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   FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16   

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https://dejure.org/2016,19606
FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16 (https://dejure.org/2016,19606)
FG München, Entscheidung vom 07.06.2016 - 12 K 734/16 (https://dejure.org/2016,19606)
FG München, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 12 K 734/16 (https://dejure.org/2016,19606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit durch das Finanzamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung der Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit durch das Finanzamt

  • rechtsportal.de

    EStG § 3 Nr. 63 ; EStG § 11
    Erhöhung der Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit durch das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grenzgänger - Zahlungen des österreichischen Arbeitgebers an die betriebliche Vorsorgekasse sind steuerpflichtiger Arbeitslohn - keine Steuerbefreiung - kein Verstoß gegen Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1506
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.06.2009 - X R 57/06

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen

    Auszug aus FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16
    Denn nach dieser Bestimmung hat bei Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder nicht anders definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, welche Gegenstand des Abkommens sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000, im Verhältnis zur Schweiz).

    Die Mitgliedstaaten verfügen über eine gewisse Autonomie im Bereich des Einkommensteuerrechts und sind deshalb nicht verpflichtet, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um jede aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse denkbare Doppelbesteuerung zu beseitigen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000).

  • BFH, 02.12.2014 - VIII R 40/11

    Austrittsleistung aus einer schweizerischen Anlagestiftung an einen inländischen

    Auszug aus FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16
    Für einen Arbeitnehmer geleistet ist, wenn dieser einen unentziehbaren bindenden Rechtsanspruch gegen diesen Dritten erlangt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2006 X R 9/04, BFH/NV 2006, 1645, BFH-Urteil vom 2. Dezember 2014 VIII R 40/11, BFH/NV 2015, 1154).

    Die spätere Auszahlung durch den Dritten führt dann jedoch nicht mehr zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 2014 VIII R 40/11, BFH/NV 2015, 1154).

  • BFH, 25.04.2006 - X R 9/04

    Freie Mitarbeiter; Betriebseinnahmen; Beitragsleistungen in Pensionskasse

    Auszug aus FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16
    Für einen Arbeitnehmer geleistet ist, wenn dieser einen unentziehbaren bindenden Rechtsanspruch gegen diesen Dritten erlangt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2006 X R 9/04, BFH/NV 2006, 1645, BFH-Urteil vom 2. Dezember 2014 VIII R 40/11, BFH/NV 2015, 1154).

    Dies ersetzt die fehlende Verfügungsgewalt über die für den Kläger bei der BV-Kasse angesammelten Mittel (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2006 X R 9/04, BFH/NV 2006, 1645).

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05

    Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten

    Auszug aus FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16
    Zufluss ist ab dem Zeitpunkt gegeben, an dem der Arbeitgeber die Leistung bewirkt, d.h. den Anspruch des Arbeitnehmers erfüllt hat bzw. wenn dem Arbeitnehmer ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (vgl. BFH-Urteile vom 20. Oktober 2015 VIII R 40/13, BFH/NV 2016, 633, bzw. 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BStBl II 2009, 385 m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 40/13

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines

    Auszug aus FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16
    Zufluss ist ab dem Zeitpunkt gegeben, an dem der Arbeitgeber die Leistung bewirkt, d.h. den Anspruch des Arbeitnehmers erfüllt hat bzw. wenn dem Arbeitnehmer ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (vgl. BFH-Urteile vom 20. Oktober 2015 VIII R 40/13, BFH/NV 2016, 633, bzw. 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BStBl II 2009, 385 m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 77/01

    Arbeitgeberbeiträge für Chorsänger

    Auszug aus FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16
    Zum Arbeitslohn gehören grundsätzlich auch Beiträge, die ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer an einen Dritten leistet (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 77/01, BFH/NV 2006, 2242 ).
  • BFH, 13.02.2020 - VI R 20/17

    Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche

    Entgegen der Ansicht des FA steht dies nicht in Widerspruch zu § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung --LStDV-- (ebenso Blümich/Erhard, § 3 Nr. 62 EStG Rz 5; Bleschick, EFG 2017, 1250; Niklaus in BeckOK-EStG, § 3 Nr. 62 Rz 44; Merker in EStG-eKommentar, § 3 Nr. 62 Rz 10; a.A. FG München, Urteil vom 07.06.2016 - 12 K 734/16, EFG 2016, 1506; Wagner, EFG 2016, 1508, und wohl Schmidt/Levedag, EStG, 38. Aufl., § 3 Rz 201; von Beckerath in Kirchhof, EStG, 18. Aufl., § 3 Rz 162).
  • FG München, 31.03.2017 - 13 K 2270/15

    Verfahren wegen Einkommensteuer

    Hinzukommt, dass die Entscheidung von der Rechtsauffassung abweicht, die im Urteil des FG München vom 7. Juni 2016 12 K 734/16, EFG 2016, 1506 vertreten wurde und sich dadurch eine höchstrichterliche Entscheidung zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) als erforderlich erweist.
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