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   LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98   

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LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98 (https://dejure.org/1998,1858)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.1998 - 12 Sa 520/98 (https://dejure.org/1998,1858)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 12 Sa 520/98 (https://dejure.org/1998,1858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 BUrlG, Art. 9 IAO-Übereinkommen Nr. 132
    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untergang des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung infolge von Arbeitsunfähigkeit; Übertragung des Urlaubsanspruchs gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG in das Folgejahr; Definition des Begriffes "Abgelten" i.S.d. § 7 Abs. 4 BUrlG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 4
    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31.03. des Folgejahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
    c) Gesetzesauslegung erschöpft sich, wie der Neunte Senat im Ansatz richtig sieht (BAG 05.12.1995, 9 AZR 871/94, AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, dort im Anschluß an zielführende Auslassungen zum Prozeßkostenhilferecht), nicht in der isolierten Wortauslegung, sondern ist zu ergänzen durch die Anwendung der teleologischen Auslegungsmethoden, um hierdurch den Regelungszweck freizulegen.

    (2) Der Urlaubssenat des BAG löst sich hiervon, greift den Terminus Surrogat" auf, versteht ihn zunächst untechnisch (BAG 20.04.1989, 8 AZR 621/87, AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vgl. BAG 05.12.1995, a.a.O.), um sodann aus ihm rechtstechnische Anspruchsvoraussetzungen, i.c. die hypothetische Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nach beendetem Arbeitsverhältnis, abzuleiten.

    Allerdings streitet der Neunte Senat (BAG 05.12.1995, a.a.O.) ab, mit der Erfüllbarkeit ein hypothetisches Geschehen zu berücksichtigen.

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
    Habe der Arbeitnehmer vorher den Arbeitgeber in Verzug gesetzt, könne er als Schadensersatz einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag fordern, dies aber nur dann, wenn er bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses jedenfalls für die Dauer seines Urlaubs seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können, also in diesem Umfang arbeitsfähig gewesen sei (BAG 20.01.1998, 9 AZR 812/96, DB 98, 1237).

    Dabei ist nach Sprachverständnis und Definition des Senats der Abfindungsanspruch ein einfacher Geldanspruch" und steht dem Abgeltungsanspruch (mit urlaubsrechtlichen Merkmalen wie Bestand und Erfüllbarkeit) gegenüber (BAG 20.01.1998, a.a.O., 09.08.94, 9 AZR 346/92, AP Nr. 62 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 31.05.1990, 8 AZR 161/89, AP Nr. 54 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 20.04.1989, 8 AZR 621/87, AP Nr. 48 zu § 1 BUrlG Abgeltung).

    Die Frage, ob diese nachfolgende Tatsache als Reserveursache" geeignet ist, die an sich gegebene Abgeltungspflicht des Arbeitgebers zu beeinflussen, beantwortet das BAG selbst nach einem hypothetischen Ansatz, nämlich ob der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde" (BAG 20.01.1998, a.a.O.).

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
    Dabei ist nach Sprachverständnis und Definition des Senats der Abfindungsanspruch ein einfacher Geldanspruch" und steht dem Abgeltungsanspruch (mit urlaubsrechtlichen Merkmalen wie Bestand und Erfüllbarkeit) gegenüber (BAG 20.01.1998, a.a.O., 09.08.94, 9 AZR 346/92, AP Nr. 62 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 31.05.1990, 8 AZR 161/89, AP Nr. 54 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 20.04.1989, 8 AZR 621/87, AP Nr. 48 zu § 1 BUrlG Abgeltung).

    (2) Der Urlaubssenat des BAG löst sich hiervon, greift den Terminus Surrogat" auf, versteht ihn zunächst untechnisch (BAG 20.04.1989, 8 AZR 621/87, AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vgl. BAG 05.12.1995, a.a.O.), um sodann aus ihm rechtstechnische Anspruchsvoraussetzungen, i.c. die hypothetische Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nach beendetem Arbeitsverhältnis, abzuleiten.

