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   LAG Düsseldorf, 10.01.1996 - 12 Sa 1313/95   

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https://dejure.org/1996,8220
LAG Düsseldorf, 10.01.1996 - 12 Sa 1313/95 (https://dejure.org/1996,8220)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.01.1996 - 12 Sa 1313/95 (https://dejure.org/1996,8220)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 12 Sa 1313/95 (https://dejure.org/1996,8220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrieb; Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen; Einstellung eines Arbeiters; Ortsfeste Arbeitsstätte; Befugnis zu selbstständigem Handeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRTV-Bau § 7; TVG § 1
    Arbeitsstätte: Begriff des "Betriebs" i.S. des BRTV-Bau

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 205/92

    Verpflegungszuschuß im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.1996 - 12 Sa 1313/95
    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - zu der gleichlautenden Regelung des § 7 Nr. 2.2 BRTV-Bau - im Urteil vom 28.04.1982 (a.a.O.; vgl. Urteil vom 10.03.1993, 4 AZR 205/92, zu I 2 c der Gründe) die Auffassung vertreten, daß der Begriff "Vertretung des Arbeitgebers" nicht auf die Repräsentanz im Geschäftsverkehr, sondern auf die Wahrnehmung der Arbeitgeber-Funktionen abstelle; sonst hätten die Tarifvertragsparteien den Begriff "Vertretung des Unternehmens" gewählt.

    Die Begriffe dienen im wesentlichen nur der Abgrenzung der ständigen Betriebsstelle von der unständigen Baustelle (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.1993, a.a.O. zu I 2 b).

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 78/82

    Arbeitsstätte: Begriff des "Betriebs" i.S. des BRTV-Bau

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.1996 - 12 Sa 1313/95
    Für die Annahme eines "Betriebes" i.S.v. § 7 Nr. 2.2 RTV-Gerüstbau ist nicht Voraussetzung, daß in der Betriebsstelle die Arbeitgeberfunktionen wahrgenommen werden und die Einstellung des Arbeiters von einem zur Einstellung befugten Mitarbeiter der Betriebsstelle vorgenommen ist (entgegen BAG, Urteil vom 28.4.82, 4 AZR 78/82, AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Er meint, daß nach den vom BAG entwickelten Maßstäben (Urteil vom 24.08.1982, 4 AZR 78/82, AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) die Betriebsstelle D.-H. nicht als "ständige Vertretung des Arbeitgebers" anzusehen sei.

  • BAG, 08.03.1989 - 5 AZR 116/88

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.1996 - 12 Sa 1313/95
    Es muß auch für die "Vertretung" vorliegen, wie aus dem syntaktischen Zusammenhang der aufgezählten Begriffe, der das Vorhandensein vergleichbarer Organisationsformen indiziert, und aus den Adjektiven "sonstigen" und - vor allem - "ständige" (= kontinuierlich, dauernd, stetig [vgl. BAG, Urteil vom 08.03.1989, 5 AZR 116/88, zu III 2 der Gründe]) folgt.
  • BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 454/90
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.1996 - 12 Sa 1313/95
    Die Tarifvertragsparteien tragen damit den Besonderheiten der Branche Rechnung, die einen Einsatz des Arbeitnehmers auf wechselnden Bau- oder Arbeitsstellen bedingen, wie er durch § 7 Nr. 1 RTV-Gerüstbau dem Arbeitgeber ausdrücklich eingeräumt wird (vgl. BAG, Urteil 13.06.1991, 4 AZR 454/90).
  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 210/96

    Fahrtkostenabgeltung im Gerüstbau-Gewerbe

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 1996 - 12 Sa 1313/95 - aufgehoben.
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