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   BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 21/99 B   

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https://dejure.org/2000,6058
BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 21/99 B (https://dejure.org/2000,6058)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2000 - B 12 KR 21/99 B (https://dejure.org/2000,6058)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 21/99 B (https://dejure.org/2000,6058)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93

    Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Beitragspflichtige Einnahmen

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 21/99 B
    Die Beklagte wies den Kläger mit Schreiben vom 16. November 1995 darauf hin, daß nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Februar 1995 (BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19) auch nach geltendem Recht der sog vertikale Verlustausgleich zwischen Einnahmearten ausgeschlossen sei; sie betrachte den Widerspruch daher als erledigt.

    Der Senat vermag ihr im übrigen keine Gesichtspunkte zu entnehmen, die eine Überprüfung seiner in der Beschwerdebegründung nicht behandelten Rechtsprechung nahelegen könnten, nach der ein Verlustausgleich unter den verschiedenen, bei freiwilligen Mitgliedern beitragspflichtigen Einnahmearten (vertikaler Verlustausgleich) nach den Vorgaben des § 240 Abs. 1 und 2 SGB V unzulässig ist (vgl BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19).

  • BVerfG, 12.04.2000 - 1 BvR 431/00
    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 21/99 B
    Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 12.4.2000 - 1 BvR 431/00).
  • LSG Hessen, 22.02.2023 - L 4 SO 169/20

    Sozialhilfe

    Ein früheres Ausscheiden kann wegen des nach § 191 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V a.F. erforderlichen Hinweises mit angemessener Nachfristsetzung (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 21/99 B; LSG Baden-Württemberg, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2002 - L 4 KR 26/01) ausgeschlossen werden; zuletzt im Schreiben vom 25. Mai 2005 wurde eine Zahlungsmöglichkeit bis zum 15. Juni 2005 eingeräumt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - L 5 KR 55/05

    Krankenversicherung - Ende der freiwilligen Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzugs

    Die der Klägerin in dem Schreiben vom 28.1.2003 gesetzte Nachfrist sei so bemessen worden, dass sie zur Zahlung der rückständigen Beiträge noch eine reale, wenn auch knapp bemessene Chance geboten habe (Hinweis auf Bundessozialgericht BSG 27.1.2000 B 12 KR 21/99 B).

    Davon, dass eine Pflicht zu diesem Hinweis vor dem 1.1.2004 nicht bestand, ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum alten, bis 31.12.2003 geltenden Recht, ohne dass dies weiter problematisiert wurde, ausgegangen (vgl zB BSG 27.1.2000 B 12 KR 21/99 B, juris; LSG Berlin, aaO).

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 2/00 R

    Übermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes im Einzugsstellenverfahren

    Sie setzt, sofern nicht Sondertatbestände wie zB § 7 Abs. 1a SGB IV (Freistellung von der Arbeit bei flexibler Arbeitszeitgestaltung) erfüllt sind oder Annahmeverzug vorliegt, regelmäßig eine tatsächliche Arbeitsleistung in einem zumindest faktischen Arbeitsverhältnis voraus (hierzu zuletzt Urteil des Senats vom 10. August 2000 - B 12 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Hessen, 25.09.2006 - L 1 KR 204/05

    Krankenversicherung - Ende der freiwilligen Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzugs

    Die Nachfrist sollte datumsmäßig bestimmt werden und muss so bemessen sein, dass zum Ausgleich des Rückstandes noch eine reale, wenn auch zeitlich knapp bemessene Chance bleibt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2000 -B 12 KR 21/99 B - juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2005 - L 1 KR 32/04 - juris).
  • LSG Bayern, 19.09.2006 - L 5 KR 241/05

    Bemessung einer realen Nachfrist zur Zahlung rückständiger Beiträge unter Hinweis

    Das Bundessozialgericht hat nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 191 Nr. 3 SGB V keinen Zweifel daran, dass dem Mitglied zwischen dem Hinweis auf die Rechtsfolgen im Sinne dieser Vorschrift und der Beendigung der Mitgliedschaft eine Nachfrist gesetzt werden muss, die so zu bemessen ist, dass sie zur Zahlung der rückständigen Beiträge noch eine reale, wenn auch zeitlich knapp bemessene Chance bietet (BSG, Beschluss vom 27.01.2000, B 12 KR 21/99 B).

