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   VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03   

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VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03 (https://dejure.org/2004,8280)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.02.2004 - 12 TG 3548/03 (https://dejure.org/2004,8280)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 12 TG 3548/03 (https://dejure.org/2004,8280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 Abs 1 EWGAssRBes 1/80, Art 6 Abs 2 EWGAssRBes 1/80, § 45 AuslG 1990, § 46 Nr 2 AuslG 1990

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1; ; ARB 1/80 Art. 6 Abs. 2; ; AuslG § 45; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; EG Art. 39

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 453
  • DÖV 2004, 539
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
    Weitere Voraussetzung für den Erhalt der Verfestigungsposition ist nach der Rechtsprechung des EuGH (23.01.1997 - C 171/95 -, EZAR 811 Nr. 29, - Tetik) grundsätzlich, dass der Betreffende alle Formalitäten erfüllt, die im betreffenden Mitgliedstaat gegebenenfalls vorgeschrieben sind, zum Beispiel indem er sich als Arbeitssuchender meldet und der Arbeitsverwaltung des Mitgliedstaats während des dort vorgeschriebenen Zeitraums zur Verfügung steht.

    Auf diese Weise kann nach der Rechtsprechung des EuGH (23.01.1997, a.a.O.) auch gewährleistet werden, dass derjenige, der zeitweise nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, sein Aufenthaltsrecht in dem betreffenden Mitgliedsstaat nicht missbraucht, sondern tatsächlich dazu nutzt, eine neue Beschäftigung zu suchen.

  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne von Art. 6 ARB 1/80 in gleicher Weise zu verstehen wie der Arbeitnehmerbegriff in Art. 39 EG (EuGH, 19.11.2002 - C 188/00 -, EZAR 816 Nr. 12 m.w.N.).

    In Abgrenzung zu einer selbstständigen Tätigkeit besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses nach gemeinschaftsrechtlicher Bedeutung darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH, 19.11.2002, a.a.O.; EuGH, 08.06.1999 - C 337/97 -, EZAR 811 Nr. 41).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich nach Maßgabe des Beschwerdevorbringens offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
    Als Arbeitnehmer in diesem Sinne kann nicht angesehen werden, wer Geschäftsführer einer Gesellschaft und deren einziger Gesellschafter ist (EuGH, 27.06.1996 - C 107/94 -, Juris, zitiert in EuGH, a.a.O., EZAR 811 Nr. 41).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich nach Maßgabe des Beschwerdevorbringens offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • EuGH, 08.06.1999 - C-337/97

    Meeusen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
    In Abgrenzung zu einer selbstständigen Tätigkeit besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses nach gemeinschaftsrechtlicher Bedeutung darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH, 19.11.2002, a.a.O.; EuGH, 08.06.1999 - C 337/97 -, EZAR 811 Nr. 41).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich nach Maßgabe des Beschwerdevorbringens offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich nach Maßgabe des Beschwerdevorbringens offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02

    Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch fristgerecht vorgebrachte Gründe

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
    Aufgrund der gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss vom 12. Dezember 2003 vorgebrachten Beschwerdegründe kann nicht festgestellt werden, dass das Verwaltungsgericht den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 29. September 2003 zu Unrecht abgelehnt hat, wobei eine über das Beschwerdevorbringen hinausgehende Überprüfung dem beschließenden Senat verwehrt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; zur Beschränkung der Prüfung im Beschwerdeverfahren vgl. Hess.VGH, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich nach Maßgabe des Beschwerdevorbringens offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 10.03.2003 - 12 UE 318/02

    Ordnungsgemäße Beschäftigung - Beschäftigungszeiten bei mehreren Arbeitgebern;

  • VG Köln, 14.08.2003 - 12 K 3760/99

    Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines Visums zum Zweck

  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

    Die hiervon abweichende Auffassung des VGH Kassel (Beschl. v. 09.02.2004 - 12 TG 3548/03) und des VGH München (Urt. v. 26.04.2007 - 24 BV 03.2091) ist mit der neuen Rechtsprechung des EuGH nicht vereinbar.

