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   OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03   

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https://dejure.org/2003,5954
OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03 (https://dejure.org/2003,5954)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.11.2003 - 12 U 73/03 (https://dejure.org/2003,5954)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. November 2003 - 12 U 73/03 (https://dejure.org/2003,5954)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 15 Buchst. b; BGB § 305 c
    Keine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit zulasten des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit der Krankentagegeldversicherung bei Berufsunfähigkeit des Versicherten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 319
  • NJW-RR 2004, 320
  • VersR 2004, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Hannover, 26.07.1990 - 19 O 316/89

    Versicherungsverhältnis endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Nach diesem Verständnis kann Berufsunfähigkeit erst bei Vorliegen eines medizinischen Befundes, der die im weiteren genannten Voraussetzungen feststellt, angenommen werden, jedoch auch schon rückwirkend ab dem Zeitpunkt, den der medizinische Befund ergibt (in diesem Sinne Baroch Castellvi VersR 1996, 673; Bach /Moser/Wilmes , Private Krankenversicherung, 3. Auflage, § 15 MBKT Rn. 26; LG Hannover, VersR 1991, 801).

    Dieser besteht darin, dass die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf eine qualifizierte ärztliche Beurteilung gestützt werden soll und nicht lediglich auf subjektive Bewertungen (vgl. Baroch Castellvi aaO, 675; LG Hannover, VersR 1991, 801, 802).

  • BGH, 19.12.1973 - IV ZR 130/72

    Krankentagegeldversicherung - Konkreter Schaden - Abstrakter Bedarf -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Es kann letztlich dahinstehen, ob entsprechend den Ausführungen des Landgerichts nach der Fassung der Klausel eine Herabsetzung "auf Null", die die Beklagte erstmals in der Klagerwiderung erklärt hat, grundsätzlich nur für die Zukunft möglich ist (vgl. dazu BGH VersR 1976, 431 unter II 1 sowie BGH VersR 1974, 184).
  • BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74

    Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Es kann letztlich dahinstehen, ob entsprechend den Ausführungen des Landgerichts nach der Fassung der Klausel eine Herabsetzung "auf Null", die die Beklagte erstmals in der Klagerwiderung erklärt hat, grundsätzlich nur für die Zukunft möglich ist (vgl. dazu BGH VersR 1976, 431 unter II 1 sowie BGH VersR 1974, 184).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    b) Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    a) Voraussetzung der Anwendung der Unklarheitenregel ist, dass die Klausel nach dem Worlaut unter Berücksichtigung ihres nach verständiger Würdigung zu ermittelnden Sinns und Zwecks objektiv mehrdeutig ist, also mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (vgl. BGH VersR 2003, 1163 unter II 2 c; BGHZ 112, 65, 68 f).
  • BGH, 04.07.1990 - VIII ZR 288/89

    Formularmäßiges Verbot der Untervermietung von Leasingobjekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    a) Voraussetzung der Anwendung der Unklarheitenregel ist, dass die Klausel nach dem Worlaut unter Berücksichtigung ihres nach verständiger Würdigung zu ermittelnden Sinns und Zwecks objektiv mehrdeutig ist, also mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (vgl. BGH VersR 2003, 1163 unter II 2 c; BGHZ 112, 65, 68 f).
  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Bei dieser Sachlage kann der Wegfall der Versicherungsfähigkeit, der vom Versicherer darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen ist (BGH VersR 2002, 881 unter II 1 a m.w.N.), nicht als geführt angesehen werden.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 4 U 207/96

    Anforderungen an die Feststellung der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Im Ergebnis ist mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zur wortgleichen Klausel des § 15 b MBKT 94 davon auszugehen, dass die Klausel eine rückwirkende Befundung nicht zulässt (OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Hamburg r+s 1994, 110 und OLG Hamm VersR 1993, 600 sowie VersR 1992, 346; ebenso Prölls / Martin / Voit, VVG, 26. Auflage, § 15 MBKT Rn. 26).
  • OLG Hamm, 05.07.1991 - 20 U 310/90

    Krankentagegeldversicherung - Beginn der Berufsunfähigkeit - zur Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Im Ergebnis ist mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zur wortgleichen Klausel des § 15 b MBKT 94 davon auszugehen, dass die Klausel eine rückwirkende Befundung nicht zulässt (OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Hamburg r+s 1994, 110 und OLG Hamm VersR 1993, 600 sowie VersR 1992, 346; ebenso Prölls / Martin / Voit, VVG, 26. Auflage, § 15 MBKT Rn. 26).
  • OLG Hamm, 11.12.1991 - 20 U 175/91

    Berufsunfähigkeit; Medizinische Feststellung; Angestelltenversicherung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Im Ergebnis ist mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zur wortgleichen Klausel des § 15 b MBKT 94 davon auszugehen, dass die Klausel eine rückwirkende Befundung nicht zulässt (OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Hamburg r+s 1994, 110 und OLG Hamm VersR 1993, 600 sowie VersR 1992, 346; ebenso Prölls / Martin / Voit, VVG, 26. Auflage, § 15 MBKT Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 17.09.1993 - 10 U 1355/92
  • OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 114/09

    Begriff der Berufsunfähigkeit i.S. von § 19 (1)b RB/KT

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine rückwirkende Feststellung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung nicht zulässig ist (vgl. OLG Karlruhe, VersR 2004, 230; OLG Saarbrücken, r+s 2005, 515).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 90/03

    Wegfall der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung:

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 13.11.1003, Az. 12 U 73/03, abgedruckt in ZfS 2004, S. 79/80), wonach die Klausel eine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit zu Lasten des Versicherungsnehmers nicht zulässt.
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