    Kein Halbteilungsgrundsatz bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99
     Zur Frage der Übermaßbesteuerung verweist der Beklagte auf das Urteil des BFH vom 11. August 1999 (XI R 77/97, BStBl. II 1999, 771), in dem der BFH ausgesprochen habe, dass für die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Belastung durch Einkommen- und Gewerbeertragsteuer keine Bindung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG an den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655, bestehe.

    Eine Übertragung der darin aufgestellten Grundsätze auf den Bereich der Ertragsteuern wird zu Recht abgelehnt (BFH-Urteil vom 11. August 1999 - XI R 77/97, BStBl. II 1999, 771; insbesondere für die Gewerbesteuer auch BFH-Beschluss vom 06. März 2003 - X B 178/02, BFH/NV 2006, 1153).

  • BFH, 04.11.1992 - X R 212/87

    Ermäßigung der Einkommensteuer bei unbeschränkt Steuerpflichtigen durch Gewährung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99
    Der Beklagte verweist darauf, dass sich der BFH in seinen Urteilen vom 28. November 1990 (X R 109/89, BStBl. II 1991, 327) und vom 04. November 1992 (X R 212/87, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1993, 235), die die Klägerin unter ihrer früheren Firma betreffen, abschließend sowohl zur Zurechnung der Darlehen als Einkunftsquelle selbst als auch zur Zurechnung der damit verbundenen Steuervorteile geäußert habe.

    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, der jedenfalls angenommen hat, dass die Fondsgesellschaften nicht Darlehensgläubigerinnen der Objektgesellschaften waren (BFH in BStBl. II 1991, 327, in BFH/NV 1993, 235).

  • BFH, 20.08.2003 - I R 49/02

    Wertberichtigung einer Forderung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99
    aa) Zweifelhafte Forderungen sind nach dem unter I.2.a) Gesagten mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben (BFH-Urteil vom 20. August 2003 - I R 49/02, BStBl. II, 2003, 941).
  • BFH, 07.05.1998 - IV R 24/97

    Kommanditgesellschaft - Regelung des Wareneinkaufs - Einziehung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99
    In Befolgung des handelsrechtlichen Niederstwertprinzips ist daher auf diesen Wert auch in der Steuerbilanz abzuschreiben (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).Dabei ist es zulässig, gleichartige Forderungen nicht einzeln, sondern pauschal zu bewerten (vgl. BFH-Urteil vom 07. Mai 1998 - IV R 24/97, BFH/NV 1998, 1471, unter 2.a) der Gründe).
  • BFH, 11.12.1997 - IV R 92/96

    Refinanzierungskredit bei Darlehen an Schwestergesellschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99
    Sie dienen nicht der Verstärkung des eigenen Betriebskapitals (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 - IV R 92/96, BFH/NV 1998, 1222, unter II.3. der Gründe).
  • BFH, 05.11.2003 - X R 34/02

    Darlehensgeber i.S.v. § 17 Abs. 2 BerlinFördG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99
    Davon geht offensichtlich auch der BFH  aus, der in seiner Entscheidung vom 05. November 2003 (X R 34/02, BFH/NV 2004, 610) unter II.3.
  • BFH, 06.03.2006 - X B 178/02

    Auswirkungen des sog. Halbteilungsgrundsatzes

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99
    Eine Übertragung der darin aufgestellten Grundsätze auf den Bereich der Ertragsteuern wird zu Recht abgelehnt (BFH-Urteil vom 11. August 1999 - XI R 77/97, BStBl. II 1999, 771; insbesondere für die Gewerbesteuer auch BFH-Beschluss vom 06. März 2003 - X B 178/02, BFH/NV 2006, 1153).
  • FG Düsseldorf, 26.08.2004 - 11 K 1971/01

    Auskiesungsvertrag; Rückstellung; Pachtvorauszahlungsrückstellung; Dauerschuld;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 6461/99
    Besteht dagegen ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zur Anschaffung von Anlagevermögen, dann dient die Verbindlichkeit der nicht nur vorübergehenden Stärkung des Betriebskapitals und ist infolgedessen als eine Dauerschuld anzusehen (FG Düsseldorf, Urteil vom 26. August 2004 - 11 K 1971/01 G, Zerl, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 128).
  • BFH, 24.10.2006 - I R 2/06

    Wertberichtigung und Abzinsung von Bankforderungen aus notleidenden

  • BFH, 16.12.2008 - I R 82/07

    Hinzurechnung bei Dauerschulden/Dauerschuldzinsen

    Die Klage gegen die hiernach geänderten Gewerbesteuermessbescheide und Gewerbesteuerbescheide war nur zu einem Teil (Ansatz von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen zu den Refinanzierungsdarlehen, soweit die Gesellschaftsverträge einzelner Fondsgesellschaften keine Haftungsbeschränkungen der Gesellschafter regelten) erfolgreich (Finanzgericht --FG-- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2007 12 K 6461/99 B).
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