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LG Potsdam, 30.09.2004 - 12 O 144/03 |
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 30.09.2004 - 12 O 144/03
- OLG Brandenburg, 01.02.2005 - 6 W 19/05
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.02.2005 - III ZR 411/04
Heimvertragsklauel zu Unterkunft und Verpflegung
Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 HeimG ist daher für jedes der genannten Leistungssegmente das Entgelt anzugeben (vgl. hierzu beiläufig Senatsurteil BGHZ 157, 309, 319); eine Zusammenfassung der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung in einem einheitlichen Betrag, die im Dunkeln läßt, was diese Leistungen jeweils für sich betrachtet kosten, ist daher nicht zulässig und kann, weil sie den Bewohner unangemessen benachteiligen würde (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB), nicht wirksam als Allgemeine Geschäftsbedingung vereinbart werden (vgl. aus der Instanzrechtsprechung die vom Kläger vorgelegten Urteile des Landgerichts Magdeburg vom 17. Juli 2003 - 7 O 3057/02 - und des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Januar 2004 - 12 O 144/03 -). - OLG Brandenburg, 01.02.2005 - 6 W 19/05
Erstattung von Kosten für einen Privatgutachter als notwendige Kosten des …
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Potsdam vom 30.9.2004 - 12 O 144/03 - wird zurückgewiesen.