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   BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79   

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BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79 (https://dejure.org/1980,19759)
BSG, Entscheidung vom 27.03.1980 - 12 RK 61/79 (https://dejure.org/1980,19759)
BSG, Entscheidung vom 27. März 1980 - 12 RK 61/79 (https://dejure.org/1980,19759)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Mit dieser Ausschlußfrist hat er den Kreis der Personen, die zu der - für sie in der Regel besonders günstigen (vgl BVerfGE 49, 192, 204 ff) - Beitragsnachentriohtung nach Art. 2 5 49a AnVNG berechtigt sind, auf diejenigen beschränkt, die bis zum Ablauf der genannten Frist einen Antrag gestellt haben.
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Unter welchen Voraussetzung ein Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nach Art. 2 5 49a AnVNG (= Art. 2 5 51a ArVNG) auch nach Ablauf der gesetzlichen Antragsfrist (51. Dezember 1975) und nachdem der Versicherungsträger einen Bescheid über den Umfang der zulässigen Nachentrichtung erteilt hat, noch geändert oder ergänzt werden kann, hat der Senat unter Fortführung und Zusammenfassung, zum Teil allerdings auch in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung im Urteil vom 22. Februar 1980 (12 RK 12/79) entschieden und dazu in den' Gründen ausgeführte.
  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 39/78
    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Sobald sie entrichtet sind, verbietet sich nach allgemeinen, nicht nur für die Beitragsnachentrichtung nach Art. 2 5 49a AnVNG geltenden Grund- ' sätzen eine Änderung von Beitragsklasse und Belegungszeit (Urteil des Senats vom 13° September 1979, 12 RK 39/78, mit weiteren Nachweisen)".
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 36/79

    AVG 18d Abs 3 (= RVO 1241a Abs 3), Rehabilitationsantrag

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Wie in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) anerkannt ist, genügt es, soweit das Gesetz die Stellung eines Antrags vorschreibt, daß der Berechtigte in erkennbarer Weise seinen Willen zum Ausdruck bringt, von seinem Antragsrecht Gebrauch zu machen (vgl 23 BSG SozR Nrn 10 und 26 zu Art. 2 5 A2 ArVNG; SozR 4h60 & 21 Nr. 1; SozR 2200 & 1241d Nr. 1; BSG-Urteile vom 31. Januar 1980 - 11 RA 36/79 - und vom 21. Februar 1980 - 4 RJ 53/79 -).
  • BSG, 21.02.1980 - 4 RJ 53/79

    Reha-Antrag gilt nach einer erfolglos durchgeführten Reha-Maßnahme nach RVO 1241a

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Wie in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) anerkannt ist, genügt es, soweit das Gesetz die Stellung eines Antrags vorschreibt, daß der Berechtigte in erkennbarer Weise seinen Willen zum Ausdruck bringt, von seinem Antragsrecht Gebrauch zu machen (vgl 23 BSG SozR Nrn 10 und 26 zu Art. 2 5 A2 ArVNG; SozR 4h60 & 21 Nr. 1; SozR 2200 & 1241d Nr. 1; BSG-Urteile vom 31. Januar 1980 - 11 RA 36/79 - und vom 21. Februar 1980 - 4 RJ 53/79 -).
  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78

    Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge - Antragsfrist - Änderung der

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Daß auch ein bereits erteilter Bescheid noch geändert werden kann, hat die Beklagte (des früheren Rechtsstreits) im übrigen selbst angenommen und in einem Teil ihrer Nachentrichtungsbescheide den Bescheidempfängern sogar ausdrücklich zugestanden (vgi auch den vom Senat mit Urteil vom 13, September 1979, 12 RK 60/78, entschiedenen Fall)°.
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 49/78
    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Da der Erwerb der Nachentrichtungsberechtigung somit von der fristgemäßen Stellung eines entsprechenden Antrages abhängig war, hat der Senat diesen Antrag in ständiger Rechtsprechung als rechtsgestaltend angesehen, und zwar auch insofern, als es nicht um das Recht zur Beitragsnachentrichtung überhaupt, sondern um den Umfang der Beitragsnachentrichtung (Zahl und Klasse der Beiträge) geht; er hat deshalb eine nachträgliche Änderung, insbesondere eine Erweiterung des Antrages, grundsätzlich für unzulässig gehalten (Urteile vom 7. Juni 1979, 12 RK 33/78" undvom12. Oktober 1979, 12 RK 49/78 und 3/79).
  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 13/79
    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Aber auch für die Zeit vor der tatsächlichen Beitragsentrichtung kann der Berechtigte nicht uneingeschränkt befugt sein, nach Beliben von den einmal gewählten Beitragsklassen und Belegungszeiten abzuweichen (daß er keinen Anspruch auf Einräumung eines entsprechenden Vorbehalts in dem Nachentrichtungsbescheid des Versicherungsträgers hat, hat der Senat im Urteil vom 300 Januar 1980, 12 RK 13/79, entschälen)° Das maßgebende Ereignis, nach dem die beantragte Beitragsnachentrichtung grundsätzlich nicht mehr geändert werden kann, ist vielmehr der Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides, den der Versicherungsträger auf den Antrag 9 -.
  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 33/78
    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Da der Erwerb der Nachentrichtungsberechtigung somit von der fristgemäßen Stellung eines entsprechenden Antrages abhängig war, hat der Senat diesen Antrag in ständiger Rechtsprechung als rechtsgestaltend angesehen, und zwar auch insofern, als es nicht um das Recht zur Beitragsnachentrichtung überhaupt, sondern um den Umfang der Beitragsnachentrichtung (Zahl und Klasse der Beiträge) geht; er hat deshalb eine nachträgliche Änderung, insbesondere eine Erweiterung des Antrages, grundsätzlich für unzulässig gehalten (Urteile vom 7. Juni 1979, 12 RK 33/78" undvom12. Oktober 1979, 12 RK 49/78 und 3/79).
  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 46/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Widerspruchsbescheid -

