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   LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04   

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https://dejure.org/2004,3838
LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04 (https://dejure.org/2004,3838)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2004 - 12 Sa 620/04 (https://dejure.org/2004,3838)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 12 Sa 620/04 (https://dejure.org/2004,3838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigung wegen "Anspuckens"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB, § 1 KSchG
    Kündigung wegen "Anspuckens"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung; Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung; Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung bei einmaliger grober Beleidigung von Arbeitskollegen; Auswirkungen des Nichtbestehens einer ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 626 BGB, § 1 KSchG
    Kündigung wegen "Anspuckens"

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Ordentliche Kündigung wegen Anspuckens trotz fehlender Wiederholungsgefahr - Verhältnismäßigkeit und Prognoseprinzip im Kündigungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Spucken rechtfertigt außerordentliche Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
    Daher wird durch sein Fehlverhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört, so dass die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist (BAG, Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 418/01, AP Nr. 180 zu § 626 BGB, vgl. Urteil vom 30.09.1993, 2 AZR 188/93, EzA Nr. 152 zu § 626 nF BGB).

    Die Kammer hält es ­ in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung [dort unter II 2 d bb], Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 418/01, AP Nr. 180 zu § 626 BGB [unter B I 4) und mit weiten Teilen des Schrifttums (ErfK/Müller-Glöge, 4. Aufl., § 626 BGB Rz. 44, APS/Dörner, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz. 272, ders. § 626 BGB Rz. 27, Loritz, RdA 1996, 114) ­ daher für richtig, in dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" den maßgeblichen Ansatzpunkt im Kündigungsrecht zu sehen.

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
    Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG, Urteil vom 11.12.2003, 2 AZR 667/02, z.V.v.).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
    Alsdann sind - in der zweiten Stufe - bei der erforderlichen Interessenabwägung alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles darauf zu überprüfen, ob es dem Kündigenden unzumutbar geworden ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (BAG, Urteil vom 11.12.2003, 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, Urteil vom 20.01.1994, 2 AZR 521/93, AP Nr. 115 zu § 626 BGB).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
    a) Grobe Beleidigungen von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und sind an sich geeignet, eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn diese eine ernstliche Störung des Betriebsfriedens, der betrieblichen Ordnung und des reibungslosen Betriebsablaufes verursachen (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.1999, 2 AZR 665/98, AP Nr. 151 zu § 626 BGB).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
    Die Kammer hält es ­ in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung [dort unter II 2 d bb], Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 418/01, AP Nr. 180 zu § 626 BGB [unter B I 4) und mit weiten Teilen des Schrifttums (ErfK/Müller-Glöge, 4. Aufl., § 626 BGB Rz. 44, APS/Dörner, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz. 272, ders. § 626 BGB Rz. 27, Loritz, RdA 1996, 114) ­ daher für richtig, in dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" den maßgeblichen Ansatzpunkt im Kündigungsrecht zu sehen.
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
    Zum anderen liegt es im eigenen betrieblichen Interesse des Arbeitgebers, dass der Arbeitsablauf und die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch Beleidigungen und Tätlichkeiten beeinträchtigt werden, dies u.U. mit der Folge von Arbeitsausfällen, Arbeitsversäumnissen und Eigenkündigungen von Arbeitnehmern (vgl. BAG, Urteil vom 31.03.1993, 2 AZR 492/92, AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
    Alsdann sind - in der zweiten Stufe - bei der erforderlichen Interessenabwägung alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles darauf zu überprüfen, ob es dem Kündigenden unzumutbar geworden ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (BAG, Urteil vom 11.12.2003, 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, Urteil vom 20.01.1994, 2 AZR 521/93, AP Nr. 115 zu § 626 BGB).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
    Denn sein Verhalten am 27.10.2003 lässt eine Disposition zu unangemessenen, exzessiv diskreditierenden Überreaktionen und fehlenden Respekt vor der Integrität der Arbeitskollegen erkennen (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.2000, 2 AZR 638/99, AP Nr. 163 zu § 626 BGB [zu B I 3 b]).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
    a) Im allgemeinen fällt bei der Interessenabwägung in Konstellationen der vorliegenden Art zu Gunsten des Arbeitnehmers eine lange Dauer des Arbeitsverhältnisses (soweit es beanstandungsfrei bestanden hat) ins Gewicht, wohingegen dem Lebensalter, zumal dann, wenn es die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt nicht beeinträchtigt und den Unterhaltspflichten geringe oder nur marginale Bedeutung zukommt (BAG, Urteil vom 05.04.2001, 2 AZR 159/00, AP Nr. 171 zu § 626 BGB).
  • BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 26/87

