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   KG, 26.11.2003 - 12 W 272/03   

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https://dejure.org/2003,9630
KG, 26.11.2003 - 12 W 272/03 (https://dejure.org/2003,9630)
KG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 12 W 272/03 (https://dejure.org/2003,9630)
KG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 12 W 272/03 (https://dejure.org/2003,9630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Verfolgung von Ansprüchen aus abgetretenem Recht ohne Vortragen eines rechtfertigenden Grundes für die Prozessführung; Mutwiligkeit im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung von Prozesskostenhilfe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114
    Anrechnung fiktiven Einkommens bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 710
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 04.12.1986 - 6 WF 180/86
    Auszug aus KG, 26.11.2003 - 12 W 272/03
    Vielmehr hat der Antragsteller darzulegen, aus welchem Grund er - bzw. in Fällen der Klage aus abgetretenem Recht der Zedent - einer Beschäftigung nicht nachgeht, da er seine Bedürftigkeit glaubhaft machen muss (OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 398; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a. a. O., Rdnr. 246 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von

    Dennoch kann Prozesskostenhilfe im Einzelfall unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs zu versagen sein (i.d.S. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 734; OLG Köln FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1120, 1121 ; KG MDR 2004, 710; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1153 ; 1997, 376 ; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; Zöller/Philippi ZPO 27. Aufl. Rdn. 6; a.A. OLG Köln MDR 1998, 1434 , das fiktive Einkünfte auch ohne Rechtsmissbrauch zurechnen will).

    In diesen Fällen sind der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei die erzielbaren Einkünfte fiktiv zuzurechnen (vgl. aber KG MDR 2004, 710; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; OLG Koblenz FamRZ 1997, 376 , Stein-Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 115 Rdn. 8 i.V.m. § 114 Rdn. 20, die den Rechtsmissbrauch auf ein "böswilliges" Verhalten des Antragstellers beschränken wollen).

  • OLG Nürnberg, 14.01.2015 - 11 WF 1716/14

    Rechtsbeschwerde, Glaubhaftmachung, OLG Brandenburg, Sofortige Beschwerde,

    Dennoch kann Prozesskostenhilfe im Einzelfall unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs zu versagen sein (i.d.S. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 734; OLG Köln FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1120, 1121; KG MDR 2004, 710; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1153; 1997, 376; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; Zöller/Philippi ZPO 27. Aufl. Rdn. 6; a.A. OLG Köln MDR 1998, 1434, das fiktive Einkünfte auch ohne Rechtsmissbrauch zurechnen will).

    In diesen Fällen sind der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei die erzielbaren Einkünfte fiktiv zuzurechnen (vgl. aber KG MDR 2004, 710; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; OLG Koblenz FamRZ 1997, 376, Stein-Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 115 Rdn. 8 i. V. m. § 114 Rdn. 20, die den Rechtsmissbrauch auf ein "böswilliges" Verhalten des Antragstellers beschränken wollen).

  • AG Lörrach, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06

    Beratungshilfe: Erforderlichkeit der Hilfe zur Interessenwahrnehmung

    Die Wahrnehmung der Rechte wäre nämlich nur dann mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise wahrnehmen würde (vgl. zu § 114 ZPO: OLG Nürnberg FamRZ 1995, 371; KG MDR 2004, 710).
  • OLG München, 23.03.2010 - 5 W 1019/10

    Prozesskostenhilfebewilligung für eine Klage aus abgetretenem Recht: Prüfung der

    a) Es entspricht nämlich einhelliger Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 06.01.1995 - 2 W 1/95, FamRZ 1995, 940, Rdnr. 7; Kammergericht, Beschluss vom 28.05.2002 - 4 W 55/02, MDR 2002, 1396, Rdnr. 3; Kammergericht, Beschluss vom 26.11.2003 - 12 W 272/03, MDR 2004, 710), dass auf die Bedürftigkeit des Zedenten nicht nur im Falle des Rechtsmissbrauches abzustellen ist, sondern schon immer dann, wenn kein triftiger Grund für die Abtretung bestanden hat.
  • KG, 21.06.2007 - 12 W 41/07

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Verkehrsunfallklage: Behandlung der

    Wenn sie zu diesem Zeitpunkt, nämlich nach dem von ihr jetzt behaupteten Verkauf des Fahrzeuges im Juli oder August 2005 den Verkaufserlös von ca. 1.700,- EUR ausgibt und nicht zur Finanzierung eines sich bereits abzeichnenden Rechtsstreits behält, so hat sie sich vorsätzlich außer Stande gesetzt, ihr vorhandenes Vermögen zur Prozessführung einzusetzen (Zöller-Philippi, 26. Aufl., § 115 ZPO, Rn 72 ff; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. November 2003 - 12 W 272/03).
  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 D 57/13

    Prozesskostenhilfe, Gewerbesteuererlass, Sanierungsgewinn, Prozesskostenvorschuss

    Dies wäre nur dann möglich, wenn er seine Bedürftigkeit in rechtsmissbräuchlicher Weise herbeigeführt hätte, was zumindest offenkundige Leichtfertigkeit erfordert (BGH, Beschl. v. 30. September 2009, NJW 2009, 3658 Rn. 11; KG Berlin, Beschl. v. 26. November 2003 - 12 W 272/03 -, juris Rn. 6; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 115 Rn. 1 u. 6, m. w. N.).
  • AG Konstanz, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06

    Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe bei der Vertretung von Interessen i.R.d.

    Die Wahrnehmung der Rechte wäre nämlich nur dann mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise wahrnehmen würde (vgl. zu § 114 ZPO : OLG Nürnberg FamRZ 1995, 371 ; KG MDR 2004, 710).
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