  • BAG, 28.11.1990 - 8 AZR 570/89

    Urlaubsanspruch - Befristung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
    Die für die Beurteilung, ob eine Leistung unmöglich wird, gängige Differenzierung zwischen absoluter und relativer Fixschuld läßt das BAG als Verkennung grundlegender rechtlicher Zusammenhänge" für Nebenpflichten nicht gelten (BAG 28.11.1990 8 AZR 570/89, AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
    Sie endet jeweils mit dem Ende der täglichen Arbeitszeit." Auch in diesem Punkt pflegen Rechtsprechung und Schrifttum einen andere Sichtweise und stellen auf den Fixschuldcharakter der Leistungspflicht ab (BAG 17.03.1988, 2 AZR 576/87, AP Nr. 99 zu § 626 BGB, Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, 5. Aufl, § 18 I 1, Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl, § 611 Rz 333 ff., RGRK/Schliemann, 12. Aufl, § 611 Rz 1524, MünchArbR/Blomeyer, § 55 Rz 9 ff.).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
    Der Neunte Senat (Urteil vom 07.12.1993, 9 AZR 683/92, AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG) hat dem u.a. folgendes entgegengehalten: Die Formulierung in Art. 9 Abs. 1 nach Ablauf des Jahres, für den (gemeint ist wohl: das) der Urlaubsanspruch erworben wurde" legt den Beginn der Frist fest, innerhalb derer der Urlaubsanspruch zu erfüllen ist.
  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
    Abgesehen davon, daß dieser Aspekt der Vergangenheit angehören dürfte (zutr. BAG 25.02.1988, 8 AZR 596/85, AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG, vgl. Leege, a.a.O., S. 17 ff.; a. A. Leinemann/Schütz, ZfA 94, 16, die gesundheitspolitische Ziele" der staatlichen Urlaubsgesetzgebung ausmachen), ist hiermit nicht begründbar, daß für Erholungsurlaub nach dem 31.12.
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
    Unter diesem Aspekt muß die urlaubsmäßige Gleichbehandlung des ausgeschiedenen mit dem weiterbeschäftigten Arbeitnehmer weder erreichbar noch geboten sein (insoweit richtig BAG 27.05.1997, 9 AZR 337/95, EzA Nr. 2 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu I 1 d).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
    Dabei kann dahin stehen, ob man den Urlaubszweck in der (zur freien Selbstbestimmung nutzbaren) Arbeitsbefreiung oder in einem unwiderleglich vermuteten Erholungsbedürfnis" (BAG 21.o2.1995, 9 AZR 166/94, AP Nr. 7 zu § 47 SchwbG 1986) sieht.
  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
    Dabei übersieht die Kammer nicht, daß bereits in früheren BAG-Judikaten die Urlaubsabgeltung als Surrogat des Urlaubsanspruchs bezeichnet wird, dies allerdings gerade und nur mit der Absicht, die Abgeltung der tariflichen Disposition zu entziehen (vgl. BAG 30.11.1977, 5 AZR 667/76, AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit, BAG 18.06.1980, 6 AZR 328/78, AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) und nicht mit der jetzt befürworteten Postulation zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen.
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 57/91

    Urlaub einer studentischen Aushilfskraft

  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 157/92

    DDR-Rentnerarbeitsverhältnisse

  • BAG, 15.10.1992 - 6 AZR 349/91

    Ausgleich von Überstunden durch Arbeitsbefreiung - Gleichbehandlung von

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - tarifvertraglicher

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 79/92

    Urlaub für Seeleute

  • BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 667/76

    Unabdingbarkeit - Anspruch auf Abgeltung auch des gesetzlichen Mindesturlaubs -

  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 959/93

    Geltendmachung und Erlöschen eines tariflichen Urlaubsanspruchs - Ablehnung eines

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 468/91

    Barabgeltung für freie Tage zu zahlen, die infolge krankheitsbedingter

  • OLG Hamburg, 20.06.1990 - 12 U 37/90

    Abgabe einer Willenserklärung; Zustimmung zur Kündigung; Zustimmung zu einer

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Kammer 25.07.2007 - 12 Sa 944/07 - LAGE Nr. 21 § 7 BUrlG Abgeltung = BB 2008, 110, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02 - Juris, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98 - LAGE Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 30.08.1995 - 12 Sa 833/95 - ZTR 1996, 29 (Ls.), 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94 - ZTR 1995, 320, 15.09.1994 - 12 Sa 1064/94 - ArbuR 1995, 32 (Ls.), Urteil vom 16.09.1993 - 12 Sa 969/93 - LAGE Nr. 5 zu § 7 BUrlG Übertragung, 05.09.1991 - 12 Sa 672/91 - LAGE Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung = NZA 1992, 312 = DB 1992, 224, 21.03.1991 - 12 (3) Sa 1600/90 - LAGE Nr. 9 zu § 7 AWbG NW = DB 1991, 1578 = ZTR 1991, 301, 13.06.1990 - 12 Sa 631/90 - ArbuR 1990, 387 (Ls.), 20.09.1989 - 12 Sa 945/89 - LAGE Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung.

    im einzelnen: Kammer 17.06.1998 - 12 Sa 520/98 - Juris Rn. 17 ff.

    Auch die mit Urteil vom 26.06.2001, C-173/99 BECTU, einsetzende und mit Urteil vom 18.03.2004, C-342/01 Merino Gomez, fortgeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vgl. Kammer 02.08.2006, Rn. 76 m. w. Rspr.Nw.; 17.06.1998 - 12 Sa 520/98 - Juris Rn. 57, auf den wortgleichen Art. 7 der Vorgängerrichtlinie EGRL 93/104 hinweisend ist im Hinblick auf die Befristung und Abgeltung des Urlaubsanspruchs nicht thematisiert worden.