    Eine Frist von 14 Tagen, wie sie Peters (a.a.O.) fordert, erscheint daher zu großzügig, unerläßlich aber in Übereinstimmung mit dem 4. Senat des Bayer. LSG (Urteil vom 08.04.1999, Az.: L 4 KR 88/97, bestätigt vom Bundessozialgericht mit Beschluss vom 27.01.2000, a.a.O.) eine volle Arbeitswoche zwischen dem Zugang des Hinweises und dem Fristende.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2002 - L 4 KR 26/01

    Ende der freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen

    Eine wenn auch knapp bemessene, aber reale Chance, den Rückstand auszugleichen, genügt den gesetzlichen Anforderungen (vgl BSG, Beschluss vom 27.01.2000 -- B 12 KR 21/99 B -- unveröffentlicht).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 205/04

    Krankenversicherung

    Es wurden seinerzeit iS von § 191 (S. 1) Nr. 3 SGB V die fälligen Beiträge auch "trotz Hinweises auf die Folgen" nicht entrichtet, denn die Beklagte hatte den Kläger zuletzt mit ihren Hinweisen in der qualifizierten Mahnung vom 20.11.2002 so konkret und hinreichend über die Rechtsfolgen belehrt, daß er die Notwendigkeit der weiteren Schritte auch dann ohne weiteres hätte erkennen und die zur Abwendung der drohenden Beendigung der Mitgliedschaft notwendigen Maßnahmen hätte ergreifen können, wäre er nicht der versierte Finanzdienstleister, als der er sich gegenüber dem Senat dargestellt hat, und die Beklagte hat dem Kläger mit der Einräumung der Frist zur Zahlung bis zum 15.12.2002 auch eine zur Abwendung des Verlustes des Versicherungsschutzes hinreichende und angemessen weitere Frist zur Zahlung gesetzt (vgl. Bundessozialgericht (BSG) Beschl. v. 27.1.2000 B 12 KR 21/99 B = Juris-Dokument Reg.
  • LSG Bayern, 07.02.2002 - L 4 KR 120/01

    Fortbestand der freiwilligen Mitgliederschaft als freiwillige Versicherte in der

    Anders könnte der Hinweis seine Warnfunktion nicht erfüllen (Bundessozialgericht vom 27.01.2000 B 12 KR 21/99 B (nicht veröffentlicht); Kasseler Kommentar-Peters, § 191 SGB V, Rdnr.13).
  • LSG Thüringen, 17.10.2003 - L 6 KR 652/03

    Verpflichtung zur Aushändigung einer Krankenversichertenkarte (Chipkarte) im

    Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller auch eine angemessene Nachfrist zur Zahlung der Beitragsschuld (vgl. BSG vom 27. Januar 2000 - Az.: B 12 KR 21/99 B, nach juris) eingeräumt.
  • LSG Berlin, 15.01.2003 - L 15 KR 29/01

    Feststellung, als Rentner ab Rentenbeginn in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die dem Versicherten zu setzende Nachfrist muss hierbei so bemessen sein, dass sie zur Zahlung der rückständigen Beiträge noch eine reale, wenn auch zeitlich knapp bemessene Chance bietet (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 21/99 B; Peters in Kasseler Kommentar, Stand: Januar 2002, § 191 SGB V, Rdnr. 13).
  • SG Karlsruhe, 07.08.2006 - S 5 KR 5259/05

    Krankenversicherung - Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft wegen

  • BVerfG, 12.04.2000 - 1 BvR 431/00
  • SG Karlsruhe, 06.11.2006 - S 5 KR 332/06

    Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - Begleichung eines

  • SG Leipzig, 17.11.2005 - S 8 KR 429/05
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