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   OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04   

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https://dejure.org/2005,2530
OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04 (https://dejure.org/2005,2530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.2005 - 12 U 381/04 (https://dejure.org/2005,2530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 12 U 381/04 (https://dejure.org/2005,2530)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Krankentagegeld durch eine im Rahmen einer Restschuldversicherung abgeschlossene Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Feststellung des Fortbestandes einer Krankentagegeldversicherung; Auslegung eines Versicherungsvertrages aus der Sicht eines ...

  • Judicialis

    MBKT § 9 Nr. 6

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 9 Abs. 6
    Restschuldversicherung mit Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung ist keine weitere Krankentagegeldversicherung i. S. d. § 9 Abs. 6 MBKT 94

  • RA Kotz

    Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung - Anspruch auf Krankentagegeld

  • RA Kotz

    Restschuldversicherung - Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung keine Krankentagegeldversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6; MBKT § 9 Nr. 6; RB/KT 94 § 13 Nr. 7
    Fehlende Einwilligung des Krankentagegeld-Versicherers bei Neuabschluss einer Todesfallversicherung als Obliegenheitsverletzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Abschluss einer Restschuldlebensversicherung mit Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung rechtfertigt nicht die Kündigung einer Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kollision einer Krankentagegeld- mit einer Arbeitsunfähigkeits- versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1272
  • VersR 2005, 1422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 12 U 251/04

    Gebäudeversicherung: Nachweis eines Sturmschadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04
    Es kommt dabei auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (Senat Urteil vom 12.04.2005 - 12 U 251/04 - und ständig; BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04
    Es kommt dabei auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (Senat Urteil vom 12.04.2005 - 12 U 251/04 - und ständig; BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04
    Vollständige Arbeitsunfähigkeit muss während des gesamten Zeitraums vorliegen, für den ein Krankentagegeld beansprucht wird (BGH VersR 1993, 297 ).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02

    Krankentagegeldversicherung: Volle Arbeitsunfähigkeit des Versicherten trotz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04
    Arbeitsunfähigkeit liegt demgemäß nur dann vor, wenn die gesamten zum konkreten Berufsbild zählenden Tätigkeiten auch nicht zeitweise ausgeübt werden können (Senat NVersZ 2000, 133 = VersR 2000, 1007; Senat ZfSch 2003, 199 = OLGR 2003, 135).
  • OLG Hamm, 09.11.1988 - 20 U 56/88

    Zweiter Kreditnehmer; Gesamtschuldner; Restschuldversicherung; Versicherungsfall;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04
    Die bei der Beklagten genommene Krankentagegeldversicherung und somit auch die in § 13 Nr. 7 RB/KT 94 erwähnten weiteren oder erhöhten Versicherungen setzen bereits dem Wortlaut nach einen anderen Versicherungsfall voraus als die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (siehe auch OLG Hamm NJW-RR 1989, 492).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 305/98

    Keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei eingeschränkter Berufsausübung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04
    Arbeitsunfähigkeit liegt demgemäß nur dann vor, wenn die gesamten zum konkreten Berufsbild zählenden Tätigkeiten auch nicht zeitweise ausgeübt werden können (Senat NVersZ 2000, 133 = VersR 2000, 1007; Senat ZfSch 2003, 199 = OLGR 2003, 135).
  • LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14

    Kaskoversicherung - Anspruch auf Kostenersatz für gestohlenes Navigationsgerät

    Mithin kommt es darauf an, ob die versicherte Person in der Lage ist, einzelne in ihren Beruf fallende Tätigkeiten zu verrichten (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1422).
  • OLG Dresden, 07.09.2009 - 4 U 1043/09

    Formularmäßige Begrenzung der Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung auf

    Über eine derartige Versicherung ist zwar auch eine Absicherung von Berufsunfähigkeit denkbar, wenn die Versicherungsbedingungen dies ausdrücklich vorsehen (vgl. etwa den Fall bei OLG Karlsruhe VersR 2005, 1422 ).
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