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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 6/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7067
OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 6/10 (https://dejure.org/2010,7067)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.07.2010 - 12 U 6/10 (https://dejure.org/2010,7067)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 12 U 6/10 (https://dejure.org/2010,7067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB 08 Nr. 3; BBR Baunebengewerbe Nr. 1
    Schäden aus dem fehlerhaften Anschluss eines Wasserhahns in einer Teeküche sind vom versicherten Risiko einer "Bau- und Möbelschreinerei" erfasst

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschluss eines Wasserhahns versichertes Risiko?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schreiner schließt Wasserhahn falsch an - Haftpflichtversicherung für Baunebengewerbe umfasst auch dieses Risiko

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat ein Bauschreiner Versicherungsschutz für Sanitärinstallationsarbeiten? (IBR 2010, 596)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 391
  • VersR 2010, 1589
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 7 U 215/15

    Betriebshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für notwendige

    Zu berücksichtigen ist, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer, der seine betriebliche Tätigkeit gegen Haftpflichtrisiken versichert, mit seinem Versicherungsantrag regelmäßig zum Ausdruck bringen will, dass nicht ein bestimmtes Berufsbild oder Betriebsmodell unabhängig von seiner tatsächlichen Ausgestaltung versichert werden soll, sondern seine gewöhnliche Tätigkeit bzw. sein realer Betrieb (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2010, 1589).
  • LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer, der seine berufliche bzw. betriebliche Tätigkeit gegen Haftpflichtrisiken versichert, mit seinem Versicherungsantrag regelmäßig zum Ausdruck bringen will, dass nicht ein bestimmtes Berufsbild oder Betriebsmodell unabhängig von seiner tatsächlichen Ausgestaltung versichert werden soll, sondern seine gewöhnliche Tätigkeit bzw. sein realer Betrieb (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2010, 1589).
  • LG Stade, 08.03.2016 - 3 O 186/15

    Betriebshaftpflichtversicherung - auftragsbezogene Nebentätigkeiten

    Nicht entscheidend ist hingegen, ob sie typisch oder untypisch sind (OLG Karlsruhe, RuS 2010, 416).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 12 U 6/10   

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https://dejure.org/2010,19751
OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 12 U 6/10 (https://dejure.org/2010,19751)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.2010 - 12 U 6/10 (https://dejure.org/2010,19751)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 2010 - 12 U 6/10 (https://dejure.org/2010,19751)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 S. 2
    Regressansprüche gegen einen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Veräußerung von Eigentumswohnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 12 U 6/10
    Ohnehin ist schlüssiger Vortrag des Beklagten, der die Beweislast dafür trägt, dass der Schaden auch aufgrund einer anderen Ursache eingetreten wäre (BGH NJW 2006, S. 2767), nicht erfolgt.
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 12 U 6/10
    Ebenso ist die Einräumung einer Schriftsatzfrist grundsätzlich erforderlich, wenn das Berufungsgericht im Termin darauf hinweist, dass es in einem Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und hierdurch zugleich eine Ergänzung des Vorbringens oder ein Beweisantritt erforderlich wird (BGH FamRZ 2006, S. 942; NJW-RR 2006, S. 235).
  • BGH, 10.01.2008 - IX ZR 53/06

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen falscher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 12 U 6/10
    Sowohl der Beginn der Verjährungsfrist nach § 68 StBerG a. F. als auch nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, der auf Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände abstellt, setzen im Grundsatz die Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides voraus (für § 68 StBerG a. F. vgl. BGH MDR 2008, S. 476).
  • OLG Hamm, 29.01.1997 - 31 U 145/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 12 U 6/10
    Ein Auftragsvertrag setzt dabei anders als ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis einen Rechtsbindungswillen voraus, der bei einfachen Gefälligkeiten fehlt; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles, so ist regelmäßig von einem Rechtsbindungswillen auszugehen, wenn für den Beauftragten erkennbar wirtschaftliche Interessen - z. B. erhebliche Vermögenswerte - des Auftraggebers betroffen sind (OLG Hamm NJW-RR 1997, S. 1007; Sprau in Palandt, BGB, Kommentar, 69. Aufl., Einführung vor § 662, Rn. 4).
  • LG Düsseldorf, 18.03.2005 - 20 S 167/04

    Anschlussberufung eines Drittwiderbeklagten ; Rückzahlung von Provisionszahlungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 12 U 6/10
    Ebenso ist die Einräumung einer Schriftsatzfrist grundsätzlich erforderlich, wenn das Berufungsgericht im Termin darauf hinweist, dass es in einem Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und hierdurch zugleich eine Ergänzung des Vorbringens oder ein Beweisantritt erforderlich wird (BGH FamRZ 2006, S. 942; NJW-RR 2006, S. 235).
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