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Kammer 25.07.2007 - 12 Sa 944/07 - LAGE Nr. 21 § 7 BUrlG Abgeltung = BB 2008, 110, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02 - Juris, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98 - LAGE Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 30.08.1995 - 12 Sa 833/95 - ZTR 1996, 29 (Ls.), 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94 - ZTR 1995, 320, 15.09.1994 - 12 Sa 1064/94 - ArbuR 1995, 32 (Ls.), Urteil vom 16.09.1993 - 12 Sa 969/93 - LAGE Nr. 5 zu § 7 BUrlG Übertragung, 05.09.1991 - 12 Sa 672/91 - LAGE Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung = NZA 1992, 312 = DB 1992, 224, 21.03.1991 - 12 (3) Sa 1600/90 - LAGE Nr. 9 zu § 7 AWbG NW = DB 1991, 1578 = ZTR 1991, 301, 13.06.1990 - 12 Sa 631/90 - ArbuR 1990, 387 (Ls.), 20.09.1989 - 12 Sa 945/89 - LAGE Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung.

    im einzelnen: Kammer 17.06.1998 - 12 Sa 520/98 - Juris Rn. 17 ff.

    Auch die mit Urteil vom 26.06.2001, C-173/99 BECTU, einsetzende und mit Urteil vom 18.03.2004, C-342/01 Merino Gomez, fortgeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vgl. Kammer 02.08.2006, Rn. 76 m. w. Rspr.Nw.; 17.06.1998 - 12 Sa 520/98 - Juris Rn. 57, auf den wortgleichen Art. 7 der Vorgängerrichtlinie EGRL 93/104 hinweisend ist im Hinblick auf die Befristung und Abgeltung des Urlaubsanspruchs nicht thematisiert worden.

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Mit der Rechtsprechungsänderung im Jahre 1982 wurde die "Surrogatstheorie" ausgebaut, um mit Hilfe eines hypothetischen Kausalverlaufs, der danach fragt, ob der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde, die urlaubsrechtliche Gleichbehandlung zwischen bestehendem und beendetem Arbeitsverhältnis zu bewirken, insbesondere hinsichtlich der Befristung des Urlaubsanspruchs und seiner, von der Erfüllung einer Mahnungsobliegenheit abhängigen Ablösung durch den "(Ersatz-)urlaubsanspruch" (abl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.1998, 12 Sa 520/98, Rn. 26, zitiert nach juris; Rummel, DB 2010, 225 ff.).

    Zwar ist zu Gunsten der Beklagten zu berücksichtigen, dass das Bundesarbeitsgerichts seine Urlaubsrechtsprechung (vgl. dazu z.B. BAG, Urteil vom 05.12.1995, 9 AZR 871/94, zitiert nach juris) auch in Verbindung mit dem Umstand, dass Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie (EGRL 2003/88, zuvor EGRL 93/104) vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf bereits 1998 thematisiert war (vgl. Urteil vom 17.06.1998, 12 Sa 520/98, Rn. 57, zitiert nach juris) nicht überdacht, respektive geändert hat.

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 Sa 1331/05

    Anteilige Kürzung von tariflicher Jahresleistung und Urlaubsgeld für Zeiten der

    Insoweit spricht hier - wie beim Urlaub (entgegen der BAG-Judkatur LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.1998, 12 Sa 520/98, LAGE Nr. 10 zu § 7 BurlG Abgeltung) - manches dafür, dass in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer bewusst und unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist, der Bestand des Arbeitsverhältnisses allein nicht zur Anspruchsbegründung ausreicht.
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das

    Soweit sich die Gegenauffassung vordem auf eine von Dersch begründete Kommentierung bezogen hat (BAG 05.02.1970 - 5 AZR 470/69 - BAGE 22, 275), sei daran erinnert, dass Dersch in der Anmerkung zu RAG 24.11.1937, ARS 35, 277, sein urlaubsrechtliches Verständnis wie folgt offenbart hat: "Vielmehr ist der Urlaub im Gefüge der heutigen Sozialordnung eine vom Unternehmer zu erfüllende Fürsorgepflicht im Interesse der Gemeinschaft zur Erhaltung der Arbeitskraft der Gefolgschaftsmitglieder für die Volksgemeinschaft und damit zugleich ebenso sehr eine Pflicht des Gefolgschaftsmitgliedes, den Urlaub auch tatsächlich zu diesem Zweck zur Erholung zu nutzen." Diese oder ähnliche geartete Sinngebungen hält die Kammer für falsch, weil sich die grundrechtlich präsumierte Veranwortungsbeziehung nicht durch amorphe sozialpolitische Zielsetzungen substituieren lässt (LAG Düsseldorf 17.06.1998 - 12 Sa 520/98 - Juris Rn. 46; zur historischen Analyse Leege, Das Verhältnis von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch [1996], S. 15 ff.).
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