    Die entgegengesetzte Rechtsprechung des VGH Kassel (Beschl. v. 09.02.2004 - 12 TG 3548/03 - NVwZ-RR 2004, 453) und des VGH München (Urt. v. 26.03.2007 - 24 BV 03.2091 - juris -), auf die sich das Regierungspräsidium Stuttgart bezogen hat, ist überholt.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04

    Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen

    Diese Voraussetzungen liegen bei einem selbständig Tätigen wie dem Kläger nicht vor (ebenso HessVGH, Beschluss vom 9.2.2004, DÖV 2004, 539).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der

    Denn er hat eine eventuelle Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 durch die spätere Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten, zuletzt den Betrieb des Wettbüros - aufgrund dessen der Kläger jedenfalls dem Arbeitsmarkt auf unabsehbare Zeit nicht mehr zur Verfügung stand - verloren (streitig, ebenso: Hess. VGH, Urteil vom 09.02.2004 - 12 TG 3548/03 - InfAuslR 2004, 230; Bayer. VGH, Urteil vom 26.03.2007 - 24 BV 03.2091 - juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.2006 - 13 S 192/06 - InfAuslR 2007, 49; a.A. VG Stuttgart, Urteil vom 23.05.2011 - 11 K 2967/10 - juris; vgl. zum Streitstand GK-AufenthG, Stand: September 2012, IX - 1 Art. 6 Rn. 238 f.; Hailbronner, AuslR, Stand: August 2012, D 5.1, Art. 6 ARB 1/80 Rn. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 11 S 1504/05

    Ausweisung eines in der BRD als Sohn türkischer Eltern geborenem

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  • VGH Hessen, 09.02.2012 - 9 A 1864/10

    Ausschluss des Anspruchs auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Art 6 Abs

    34 Ein etwaiger Anspruch der Klägerin auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 wäre zwar nicht bereits dadurch erloschen, dass die Klägerin im Juni 2009 aus dem regulären Arbeitsmarkt in Deutschland ausgeschieden ist, weil sie eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Februar 2004 - 12 TG 3548/03 -, NVwZ-RR 2004, 453 zum Erlöschen einer Aufenthaltsposition nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 15/08

    Antrag auf Befristung der Wirkungen einer Ausweisung; Rechtswidrigkeit einer

    - seit 1987 als Gastwirt selbständig tätig gewesen ist (die Frage ist in der Rechtsprechung umstritten; für einen Verlust: Bay. VGH Beschl. v. 9.8.2007 - 19 CS 07.1393 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 9.2.2004 - 12 TG 3548/03 - DÖV 2004, 539; VGH BW, Beschl. v. 21.7.2004 - 11 S 1303/04; gegen einen Verlust: VG München, Urt. v. 26.4.2006 - M 23 K 05.661; OVG Magdeburg, Beschl. v. 15.8.2006 - 19 LS 07.1393).
  • VG Regensburg, 08.10.2009 - RO 9 K 08.02030

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen zum

    Die Argumente der diesen Meinungen entgegen stehenden Rechtsprechung (vgl. HessVGH vom 9. Februar 2004, Az. 12 TG 3548/03, Rz 5; Bad.-Württ. VGH vom 21. Juli 2004, Az. 11 S 1303/04, Rz 50, und vom 18. Oktober 2006, Az. 13 S 192/06, Rz 27; OVG Magdeburg vom 15. August 2006, Az. 2 M 260/06, Rz 23 f.) vermögen allerdings in größeren Umfang zu überzeugen, weil sie sich am Wortlaut der Vorschrift und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientieren.
  • VG München, 14.08.2019 - M 12 K 18.5119

    Versagung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung

    Ein solcher hat keinen weisungsberechtigten Geschäftsherrn, er ist vielmehr sein eigener Chef (VG Ansbach, U.v. 12.7.2011 - AN 19 K 11.00684 - BeckRS 2011, 31189; VGH Kassel, B.v. 9.2.2004 - 12 TG 3548/03 - NVwZ-RR 2004, 453).
  • VGH Bayern, 09.06.2022 - 10 CS 22.210

    Erfolgloser Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen Ablehnung der

    Der Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter er ist, übt seine Tätigkeit nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses aus, so dass er nicht als Arbeitnehmer, sondern als eine Person, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, anzusehen ist (EuGH, U.v. 27.6.1996 - C-107-94, Asscher - juris Rn. 26; EuGH, U.v. 8.6.1999 - C-337/97, Meeusen - juris Rn. 15; ferner HessVGH, B.v. 9.2.2004 - 12 TG 3548/03 - juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, B.v. 12.2.2009 - 9 L 49/09 - juris Rn. 12 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06

    Selbständiges Aufenthaltsrecht

    In Anlehnung an eine Entscheidung des Hess. VGH (Beschl. v. 09.02.2004 - 12 TG 3548/03 - DÖV 2004, 539) hat das Verwaltungsgericht hier zutreffend entschieden, dass die Aufgabe einer Beschäftigung als Arbeitnehmer zu Gunsten einer Tätigkeit als selbstständiger zum Verlust der Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 führt; denn Art. 6 Abs. 1, 1.Spiegelstrich gewährt nur einen Anspruch auf Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2003 - 1 C 2/02 - nach juris).
  • VG Düsseldorf, 10.01.2006 - 27 L 1616/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines in erheblichem Maße wegen

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