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   VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92   

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https://dejure.org/1992,3425
VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92 (https://dejure.org/1992,3425)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.04.1992 - 12 TH 611/92 (https://dejure.org/1992,3425)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. April 1992 - 12 TH 611/92 (https://dejure.org/1992,3425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 Abs 3 S 1 Nr 2 AuslG, § 22 S 1 AuslG, § 97 AuslG, § 30 Abs 2 Nr 2 AuslG
    Aufenthaltserlaubnis: Ermessen bei Berücksichtigung von Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts; außergewöhnliche Härte - Familiennachzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis für einen Minderjährigen; Familiäre Lebensgemeinschaft als Grund für die Aufenthaltserlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. September 1990 - C - 192/89 - (EZAR 811 Nr. 11 = NvwZ 1991, 255) kommt diesem Beschluß in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung zu, und deshalb hat der beschließende Senat inzwischen dem EuGH mehrere Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses 1/80 zur Vorabentscheidung vorgelegt (Hess. VGH, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87 -, EZAR 025 Nr. 1 = InfAuslR 1991, 333).
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
    Ein derartiger Härtefall wäre nur anzunehmen, wenn der Antragsteller in einer das Zusammenleben in Deutschland erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe seines Onkels angewiesen wäre (zum Kriterium der familiären Beistandsgemeinschaft vgl. insbesondere BVerfG -Kammer-, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363; BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6; BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 4; Hess. VGH, 16.12.1991 - 12 TH 2523/91 - m.w.N.); dies wäre etwa dann der Fall, wenn eine dem Wohl des Antragstellers entsprechende Erziehung in der Türkei tatsächlich nicht mehr gewährleistet werden könnte (vgl. BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
    Der nach alledem statthafte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, keinen Erfolg haben, da die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die Androhung der Abschiebung bei der hier gebotenen und in der Regel auch nur möglichen summarischen Überprüfung offensichtlich rechtmäßig erscheinen und danach das öffentliche Interesse an einer sofortigen Ausreise des Antragstellers dessen persönliches Interesse am vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet überwiegt (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
    Ein derartiger Härtefall wäre nur anzunehmen, wenn der Antragsteller in einer das Zusammenleben in Deutschland erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe seines Onkels angewiesen wäre (zum Kriterium der familiären Beistandsgemeinschaft vgl. insbesondere BVerfG -Kammer-, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363; BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6; BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 4; Hess. VGH, 16.12.1991 - 12 TH 2523/91 - m.w.N.); dies wäre etwa dann der Fall, wenn eine dem Wohl des Antragstellers entsprechende Erziehung in der Türkei tatsächlich nicht mehr gewährleistet werden könnte (vgl. BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
    Ein derartiger Härtefall wäre nur anzunehmen, wenn der Antragsteller in einer das Zusammenleben in Deutschland erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe seines Onkels angewiesen wäre (zum Kriterium der familiären Beistandsgemeinschaft vgl. insbesondere BVerfG -Kammer-, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363; BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6; BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 4; Hess. VGH, 16.12.1991 - 12 TH 2523/91 - m.w.N.); dies wäre etwa dann der Fall, wenn eine dem Wohl des Antragstellers entsprechende Erziehung in der Türkei tatsächlich nicht mehr gewährleistet werden könnte (vgl. BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278).
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. September 1990 - C - 192/89 - (EZAR 811 Nr. 11 = NvwZ 1991, 255) kommt diesem Beschluß in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung zu, und deshalb hat der beschließende Senat inzwischen dem EuGH mehrere Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses 1/80 zur Vorabentscheidung vorgelegt (Hess. VGH, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87 -, EZAR 025 Nr. 1 = InfAuslR 1991, 333).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
    Denn dem Antragsteller steht kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu, und die Versagung der Aufenthaltserlaubnis durch die angegriffene Verfügung vom 4. Dezember 1991 erweist sich auch nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage, die mangels eines zwischenzeitlich ergangenen Widerspruchsbescheids für die Beurteilung des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers maßgeblich ist (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7), als offensichtlich rechtmäßig.
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
    Der gemäß § 68 Abs. 1 AuslG seit Vollendung des 16. Lebensjahres am 1. Juni 1991 für den Bereich des Ausländergesetzes verfahrenshandlungsfähige Antragsteller verfolgt sein Begehren nach vorläufigem Rechtsschutz zutreffend mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, da sein Aufenthalt in diesem Zusammenhang als im Sinne von § 69 Abs. 3 AuslG bis zum Erlaß der angegriffenen Verfügung erlaubt zu gelten hat (allgemein zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426).
  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83

