Rechtsprechung
LAG Hessen, 12.02.1998 - 12 TaBV 21/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahlrecht der Trainees bei Betriebsratswahl im Praxisjahr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 7 § 9
Wahlrecht bei Trainees - rechtsportal.de
BetrVG §§ 7 9
Betriebsrat: Wahlrecht von Trainees - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 09.09.1996 - 15 BV 306/95
- LAG Hessen, 12.02.1998 - 12 TaBV 21/97
Papierfundstellen
- NZA 1999, 390 (Ls.)
- NZA-RR 1998, 505
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 34/95
Wahlberechtigung von Auszubildenden in Berufsbildungswerken
Auszug aus LAG Hessen, 12.02.1998 - 12 TaBV 21/97
Danach steht das aktive Wahlrecht i. S. d. § 7 BetrVG nur den betriebsangehörigen Arbeitnehmern zu (BAG, Beschl. v. 20.03.1996 - 7 ABR 34/95 - AP Nr. 10 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung (zu B II 2 d. Gr.)).Für die Betriebszugehörigkeit - auch die der Auszubildenden - ist mithin kennzeichnend die Verwirklichung des arbeitstechnischen Betriebszwecks durch weisungsgebundene Tätigkeit (BAG, Beschl. v. 20.03.1996 - 7 ABR 34/95 - AP Nr. 10 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung (zu B II 2 d. Gr.)).
- BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 94/73
Leitende Angestellte: Rechtswirkungen von Abmachungen zwischen Sprecherausschuß …
Auszug aus LAG Hessen, 12.02.1998 - 12 TaBV 21/97
Danach steht das aktive Wahlrecht i. S. d. § 7 BetrVG nur den betriebsangehörigen Arbeitnehmern zu (BAG, Beschl. v. 20.03.1996 - 7 ABR 34/95 - AP Nr. 10 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung (zu B II 2 d. Gr.)).Für die Betriebszugehörigkeit - auch die der Auszubildenden - ist mithin kennzeichnend die Verwirklichung des arbeitstechnischen Betriebszwecks durch weisungsgebundene Tätigkeit (BAG, Beschl. v. 20.03.1996 - 7 ABR 34/95 - AP Nr. 10 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung (zu B II 2 d. Gr.)).
- BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91
Wahlberechtigung von Zeitungszustellern
Auszug aus LAG Hessen, 12.02.1998 - 12 TaBV 21/97
Zu den konstituierenden Merkmalen der Betriebszugehörigkeit gehören grundsätzlich zwei Komponenten: einerseits ein Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber und andererseits die tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation (BAG, Beschl. v. 18.01.1989 - 7 ABR 21/88 - AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972 (zu B III b d. Gr.); ferner: Beschl. v. 29.01.1992 - 7 ABR 27/91 - AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972 (zu III 1 ad. Gr.)).
- BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88
Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur …
Auszug aus LAG Hessen, 12.02.1998 - 12 TaBV 21/97
Zu den konstituierenden Merkmalen der Betriebszugehörigkeit gehören grundsätzlich zwei Komponenten: einerseits ein Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber und andererseits die tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation (BAG, Beschl. v. 18.01.1989 - 7 ABR 21/88 - AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972 (zu B III b d. Gr.); ferner: Beschl. v. 29.01.1992 - 7 ABR 27/91 - AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972 (zu III 1 ad. Gr.)). - BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
Wahlberechtigung der zur Berufsausbildung Beschäftigten
Auszug aus LAG Hessen, 12.02.1998 - 12 TaBV 21/97
Das ist der Fall, wenn die Auszubildenden mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, die zu den beruflichen Aufgaben der Arbeitnehmer dieses Betriebes gehören (BAG, Beschl. v. 20.03.1996 - 7 ABR 46/95 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung (zu B III d. Gr.)). - BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88
Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben …
Auszug aus LAG Hessen, 12.02.1998 - 12 TaBV 21/97
3.) Zum gleichen Ergebnis würde hier führen, wenn eine individualisierende Betrachtungsweise mit Blick auf das "Gepräge" der ausgeübten Tätigkeit angezeigt wäre (hierzu die vorsorglich mit den Beteiligten erörterte Chefpiloten-Entscheidung: BAG, Beschl. v. 25.10.1989 - 7 ABR 60/88 - AP Nr. 42 zu § 5 BetrVG 1972 (zu II 4 d. Gr.)).
- LAG Köln, 04.11.2003 - 13 Sa 596/03
Betriebsratsanhörung, zuständiger Betriebsrat für einen Trainee
Demgegenüber fällt nicht entscheidend ins Gewicht, dass bestimmte zukunftsorientierte Entscheidungen, insbesondere solche der weiteren Verwendung des Klägers, in der Zentrale getroffen wurden, jedoch wohl nur in Abstimmung mit der Ausbildungsfiliale (im Ergebnis ebenso: LAG Frankfurt, Beschuss vom 12.02.1998 - 12 TaBV 21/97 - NZA 1999, 390 [Leitsatz] juris).