Rechtsprechung
KG, 25.06.1992 - 12 U 3343/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,28354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bad Segeberg, 19.02.2015 - 17 C 144/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Spurwechslers mit einem …
Denn aus dem Vorliegen zweier jeweils zu Lasten der Unfallbeteiligten streitenden Anscheinsbeweise folgt lediglich, dass für den jeweiligen Unfallbeteiligten - wie dargelegt - davon auszugehen ist, dass dieser den Unfall mitverschuldet hat und dementsprechend von einer Haftungsquote, in der Regel 50:50, ausgegangen werden muss, wenn die Unfallbeteiligten den jeweils gegen sie sprechenden Anscheinsbeweis nicht zu widerlegen vermögen (…zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 08.02.1993 - 3 U 222/92, SP 1994, 140 f.; KG, Urt. v. 25.06.1992 - 12 U 3343/91 LG Essen, Urt. v. 18.05.1993 - 13 S 35/93, SP 1993, 373 f.). - AG Bad Segeberg, 08.11.2012 - 17a C 256/10
Haftung und Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Feststellungsantrag bezüglich der …
Im Rahmen des § 17 Abs. 1 StVG ist bei einem Aufeinandertreffen eines Anscheinsbeweises für ein alleiniges Verschulden des jeweiligen Unfallbeteiligten vielmehr von einer Haftungsquote von 50:50 auszugehen, wenn die Unfallbeteiligten den jeweils gegen sie sprechenden Anscheinsbeweis nicht zu widerlegen vermögen, sondern der genaue Unfallhergang letztlich unaufklärbar bleibt (…zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 08.02.1993 - 3 U 222/92, SP 1994, 140 f.; KG, Urt. v. 25.06.1992 - 12 U 3343/91;… LG Essen, Urt. v. 18.05.1993 - 13 S 35/93, SP 1993, 373 f.;… AG Oldenburg (Holstein), Urt. v. 25.08.2009 - 23 (22) C 1052/07).