    Aus den früheren, von der Revision angeführten Urteilen (BSG Urteil vom 27.3.1980 - 12 RK 61/79; BSG Urteil vom 27.9.1983 - 12 RK 75/82; BSG Urteil vom 15.12.1983 - 12 RK 22/82; BSG Urteil vom 26.10.1989 - 12 RK 21/89 - SozR 1500 § 84 Nr. 6) kann für die heutige Rechtslage nichts Gegenteiliges abgeleitet werden, weil die einschlägigen Regelungen in § 87 SGG zwischenzeitlich, wie aufgezeigt, geändert wurden; der früher verwandte Begriff "Zustellung" kommt in ihnen heute nicht mehr vor.
  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83

    Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im

    Das BSG und besonders der Senat haben schon wiederholt auf die zentrale Bedeutung hingewiesen, die eine ausreichende Information und Beratung für das Funktionieren des sozialen Leistungssystems haben (3 28 BSGE HQ, 30, 33 f; BSGE 50, 16, 18; SozR 1200 5 14 Nrn 11 und 13; SozR M100 % "& Nr. 9; SozR 5070 5 10 Nr. 19, S 41 f; Urteil vom 27- März 1980 - 12 RK 61/79 -).
  • LSG Hessen, 25.09.1980 - L 6 J 795/80

    Materielle Bedeutung eines Beitragsnachentrichtungsantrages; Fristen für Änderung

    Unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nach Art. 2 § 51 a ArVNG (= Art. 2 § 49 a AnVNG) auch nach Ablauf der gesetzlichen Antragsfrist (31. Dezember 1975) und nachdem der Versicherungsträger einen Bescheid über den Umfang der zulässigen Nachentrichtung erteilt hat, noch geändert oder ergänzt werden kann, hat das BSG unter Fortführung und Zusammenfassung, zum Teil auch in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 7. Juni 1979 - 12 RK 33/78 - vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 49/78 -, - 12 RK 3/79 -) in seinen Urteilen vom 22. Februar 1980 (12 RK 12/79) und 27. März 1980 (12 RK 61/79) entschieden.

    Auch sie waren deshalb - schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Antragsteller - zur Änderung ihres Nachentrichtungsantrags bis zum Abschluß des Verwaltungsverfahrens befugt (vgl. Urteile des BSG vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - und 27. März 1980 - 12 RK 61/79 -).

  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 21/89

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung, Mangel der Zustellung

    Der Senat hat zwar in einem Urteil vom 27. März 1980 12 RK 61/79 Rechts- - - eine.
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82
    Soweit der erkennende Senat in dem Urteil vom 27. März 1980 - 12 RK 61/79 - hiervon abweichend ausgeführt hat, eine Rechtsbehelfsbelehrung, die entgegen dem Wortlaut des 5 8% SGG (Bekanntgabe) auf die "Zustellung" hinweise, sei unrichtig, wird hieran zumindest für den Fall nicht festgehalten, daß die Zustellung, wie hier, fehlerfrei erfolgt ist (in dem früheren Falle war der Bescheid fehlerhaft nicht dem Bevollmächtigten zugestellt worden).
  • LSG Hessen, 24.09.1980 - L 8 KR 12/80

    Rentenversicherungspflicht der Rehabilitanden; Beitragsbemessungsgrenze; Höhe der

    Sie enthielt nicht den zwingenden Hinweis darauf, daß die Klage schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten (§ 90 SGG) erhoben werden kann (vgl. BSGE 7, 1; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, Anm. 10 zu § 66 und 8 zu § 90) und war auch insoweit unrichtig, als hinsichtlich des Beginns der Frist auf den Zeitpunkt der "Zustellung" verwiesen wurde, obgleich eine Zustellung weder vorgeschrieben war noch tatsächlich erfolgte (vgl. dazu Meyer-Ladewig, a.a.O., Anm. 3 zu § 66; BSG, Urteil v. 27.3.1980 Az.: 12 RK 61/79).
  • BSG, 24.06.1981 - 12 RK 76/80
    Der erkennende Senat hat dazu in ständiger Rechtsprechung (vgl ua Urteile vom 18.11.1980 - 12 RK 55/79 - und 12 mc 82/79; vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 - und - 12 RK 61/79 - vom 22.2. 1980 - 12 RK 12/79 -) entschieden, daß es im Interesse des Versicherungsberechtigten an einer .
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 65/79
    Eine fehlerhafte Zustellung des Bescheides, wie in der von der Beklagten angeführten Revisionssache 12 RK 61/79 (Urteil des Senats vom 27. März 1980), liegt hier nicht vor.
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