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   OLG Brandenburg, 15.05.2014 - 12 U 56/13   

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https://dejure.org/2014,11813
OLG Brandenburg, 15.05.2014 - 12 U 56/13 (https://dejure.org/2014,11813)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2014 - 12 U 56/13 (https://dejure.org/2014,11813)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 12 U 56/13 (https://dejure.org/2014,11813)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06

    Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2014 - 12 U 56/13
    Gerade in Arzthaftungsprozessen sind Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen, wobei dies sowohl für Widersprüche zwischen einzelnen Erklärungen desselben Sachverständigen als auch für Widersprüche zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger gilt, selbst wenn es sich dabei um Privatgutachter handelt (BGH VersR 2009, S. 499; VersR 2008, S. 1265; VersR 1996, S. 647; VersR 1994, S. 480).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2014 - 12 U 56/13
    Das Gericht hat dann dem entsprechenden Vortrag nachzugehen und Widersprüche und Unklarheiten in den Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen zumindest durch dessen nochmalige Anhörung oder auch durch Beauftragung eines weiteren Gutachters gem. § 412 ZPO aufzuklären (BGH VersR 2009, a. a. O.; VersR 2004, S. 790).
  • BGH, 21.01.2009 - VI ZR 170/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Anforderungen an die Würdigung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2014 - 12 U 56/13
    Gerade in Arzthaftungsprozessen sind Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen, wobei dies sowohl für Widersprüche zwischen einzelnen Erklärungen desselben Sachverständigen als auch für Widersprüche zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger gilt, selbst wenn es sich dabei um Privatgutachter handelt (BGH VersR 2009, S. 499; VersR 2008, S. 1265; VersR 1996, S. 647; VersR 1994, S. 480).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 67/93

    Würdigung von medizinischen Sachverständigengutachten in Arzthaftungsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2014 - 12 U 56/13
    Gerade in Arzthaftungsprozessen sind Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen, wobei dies sowohl für Widersprüche zwischen einzelnen Erklärungen desselben Sachverständigen als auch für Widersprüche zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger gilt, selbst wenn es sich dabei um Privatgutachter handelt (BGH VersR 2009, S. 499; VersR 2008, S. 1265; VersR 1996, S. 647; VersR 1994, S. 480).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 70/95

    Würdigung von gerichtlichen und privaten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2014 - 12 U 56/13
    Gerade in Arzthaftungsprozessen sind Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen, wobei dies sowohl für Widersprüche zwischen einzelnen Erklärungen desselben Sachverständigen als auch für Widersprüche zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger gilt, selbst wenn es sich dabei um Privatgutachter handelt (BGH VersR 2009, S. 499; VersR 2008, S. 1265; VersR 1996, S. 647; VersR 1994, S. 480).
  • OLG Dresden, 05.06.2018 - 4 U 597/17

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess

    Das gilt sowohl für Widersprüche zwischen einzelnen Erklärungen desselben Sachverständigen als auch für Widersprüche zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger, selbst wenn es sich dabei um Privatgutachten handelt (vgl. nur BGH, VersR 2009, 499; BGH, VersR 1989, 1296; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2014, Az. 12 U 56/13, zitiert nach juris; Senat, Urteil vom 31.03.2010 - 4 U 1410/09 - juris).
  • OLG Dresden, 06.09.2023 - 4 U 563/23

    Unfallversicherung - Beweislast für das Vorliegen einer unfallbedingten

    Daher ist die Bewertung, ob Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Kläger vorliegen, dem medizinischen Sachverständigen vorbehalten und nicht im Wege des Zeugenbeweises zu klären (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19.07.2017 - 5 U 61/17 -, Rn. 28, juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 15.05.2014 - 12 U 56/13 -, juris).
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