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   BSG, 20.10.1977 - 12 RK 22/76   

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BSG, 20.10.1977 - 12 RK 22/76 (https://dejure.org/1977,11766)
BSG, Entscheidung vom 20.10.1977 - 12 RK 22/76 (https://dejure.org/1977,11766)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 1977 - 12 RK 22/76 (https://dejure.org/1977,11766)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 64/62

    Übernahme von Kosten der Krankenhauspflege durch eine Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 20.10.1977 - 12 RK 22/76
    Es würde einen Verfahrensfehler darstellen, wenn das Gericht die Klage als unzulässig abwiese, ohne den Beteiligten Gelegenheit zu geben, das - auch noch nach Klageerhebung durchführbare - Vorverfahren nachzuholen (BSGE 20, 499 = SozR Nr. 44 zu 5 79 SGG; BSGE 25, 66 = SozR Nr. 15 zu 5 78 SGG).
  • BSG, 21.03.1961 - 3 RK 62/60

    Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens vor Klageerhebung in

    Auszug aus BSG, 20.10.1977 - 12 RK 22/76
    Anders als bei Streitigkeiten über die Gewährung von Beitragszuschüssen nach 5 581 Abs. 4 EVO, die trotz ihrer Regelung innerhalb der Vorschriften der RVG über die Krankenversicherung als Angelegenheit der Rentenversicherung anzusehen sind (BSGE 14, 112 = SozR Nr. 1 zu 5 581 EVO), handelt es sich bei der KVdR selbst um ein Rechtsgebiet, - obwohl.
  • BSG, 30.11.1961 - 4 RJ 183/59
    Auszug aus BSG, 20.10.1977 - 12 RK 22/76
    mangelnde Prozeßvoraussetzung wirkt sich auf das gesamte Verfahren aus und ist daher auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten (BSGE 8, 5, 9; 16, 21 = SozR Nr. 5 zu 5 78 SGG).
  • BSG, 14.07.1977 - 3 RK 66/76
    Auszug aus BSG, 20.10.1977 - 12 RK 22/76
    Die streitige Rechtsfrage, ob eine nur auf Beiträgen zur Höherversicherung beruhende Rente die Mitgliedschaft des Rentenbeziehers in der KVdR begründet, ist vom 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) durch Urteil vom 44. Juli 4977 - 3 RK 66/76 - entschieden werden.
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Von dem nach § 55 SGG vorausgesetzten berechtigten Interesse an der begehrten Feststellung ist dann auszugehen, wenn das Klageziel nicht auf anderem Wege, etwa durch kombinierte Anfechtungs-, Leistungs- oder Verpflichtungsklage zu erreichen ist (vgl BSG, Urteil vom 20. Oktober 1977 - 12 RK 22/76, JURIS; aA allerdings BSG SozR 1500 § 55 Nr. 35, ausschließlich zum Verhältnis von Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 SGG zu Anfechtungs- und Verpflichtungsklage).
  • BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 38/06 R

    Erstattungsanspruch eines Trägers öffentlicher Gewalt auf zu Unrecht entrichtete

    Die Klägerin hat daraufhin mit Schriftsatz vom 27.6.2002 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG (zB Urteil vom 20.10.1977 - 12 RK 22/76 - USK 77149) beantragt, "das Verfahren entsprechend § 114 Abs. 2 SGG auszusetzen, damit noch die notwendigen Vorverfahren durchgeführt werden können".

    Ebenso wenig kann unter diesen Umständen der "Antrag" der Klägerin im Schriftsatz vom 27.6.2002, das Verfahren mit Rücksicht auf den gegnerischen Schriftsatz vom 5.2.2002 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG ("zB Urteil vom 20.10.1977 - 12 RK 22/76 - USK 77/1949") entsprechend § 114 Abs. 2 SGG auszusetzen, damit noch die notwendigen Vorverfahren durchgeführt werden können, über seinen Wortlaut hinaus sinngemäß gleichzeitig als Anfechtungsbegehren verstanden werden.

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/5 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage beim Anspruch auf Alterssicherung der

    Von dem nach § 55 SGG vorausgesetzten berechtigten Interesse an der begehrten Feststellung ist dann auszugehen, wenn das Klageziel nicht auf anderem Wege, etwa durch kombinierte Anfechtungs-, Leistungs- oder Verpflichtungsklage zu erreichen ist (vgl BSG, Urteil vom 20. Oktober 1977 - 12 RK 22/76, JURIS; aA allerdings BSG SozR 1500 § 55 Nr. 35, ausschließlich zum Verhältnis von Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 SGG zu Anfechtungs- und Verpflichtungsklage).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2003 - L 4 KR 205/02

    Bestehen einer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR);

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 20. Oktober 1977, Az: 12 RK 22/76) gehöre die KVdR rechtssystematisch zur Krankenversicherung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2005 - L 16 KR 87/04

    Krankenversicherung

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist im Rahmen der Feststellung eines Mitgliedschaftsverhältnisses bezüglich der Rechtmäßigkeit des Bescheides über den Bestand der Mitgliedschaft ein Widerspruchsverfahren gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 SGG vor Klageerhebung durchzuführen (vgl. BSG SozR 1500 § 55 Nr. 27; BSG Urt. vom 20.10.1977 - 12 RK 22/76 - = USK 77149).
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