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LAG Düsseldorf, 24.01.1990 - 12 Sa 1285/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 611 BGB
Anteilige Gratifikation bei vorzeitigem Ausscheiden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zusage einer Sonderleistung; Unklarheitenregel; Zusätzliche Vergütung ; Bezugszeitraum; Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Auszahlungstag; Sonderleistung; Weihnachtsgeld; Bestimmter Auszahlungstermin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 611 Abs. 1
Arbeitsentgelt: Zusage einer Sonderleistung durch den Arbeitgeber - Auslegung bei Unklarheit
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 21.09.1989 - 2 Ca 1393/89
- LAG Düsseldorf, 24.01.1990 - 12 Sa 1285/89
Papierfundstellen
- BB 1990, 1563
- BB 1990, 1630
- DB 1990, 2175
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03
Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie
c) Sagt der Arbeitgeber eine Sonderleistung - wie vorliegend - ohne weitere Voraussetzung zu, ist eine zusätzliche Vergütung proportional zum Bestehen des Arbeitsverhältnisses geschuldet (LAG Düsseldorf 26.09.2000 - 8 Sa 671/00 - LAGE § 611 BGB, Gratifikationen Nr. 63.; LAG Düsseldorf 24.01.1990- 12 Sa 1285/89 - LAGE § 611 BGB Gratifikation Nr. 3; LAG Düsseldorf 27.06.1996-12 Sa 506/96 LAGE § 611 BGB Gratifikation Nr. 33).Hat sie dies versäumt, gehen bei der Auslegung der Prämienzusage verbleibende Unklarheiten zu ihren Lasten (vgl. LAG Düsseldorf 24.10.1990 - 12 Sa 1285/89 - LAGE § 611 BGB, Gratifikationen Nr. 3).