Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 02.07.1998 - 12 U 40/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,15688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 9; FEVB § 6 Abs. 3 a
Auslegung und Wirksamkeit der Ausschlußklausel des § 6 Abs. 3 a FEVB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1147
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 12 U 251/04
Gebäudeversicherung: Nachweis eines Sturmschadens
Nur bei dieser Auslegung wird auch berücksichtigt, dass eine bloße Mitverursachung den Risikoausschluss noch nicht bewirkt, sondern durch das Merkmal "wesentlich" eine besondere Qualität der Schadensanlage und der Schadensentstehung notwendig ist, die sich neben der außergewöhnlichen Anfälligkeit des Gebäudes in einer besonderen Begünstigung des tatsächlichen Schadenseintritts ausdrückt (Senat VersR 1999, 1147 für § 6 Abs. 3 a FEVB). - OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14
Feuer- und Elementarschadenversicherung für ein Wohngebäude: Reichweite des …
Nur bei einer solchen Auslegung wird auch berücksichtigt, dass eine bloße Mitverursachung den Risikoausschluss noch nicht bewirkt, sondern durch das Merkmal "wesentlich" eine besondere Qualität der Schadensanlage und der Schadensentstehung notwendig ist, die sich neben der außergewöhnlichen Anfälligkeit des Gebäudes in einer besonderen Begünstigung des tatsächlichen Schadenseintritts ausdrückt (Senat, Urteil v. 02.07.1998 - 12 U 40/98, juris, Tz. 7). - OLG Stuttgart, 16.08.2001 - 7 U 37/01
Gebäudeversicherung - Haftungsausschluss - Mängel des Gebäudes oder einzelner …
Damit folgt der Senat der Auslegung, die das OLG Karlsruhe einer vergleichbaren Ausschlussklausel (§ 6 Abs. 3 a FEVB) gegeben hat (VersR 1999, 1147 m. w. N.).