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   OLG Köln, 03.07.1995 - 12 U 37/95   

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https://dejure.org/1995,50274
OLG Köln, 03.07.1995 - 12 U 37/95 (https://dejure.org/1995,50274)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.1995 - 12 U 37/95 (https://dejure.org/1995,50274)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 1995 - 12 U 37/95 (https://dejure.org/1995,50274)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1995 - 12 U 37/95
    Die von der Beklagten eingeräumten organisatorischen Mängel, sind daher entgegen ihrer Auffassung sehr wohl von Belang und fallen, weil es letztlich erst hierdurch ermöglicht wurde, daß sich die Geschäfte für die Klägerin wirtschaftlich überhaupt lohnten und sich nicht auf einige wenige Verkäufe beschränkten, im Rahmen der nach § 626 Abs. 1 BGB erforderlichen Abwägung stark ins Gewicht (vgl. auch BAG NJW 1978, 723 und Schwerdtner a.a.O. Rdn. 179, wonach sogar im Rahmen der - kurzen - Frist des § 626 Abs. 2 BGB der Kündigungsberechtigte sich dann nicht auf eine erst später erlangte Kenntnis eines Kündigungsgrundes berufen kann, wenn diese darauf beruht, daß die Organisation des Betriebes zu einer Verzögerung des Fristbeginns führt, obwohl eine andere Organisation des Betriebs sachgemäß und zumutbar wäre).
  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1995 - 12 U 37/95
    Die Klägerin war deswegen nicht verpflichtet, das Rechtsmittel an den gem. den §§ 92 ff. GWG i. V. m. den §§ 2,3 der Verordnung des Lande Nordrhein-Westfalen über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte vom 2.10.1990 - GV.NW 1990, 579 - für derartige Streitigkeiten zuständigen Kartellsenat bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu richten (vgl. BGH NJW 1978, 2096).
  • BGH, 10.02.1993 - VIII ZR 48/92

    Ankündigungslose und deshalb vertragswidrige Aufnahme eines Direktvertriebs -

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1995 - 12 U 37/95
    Ferner ist es nicht entscheidungserheblich, ab wann der Zeitpunkt zu bestimmen ist, von dem an die vom Bundesgerichtshof für die Kündigung von Vertragshändlerverträgen angenommene "Richtzeit" von 2 Monaten (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1993, 682) in Gang gesetzt wurde und ob nicht evtl. wegen der Ausgestaltung des Händlervertrags als Kommissionsverhältnis sogar die Frist von 2 Wochen des § 626 Abs. 2 BGB ausnahmsweise unmittelbar gilt.
  • OLG Stuttgart, 15.09.1989 - 2 U 63/88

    Streit zwischen Kfz-Händlern über die Kündigung des Händlervertragsverhältnisses

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1995 - 12 U 37/95
    In der sachlich nicht gerechtfertigten Kündigung liegt eine Pflichtverletzung der Beklagten, die zu ihrer Ersatzpflicht aus positiver Forderungsverletzung führt (vgl. z.B. OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 491 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1992 - 6 U 27/92
    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1995 - 12 U 37/95
    Der Senat hält die in der mündlichen Verhandlung geäußerten Zweifel an seiner Entscheidungskompetenz auch auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung, daß es für die Berufungszuständigkeit allein darauf ankommt, daß es sich der Sache nach um eine kartellrechtliche Streitigkeit bzw. um eine solche aufgrund der Art. 85, 86 EGV handelt (vgl. zu dieser Problematik einerseits OLG Köln - 13. ZS - VersR 1991, 1060 und andererseits OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 110 sowie eingehend Immenga-Mestmäker/K.Schmidt, GWB, 2. Auflage, § 92 Rdn. 10 ff.; K. Schmidt BB 1976, 1051), die den Parteien bzw. ihren Prozeßbevollmächtigten aus einem früheren Verfahren bekannt ist nicht mehr aufrecht.
  • OLG Köln, 21.02.1990 - 13 U 201/89

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1995 - 12 U 37/95
    Der Senat hält die in der mündlichen Verhandlung geäußerten Zweifel an seiner Entscheidungskompetenz auch auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung, daß es für die Berufungszuständigkeit allein darauf ankommt, daß es sich der Sache nach um eine kartellrechtliche Streitigkeit bzw. um eine solche aufgrund der Art. 85, 86 EGV handelt (vgl. zu dieser Problematik einerseits OLG Köln - 13. ZS - VersR 1991, 1060 und andererseits OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 110 sowie eingehend Immenga-Mestmäker/K.Schmidt, GWB, 2. Auflage, § 92 Rdn. 10 ff.; K. Schmidt BB 1976, 1051), die den Parteien bzw. ihren Prozeßbevollmächtigten aus einem früheren Verfahren bekannt ist nicht mehr aufrecht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.03.1996 - 12 U 37/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,25818
OLG Hamm, 08.03.1996 - 12 U 37/95 (https://dejure.org/1996,25818)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.1996 - 12 U 37/95 (https://dejure.org/1996,25818)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 1996 - 12 U 37/95 (https://dejure.org/1996,25818)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet Bürge aus Anerkenntnis des Schuldners nach Bürgschaftsübernahme? (IBR 1996, 482)

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 2 U (Kart) 1/04

    Fristloser Kündigung eines Händlervertrages: Ansprüche auf Vertragserfüllung,

    Mit seinen gegen die fristlose Kündigung sowie auf Vertragserfüllung und Schadensersatz gerichteten Klagen hatte G. teilweise Erfolg (vgl. - jeweils rechtskräftig - u.a. Urteil des OLG Köln vom 3.7.1995 - 12 U 37/95, GA 89 ff.; Teilurteil des OLG Köln vom 8.2.1999 - 12 U 143/09, GA 567 ff. und Schlussurteil des OLG Köln vom 28.5.2001 - 12 U 143/98, Anl. zum Schriftsatz der Beklagten vom 23.1.2002, GA 752).

    Nicht zuletzt gab den Anlass zur Aufdeckung der vom B-Händler G. durchgeführten Frankreichexporte, dass ein französischer C.-Händler gegen einen französischen Abnehmer der Graumarktexporte gerichtlich vorging und aufgrund Gerichtsbeschlusses die Herkunft der bei diesem abgestellten Fahrzeuge klären ließ (vgl. das Urteil des OLG Köln vom 3.7.1995 - 12 U 37/95, GA 89 ff., UA 7).

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