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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14   

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https://dejure.org/2014,14522
OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14 (https://dejure.org/2014,14522)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2014 - 12 S 26.14 (https://dejure.org/2014,14522)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - 12 S 26.14 (https://dejure.org/2014,14522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 S 1 UIG, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO
    Einstweilige Anordnung; Zugang eine Energieunternehmens zu Informationen des Bundeskanzleramts betreffend Gesetzesvorhaben; Vorwegnahme der Hauptsache

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 1 S 1 UIG, § 123 Abs 1 VwGO
    Umweltinformationen; Zugang; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Anordnungsgrund; schwere und unzumutbare Nachteile; anhängige Verfassungsbeschwerden; gleichberechtigte Teilnahme; Substantiierung des Vortrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 12 S 54.12

    Umweltinformationsrecht; Emissionshandel; Informationsanspruch; Durchsetzung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14
    Hinsichtlich der vom Eilantrag umfassten Dokumente wäre ihr im Klageverfahren geltend gemachter Anspruch auf Informationszugang endgültig erfüllt und die Hauptsache erledigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 7 VR 6.11 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 12. November 2012 - OVG 12 S 54.12 - juris Rn. 2).

    Ob ein Anordnungsgrund für die Durchsetzung des Informationsbegehrens im Wege der einstweiligen Anordnung besteht, bedarf auch insoweit der Prüfung im jeweiligen konkreten Einzelfall (Beschluss des Senats vom 12. November 2012, a.a.O., Rn. 3).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14
    Soweit sich die verfassungsrechtliche Kontrolle, wie von der Antragstellerin unter Bezugnahme auf das Mitbestimmungsurteil (BVerfG, Urteil vom 1. März 1979, BVerfGE 50, 290) geltend gemacht, auch auf die Prüfung gesetzgeberischer Prognosen zur Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen erstreckt, ist das Bundesverfassungsgericht gleichfalls nicht an das Vorbringen der Beteiligten gebunden.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14
    Ein Anordnungsgrund für den Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung liegt nur dann vor, wenn andernfalls schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die nachträglich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14
    Ein Anordnungsgrund für den Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung liegt nur dann vor, wenn andernfalls schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die nachträglich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14
    Hinsichtlich der vom Eilantrag umfassten Dokumente wäre ihr im Klageverfahren geltend gemachter Anspruch auf Informationszugang endgültig erfüllt und die Hauptsache erledigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 7 VR 6.11 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 12. November 2012 - OVG 12 S 54.12 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 12 S 12.12

    Zugang zu Umweltinformationen im Vorfeld der Planfeststellung (Flughafen Berlin

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14
    Entgegen dem Antragsvorbringen ist der vorliegende Sachverhalt danach nicht vergleichbar mit der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Senats vom 14. Mai 2012 (OVG 12 S 12.12; NVwZ 2012, 979) zu Grunde lag.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 6.14

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14
    Gegen das erstinstanzliche Urteil hat die Antragsgegnerin Berufung eingelegt, die beim Senat zum Aktenzeichen OVG 12 B 6.14 anhängig ist.
  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14
    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache widerspricht grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes und ist daher nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 BvR 2598/13 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12

    Zum Anspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt auf Zugang zu Informationen, die im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14
    Das Verwaltungsgericht hat der Klage, nachdem sie teilweise zurückgenommen bzw. in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, mit Urteil vom 18. Dezember 2013, den Beteiligten zugestellt am 10./13. Januar 2014, stattgegeben (VG 2 K 249.12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 16.14

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Streitakte, die Akte des vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahrens der Klägerin (OVG 12 S 26.14) und die eingereichten Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Sie will sich nach ihren eigenen Angaben im Berufungsverfahren Erkenntnisse über die Hintergründe und das Zustandekommen des Atomausstiegs - das handwerkliche "Wie" - verschaffen, um die erlangten Informationen gegebenenfalls in den anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren zu verwenden; darauf zielte auch das von ihr eingeleitete Eilverfahren ab (Beschluss des Senats vom 23. Mai 2014 - OVG 12 S 26.14 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 6.14

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Streitakte, die Akte des vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahrens der Klägerin (OVG 12 S 26.14) und die eingereichten Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Sie will sich nach ihren eigenen Angaben im Berufungsverfahren Erkenntnisse über die Hintergründe und das Zustandekommen des Atomausstiegs - das handwerkliche "Wie" - verschaffen, um die erlangten Informationen gegebenenfalls in den anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren zu verwenden; darauf zielte auch das von ihr eingeleitete Eilverfahren ab (Beschluss des Senats vom 23. Mai 2014 - OVG 12 S 26.14 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 15 B 1147/19

    Erleichterungen für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes im gerichtlichen

    vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschlüsse vom 23. Mai 2014 - OVG 12 S 26.14 -, juris Rn. 8 f., vom 18. Februar 2014 - OVG 12 S 124.13 -, juris Rn. 5, und vom 12. November 2012 - OVG 12 S 54.12 -, juris Rn. 3; siehe in diesem Kontext außerdem OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Mai 2011 - 8 B 1729/10 -, juris Rn. 6 und 11 ff., und vom 27. Juni 2007 - 8 B 920/07 -, juris Rn. 11 und 20 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 2 M 14/16 -, juris Rn. 28 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 30. November 2006 - 10 TG 2531/06 -, juris Rn. 12; im Hinblick auf die Akteneinsicht in einem Planfeststellungsverfahren siehe BVerwG, Beschluss vom 21. März 1997 - 11 VR 3.97 -, juris Rn. 13 f.
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