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OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 W 18/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 30.10.2002 - 289 F 197/01
- OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 W 18/03
- OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 18/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02
Streitwertbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters; Klage auf Festsellung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 W 18/03
Soweit Schütt (MDR 2002, 986) die Auffassung vertritt, über Erinnerungen und Beschwerden in Kostensachen nach §§ 5, 25 GKG müsse das Beschwerdegericht in voller Besetzung entscheiden, folgt dem der Senat im Anschluss an das OLG Celle (NJW 2003, 367) nicht; denn nach § 5 Abs. 4 S. 5 GKG sind die für die Beschwerde in der Hauptsache geltenden Vorschriften und damit auch § 568 ZPO anzuwenden, weil die §§ 5, 25 GKG keine von der Hauptsache abweichende Regelung der Einzelrichterzuständigkeit für das Nebenverfahren über die Kosten getroffen haben. - OLG München, 14.08.1996 - 11 W 1689/96
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 W 18/03
Diese ermäßigte Gebühr entfällt nicht dadurch, dass die Klage noch vor ihrer Zustellung und damit vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zurückgenommen wird (…Senat a.a.O.; OLG München, MDR 1996, 1075; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 312).
- OLG Frankfurt, 03.06.2004 - 12 W 79/04
Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit und Prüfungsumfang der sofortigen …
Der Senat vertritt in ständiger, mehrfach begründeter Rechtsprechung die Ansicht, dass gegen Beschlüsse nach § 769 ZPO, wie hier, die sofortige Beschwerde gegeben ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 3. März 2003, 12 W 18/03 und vom 27. Mai 2002, 12 W 111/02).