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   BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92   

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https://dejure.org/1993,2853
BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92 (https://dejure.org/1993,2853)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1993 - 12 RK 69/92 (https://dejure.org/1993,2853)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1993 - 12 RK 69/92 (https://dejure.org/1993,2853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Höhe der zu entrichtenden Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beitragserhöhung infolge des Eintritts einer wesentlichen Änderung in den rechtlichen Verhältnissen - Beitragsbemessung nach den tatsächlich erzielten Einnahmen zum Lebensunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 28 f Abs. 3 S. 2; SGB V § 240

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90

    Rücknahme von Beitragsbescheiden für die Vergangenheit, Erstattung zuviel

    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
    Sie ist daher darauf angewiesen, daß ihr der Versicherte die Einnahmen anhand des jeweils neuesten Einkommensteuerbescheides (vgl BSGE 57, 240 [BSG 27.11.1984 - 12 RK 70/82] = SozR 2200 § 180 Nr. 20; BSGE 68, 24 [BSG 28.11.1990 - 5 RJ 87/89] = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3) und ergänzend dazu durch eine von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung nachweist.
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 5/91

    Aufhebung von Beitragsbescheiden

    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
    Mit diesen Bescheiden hat die Beklagte - somit vom 1. September 1989 an - den bis dahin geltenden früheren Beitragsbescheid, einen Bescheid mit Dauerwirkung (BSGE 69, 255 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13), gemäß § 48 des Sozialgesetzbuchs - Verwaltungsverfahren - (SGB X) aufgehoben und die Beiträge neu geregelt.
  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83

    Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe -

    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
    Nach dem weiteren Urteil des Senats vom 17. Dezember 1985 (BSGE 59, 235 = SozR 2200 § 1395 Nr. 16) können Verletzungen der Aufzeichnungspflicht durch den Arbeitgeber oder Manipulationen unter Umständen sogar zu einer Umkehr der Feststellungslast (Beweislast) führen.
  • BSG, 27.11.1984 - 12 RK 70/82

    Grundlohn - Bestimmung - Absetzungen - Änderung - Neue Tatsachen

    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
    Sie ist daher darauf angewiesen, daß ihr der Versicherte die Einnahmen anhand des jeweils neuesten Einkommensteuerbescheides (vgl BSGE 57, 240 [BSG 27.11.1984 - 12 RK 70/82] = SozR 2200 § 180 Nr. 20; BSGE 68, 24 [BSG 28.11.1990 - 5 RJ 87/89] = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3) und ergänzend dazu durch eine von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung nachweist.
  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. September 1992 (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 9, demnächst auch in BSGE 71) entschieden hat, ist bei der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter ein Abstellen auf die Bezugsgröße oder die Bezüge vergleichbarer Arbeitnehmer wegen Verstoßes gegen § 240 SGB V jedenfalls insoweit unzulässig, als beim Versicherten höhere, über den Mindesteinnahmen des § 240 Abs. 4 SGB V liegende Einnahmen unterstellt werden, als er wirklich hat.
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
    In seinem Urteil vom 29. April 1976 (BSGE 41, 297 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4) hat der Senat dann jedoch ausgeführt, daß der Beweis der Richtigkeit einer Beitragsforderung als von der Einzugsstelle geführt anzusehen ist, wenn der Arbeitgeber schuldhaft Mitwirkungspflichten verletzt und dadurch die der Einzugsstelle obliegende Beweisführung zur Versicherungspflicht der Beschäftigten vereitelt.
  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 87/89

    Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
    Sie ist daher darauf angewiesen, daß ihr der Versicherte die Einnahmen anhand des jeweils neuesten Einkommensteuerbescheides (vgl BSGE 57, 240 [BSG 27.11.1984 - 12 RK 70/82] = SozR 2200 § 180 Nr. 20; BSGE 68, 24 [BSG 28.11.1990 - 5 RJ 87/89] = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3) und ergänzend dazu durch eine von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung nachweist.
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
    Ob ein derartiges "vorsorgliches" Beraten und Beschließen eines Urteils zulässig ist (bejahend: Dawin NVwZ 1983, 143; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, Komm, 9. Aufl, § 106 Rz 17; verneinend: Bay LSG in Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge 1963, B 85; OVG Münster NVwZ 1982, 378 [OVG Münster 16.07.1981 - 14 A 1320/77]; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, Komm, 4. Aufl, § 101 Rz 14) und ob bejahendenfalls ein anderer Spruchkörper als der, der das Urteil "vorsorglich" beraten und beschlossen hat, die Wirksamkeit des Widerrufs prüfen und feststellen darf, kann dahingestellt bleiben; denn selbst wenn es sich dabei um Verfahrensfehler handelt, machen diese weder das Verfahren als Ganzes unzulässig noch nehmen sie dem angefochtenen Urteil die Fähigkeit, Grundlage eines auf die Sache eingehenden Revisionsurteils zu sein und stellen somit keine von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensfehler dar (vgl BSGE 57, 15, 17 [BSG 24.05.1984 - 7 RAr 97/83] mwN = SozR 1500 § 31 Nr. 3).
  • BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72
    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. Februar 1974 (BSGE 37, 114 = SozR 2200 § 1399 Nr. 1) allerdings die Aufhebung eines an einen vermeintlichen Arbeitgeber gerichteten Beitragsbescheids durch die Vorinstanz für Rechtens gehalten, weil die Versicherungspflicht einzelner Beschäftigter nicht mehr feststellbar war und die beklagte Einzugsstelle nach den im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsätzen der objektiven Feststellungslast (Beweislast) die Folgen dieser Ungewißheit zu tragen hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1981 - 14 A 1320/77
    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
    Ob ein derartiges "vorsorgliches" Beraten und Beschließen eines Urteils zulässig ist (bejahend: Dawin NVwZ 1983, 143; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, Komm, 9. Aufl, § 106 Rz 17; verneinend: Bay LSG in Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge 1963, B 85; OVG Münster NVwZ 1982, 378 [OVG Münster 16.07.1981 - 14 A 1320/77]; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, Komm, 4. Aufl, § 101 Rz 14) und ob bejahendenfalls ein anderer Spruchkörper als der, der das Urteil "vorsorglich" beraten und beschlossen hat, die Wirksamkeit des Widerrufs prüfen und feststellen darf, kann dahingestellt bleiben; denn selbst wenn es sich dabei um Verfahrensfehler handelt, machen diese weder das Verfahren als Ganzes unzulässig noch nehmen sie dem angefochtenen Urteil die Fähigkeit, Grundlage eines auf die Sache eingehenden Revisionsurteils zu sein und stellen somit keine von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensfehler dar (vgl BSGE 57, 15, 17 [BSG 24.05.1984 - 7 RAr 97/83] mwN = SozR 1500 § 31 Nr. 3).
  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Soweit der Senat in der Vergangenheit in Erwägung gezogen hat, für den Nachweis des Gewinns könnten zB auch (ergänzend) die von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung (BSG, Urteil vom 9.2. 1993, 12 RK 69/92, SozR 3-2500 § 240 Nr. 14) oder Bilanzen (BSG, Urteil vom 27.11.1984, 12 RK 70/82, BSGE 57, 240 = SozR 2200 § 180 Nr. 20) in Betracht kommen, wird hieran nicht festgehalten.
  • SG Aachen, 30.10.2018 - S 14 KR 455/17

    Zugehörigkeit der Ehefrau zur gesetzlichen Familienkrankenversicherung der

    Seine frühere Rechtsprechung, wonach auch von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen zur Nachweisführung ausgereicht hatten (BSG, Urteil vom 09. Februar 1993 - 12 RK 69/92 -, SozR 3-2500 § 240 Nr. 14, Rn. 19; BSG, Urteil vom 27. November 1984 - 12 RK 70/82 -, BSGE 57, 240-247, SozR 2200 § 180 Nr. 20, Rn. 36) gab der Zwölfte Senat des BSG auf.
  • BSG, 21.09.2005 - B 12 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - freiwilliges Mitglied -

    Die Beklagten hatten zwar zuletzt mit Bescheiden vom 17. August 1999 Verwaltungsakte über wiederkehrende Beitragszahlungen und damit Verwaltungsakte mit Dauerwirkung im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X verlautbart (BSG, Urteil vom 26. September 1991, 4 RK 5/91, BSGE 69, 255, 257 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13 S 19, mit umfangreichen Nachweisen und Urteil des erkennenden Senats vom 9. Februar 1993, 12 RK 69/92, SozR 3-2500 § 240 Nr. 14 S 53 mwN).
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