    Anforderungen an den Nachzug eines minderjährigen Ausländers mit einer im

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
    Ein derartiger Härtefall wäre nur anzunehmen, wenn der Antragsteller in einer das Zusammenleben in Deutschland erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe seines Onkels angewiesen wäre (zum Kriterium der familiären Beistandsgemeinschaft vgl. insbesondere BVerfG -Kammer-, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363; BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6; BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 4; Hess. VGH, 16.12.1991 - 12 TH 2523/91 - m.w.N.); dies wäre etwa dann der Fall, wenn eine dem Wohl des Antragstellers entsprechende Erziehung in der Türkei tatsächlich nicht mehr gewährleistet werden könnte (vgl. BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
    Darauf kommt es aber im Rahmen der Prüfung der Statthaftigkeit des vom Antragsteller gewählten Rechtsschutzantrags letztlich nicht an; denn insoweit genügt der hier gegebene schlüssige Vortrag der gesetzlichen Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 oder 3 AuslG (vgl. dazu allgemein auch VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/89 - und 06.02.1992 - 1 S 15/92 -, demn. in EZAR 622 Nr. 13 und 14).
  • VGH Hessen, 20.07.1989 - 12 TH 3562/87

    Aufenthaltsrecht: Familiennachzug eines Minderjährigen zu den Großeltern

  • VGH Hessen, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88

    Formloser Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Hessen, 24.01.1992 - 13 TH 2/92

    Aufenthaltserlaubnis - Erlöschen der Erlaubnisfiktion mit Vollendung des 16.

  • BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10

    Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis;

    Dabei kann nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen davon ausgegangen werden, dass eine Betreuung und Erziehung durch Pflegeeltern in Deutschland zwingend erforderlich ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 2. September 1992 - 11 S 1251/92 - juris Rn. 3 und 6; VGH Kassel, Beschluss vom 8. April 1992 - 12 TH 611/92 - juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01

    Erlaubnisfiktion trotz verspäteten Aufenthaltsgenehmigungsantrags; eheliche

    Da der Aufenthalt der Antragstellerin seit der Antragstellung als erlaubt galt, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, ob die Ausländerbehörde von dem ihr nach § 97 AuslG eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat, Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr außer Betracht zu lassen (vgl. dazu allgemein Hess. VGH, 08.04.1992 - 12 TH 611/92 -, EZAR 622 Nr. 16).
  • VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92

    Beginn der Erlaubnisfiktion in den Fällen des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 2 iVm Abs 1

    Dies folgt auch aus einem Vergleich mit dem fiktiven Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG, das ausdrücklich einen zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßigen Aufenthalt verlangt (vgl. Hess. VGH, 11.05.1992 - 12 TH 636/92 - 08.04.1992 - 12 TH 611/92 -, EZAR 622 Nr. 16), ein Erfordernis, das in § 69 Abs. 3 Satz 2 AuslG nicht aufgestellt ist.
  • VGH Hessen, 16.04.1998 - 3 TG 3890/97

    Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des gebotenen Schutzes von Ehe und Familie -

    Mithin ist § 97 AuslG auch im Rahmen von § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG anwendbar (vgl. Hess. VGH, B. v. 08. April 1992 - 12 TH 611/92 - EZAR 622 Nr. 16).
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