    Fristgerechte Kündigung wegen entgeltlicher Vermittlung der Einstellung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
    Vielmehr bedarf es, ohne die Darlegungspflicht hinsichtlich der konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses zu überspannen (vgl. BAG, Urteil vom 24.09.1987, 2 AZR 26/87, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), der nachvollziehbaren Begründung, dass das inkriminierte Fehlverhalten das Arbeitsverhältnis dermaßen beeinträchtigt, dass die Kündigung, ob außerordentlich oder die ordentlich, ultima ratio ist.
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93

    Fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung

  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung

    1. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.1999, 2 AZR 665/98, AP Nr. 151 zu § 626 BGB), der die Kammer folgt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2004, 12 Sa 620/04, LAGE Nr. 85 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung) stellen grobe Beleidigungen von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und sind an sich geeignet, eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn diese eine ernstliche Störung des Betriebsfriedens, der betrieblichen Ordnung und des reibungslosen Betriebsablaufes verursachen.
  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

    Soweit dem Arbeitgeber die mit dem Ergreifen der "milderen Maßnahme" verbundene Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter dem Gesichtspunkt, dass die nach dem "Prognoseprinzip" erforderliche Wiederholungsgefahr (noch) nicht bestehe, zugemutet werden soll, bleibt freilich festzuhalten, dass bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen auch ohne konkrete Wiederholungsgefahr und vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung nach dem das Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berechtigt sein kann (vgl. BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - Juris Rn. 45, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 - Juris Rn. 64 ff., 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - Juris Rn. 26, Kammer 21.07.2004 -12 Sa 620/04 - Juris Rn. 26 ff.; vgl. aber auch BAG 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - Juris Rn. 38).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters

    Indessen setzt die Kündigung nicht stets eine Negativprognose voraus, sondern kann auch dann rechtens sein, wenn keine Wiederholungsgefahr besteht, (im Einzelnen: LAG Düsseldorf 21.07.2004 - 12 Sa 620/04 - Juris Rn. 25-29).

    Gleichwohl kann die "Verhältnismäßigkeit" der außerordentlichen Kündigung außer Frage stehen (Kammer 21.07.2004 - 12 Sa 620/04 - Rn. 27).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

    Die Kündigung des Arbeitsvertrages wahrt nicht den das Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dessen Konkretisierung durch das Prognoseprinzip (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 Emmely - Juris Rn. 34 f., vgl. Kammer 21.07.2004 - 12 Sa 620/04 - Juris Rn. 25 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05

    Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel

    Weiterhin ist im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen, mit welchem Verschuldensgrad ("Verwerflichkeit") der Arbeitnehmer gehandelt hat, welche Nachteile und Auswirkungen die Vertragspflichtverletzung im Bereich des Arbeitgebers gehabt hat und inwieweit eine Wiederholungsgefahr besteht (vgl. Kammerurteil vom 21.07.2004.12 Sa 620/04, Juris Nr: KARE600011034).
  • LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09

    Buchungsfehler kein Kündigungsgrund

    Außerdem ist die Abmahnung als milderes Mittel in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes der Kündigung vorzuschalten (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - Juris Rn. 14, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris 37 ff.; Kammer 21.07.2004 - 12 Sa 620/04 - Juris Rn. 25 ff., 24.06.2009 - 12 Sa 425/09 - Juris Rn. 29/30).
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