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OLG Schleswig, 08.10.2003 - 12 UF 12/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgleich von Versorgungsanwartschaften durch Quasi-Splitting; Verteilung des Ausgleichswerts auf Versorgungsträger; Berücksichtigung der Höchstbetragsregelung; Anwartschaften bei der Versorgungseinrichtung der Ärztekammer; Rentenanwartschaften bei der Versorgungsanstalt ...
- Judicialis
BGB § 1587 Abs. 1; ; BGB § 1587 a Abs. 1; ; BGB § 1587 b Abs. 5; ; BGB § 1587 b Abs. 6; ; VAHRG § 1 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs im Wege des sog. Quasi-Splittings
Verfahrensgang
- AG Schleswig, 13.12.2002 - 90 F 150/02
- OLG Schleswig, 08.10.2003 - 12 UF 12/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80
Bezug von Rentenanwartschaften - Anspruch auf nacheheliche Versorgung - …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.10.2003 - 12 UF 12/03
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1984, 1214 f.) ist zunächst - ohne Berücksichtigung des Höchstbetrages gemäß § 1587 b Abs. 5 BGB - wie folgt auf die Versorgungsträger, bei denen der Antragsteller Anwartschaften erworben hat, zu quotieren: .